IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung

- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.
- Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe.
- Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufgabenstel…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung [#9064]
Datum
3. April 2015 22:31
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufgabenstellungen der Examensklausuren zur ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) aus den Terminen der Jahre 2010-2014 unter Angabe der jeweils zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit. - Korrekturanweisungen zu obigen Examensklausuren, etwaige Lösungswege/-skizzen und Bewertungsmaßstäbe. - Notendurchschnitt zu den jeweiligen Examensklausuren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hafeninsel 19 63067 Offenbach am Main
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie - vorab per E-Mail - den Bescheid vom 13. April …
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
IFG-Anfrage bezüglich der ersten juristischen Prüfung
Datum
16. April 2015 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie - vorab per E-Mail - den Bescheid vom 13. April 2015. Mit freundlichem Gruß