IFG-Anfrage: Bußgelder bei DSGVO-Verstößen

Die Anzahl und Gesamthöhe der durch den Landesbeauftragte für den Datenschutz ausgesprochenen und erhobenen Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ergebnis der Anfrage

Seit Einrichtung der Bußgeldstelle:
- 15 Fälle mit Bußgeldbescheiden.
- Busgelder in Höhe von insgesamt 240.900,- Euro zzgl. Gebühren verhängt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl und Gesamthöhe …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Bußgelder bei DSGVO-Verstößen [#179175]
Datum
4. Februar 2020 00:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl und Gesamthöhe der durch den Landesbeauftragte für den Datenschutz ausgesprochenen und erhobenen Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 179175 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: IFG-Anfrage: Bußgelder bei DSGVO-Verstößen [#179175]
Datum
4. Februar 2020 00:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 04.02.2020 kann ich Ihnen das Folgende mitteilen: Seit Wirksamwerden der…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
IFG-Anfrage: Bußgelder bei DSGVO-Verstößen (#179175)
Datum
5. Februar 2020 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 04.02.2020 kann ich Ihnen das Folgende mitteilen: Seit Wirksamwerden der DSGVO am 25.05.2018 ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg ermächtigt, bei Datenschutzverstößen selbst Bußgeldverfahren durchzuführen und Bußgelder zu verhängen. Beim LfDI BW wurde hierfür eine Bußgeldstelle eingerichtet, die die Bußgeldverfahren führt und Bußgeldbescheide erlässt. Seit Einrichtung dieser Bußgeldstelle wurden wegen Verstößen gegen die DSGVO in 15 Fällen Bußgeldbescheide erlassen. Es wurden dabei Bußgelder in Höhe von insgesamt 240.900,- Euro zzgl. Gebühren verhängt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] _____________________________________________________ Leiter der Bußgeldstelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart [geschwärzt] [geschwärzt]