IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003

Sitzungsprotokolle des : UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 welche bisher vorhanden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sitzungsprotokoll…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
30. Juni 2020 19:06
An
Landtag des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sitzungsprotokolle des : UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 welche bisher vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag des Saarlandes
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Niederschriften des Unter…
Von
Landtag des Saarlandes
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
16. Juli 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Niederschriften des Untersuchungsausschusses Umgang mit Hinweisen auf Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes seit Oktober 2003 vom 30. Juni 2020. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung Mit Ihrem Antrag vom 30. Juni 2020 haben Sie die Übersendung der bisher vorhandenen Niederschriften des Untersuchungsausschusses Umgang mit Hinweisen auf Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes seit Oktober 2003 erbeten. Diesem Begehren kann nicht gefolgt werden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) und dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) hat jeder gegenüber Bundes- und Landesbehörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Durchführung eines Untersuchungsausschuss ist dagegen eine rein parlamentarische Angelegenheit, auf die das Informationsfreiheitsgesetz daher keine Anwendung findet. Ich bedauere Ihnen keine anderweitige Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
Landtag des Saarlandes
Blaich, Katrin möchte die Nachricht "IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VE…
Von
Landtag des Saarlandes
Betreff
Rückruf: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
16. Juli 2020 14:09
Status
Warte auf Antwort
Blaich, Katrin möchte die Nachricht "IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]" zurückrufen.
Landtag des Saarlandes
Blaich, Katrin möchte die Nachricht "IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VE…
Von
Landtag des Saarlandes
Betreff
Rückruf: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
16. Juli 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Blaich, Katrin möchte die Nachricht "IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]" zurückrufen.
Landtag des Saarlandes
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Niederschriften des Unter…
Von
Landtag des Saarlandes
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
16. Juli 2020 14:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Niederschriften des Untersuchungsausschusses Umgang mit Hinweisen auf Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes seit Oktober 2003 vom 30. Juni 2020. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung Mit Ihrem Antrag vom 30. Juni 2020 haben Sie die Übersendung der bisher vorhandenen Niederschriften des Untersuchungsausschusses Umgang mit Hinweisen auf Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes seit Oktober 2003 erbeten. Diesem Begehren kann nicht gefolgt werden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) und dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) hat jeder gegenüber Bundes- und Landesbehörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Durchführung eines Untersuchungsausschuss ist dagegen eine rein parlamentarische Angelegenheit, auf die das Informationsfreiheitsgesetz daher keine Anwendung findet. Ich bedauere Ihnen keine anderweitige Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich zitiere aus dem Saarländischen IFG: § 1 Anwendung des Informationsfreiheitsgese…
An Landtag des Saarlandes Details
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Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
16. Juli 2020 14:50
An
Landtag des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich zitiere aus dem Saarländischen IFG: § 1 Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes Jeder hat nach diesem Gesetz in entsprechender Anwendung der §§ 1 bis 9 und 11 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) in der jeweils geltenden Fassung gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Satz 1 gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Grundrechtsträger sind und der Anspruch auf Informationszugang zur Ausübung des jeweiligen Grundrechts geltend gemacht wird. Für sonstige Organe und Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und den Saarländischen Rundfunk gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMG…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
9. August 2020 13:22
An
Landtag des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003“ vom 30.06.2020 (#191816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag des Saarlandes
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere, dass Sie noch keine Rückmeldung bzgl. Ihrer Anfrage erhalten haben, u…
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Landtag des Saarlandes
Betreff
WG: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
10. August 2020 14:08
Status
image001.jpg
4,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere, dass Sie noch keine Rückmeldung bzgl. Ihrer Anfrage erhalten haben, und darf dies entschuldigen. Urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitung des Vorganges verzögert. Die zuständige Kollegin wird nächste Woche wieder im Dienst sein und Ihnen dann unmittelbar antworten. Ich bitte Sie um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund Ihrer Rückmeldung vom 09.08.20 lasse ich Ihnen gerne die u.g. E-Mail vom 1…
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Betreff
WG: IFG-Anfrage bezüglich UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS UMGANG MIT HINWEISEN AUF VERDACHTSFÄLLE VON KINDESMISSBRAUCH AM UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES SEIT OKTOBER 2003 [#191816]
Datum
21. August 2020 12:16
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund Ihrer Rückmeldung vom 09.08.20 lasse ich Ihnen gerne die u.g. E-Mail vom 16.07.20 erneut zukommen. Mit freundlichen Grüßen