IFG-Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung Nothilfe Studierende
Anfrage an:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Dokumente zur Datenschutzfolgeabschätzung nach DS-GVO Art. 35 für die Erhebung von Daten im Rahmen der Nothilfe für Studierende.
Information nicht vorhanden
-
Datum16. Juni 2020
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18. Juli 2020
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7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente zur D…
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- IFG-Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung Nothilfe Studierende [#189064]
- Datum
- 16. Juni 2020 15:38
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente zur Datenschutzfolgeabschätzung nach DS-GVO Art. 35 für die Erhebung von Daten im Rahmen der Nothilfe für Studierende.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 189064
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Mit freundlichen Grüßen
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung Nothilfe Studierende [#189064]
Sehr [geschwärzt],
vielen Dank für Ihren A…
- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- IFG Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung Nothilfe Studierende [#189064]
- Datum
- 3. Juli 2020 12:28
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt],
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur "Datenschutzfolgeabschätzung nach DS-GVO Art. 35 für die Erhebung von Daten im Rahmen der Nothilfe für Studierende" vom 16. Juni 2020. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung führt nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO der für die Verarbeitung der Daten jeweils Verantwortliche durch. Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (Zuschuss für Studierende in Notlagen) ist das für den Studierenden jeweils zuständige Studenten- oder Studierendenwerk, nicht das BMBF, für die Verarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich (vgl. dazu die Datenschutzerklärung im Rahmen der Antragstellung: https://www.studierenden-nothilfe.de/...). Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen.
Diese Antwort ergeht gebührenfrei.
Im Auftrag
[geschwärzt]
________________________________
Referat 411 - Hochschulrecht; Exzellenzstrategie; DFG - Futurium
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zeige die zitierte Nachricht an-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>
Gesendet: Dienstag, 16. Juni 2020 15:38
An: BMBF - Posteingangstelle <[geschwärzt]>
Betreff: IFG-Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung Nothilfe Studierende [#189064]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente zur Datenschutzfolgeabschätzung nach DS-GVO Art. 35 für die Erhebung von Daten im Rahmen der Nothilfe für Studierende.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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