IFG Anfrage: DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter

mir ist bekannt geworden, dass im Rahmen der sogenannten Orientierungswoche für die Kommissaranwärter neben allgemeinen Informationen zur Ausbildung auch Veranstaltungen der DKMS mit anschließender Typisierung erfolgen.

Die Integration der Werbung junger Menschen sowie der damit verbundene "Zwang" zur Typisierung (Anwesenheit Behördenleiter, Ausbildungsleitung, Direktionsleitung) erscheint mir insbesondere in dem genannten Rahmen als sehr unangemessen. Bereits die Typisierung stellt einen erheblichen Eingriff in die Unversehrtheit dar. Von einer Freiwilligkeit kann in diesem Zusammenhang nicht ausgegangen werden ("Gruppenzwang" im besonderen Umfeld, Ausbildungsleitung etc. anwesend). Beispielsweise dürfen Gewerkschaften nicht innerhalb dieser Veranstaltungen auftreten und um Mitglieder werben. Auch wenn diese zweifelsohne viele tatsächliche Vorteile für die Anwärter bieten. Wie kann dann einer GmbH wie der DKMS diese Bühne gebeten werden?
Ich bitte um Information darüber,
1. seit wie vielen Jahren findet diese Praxis statt,
2. aus welchen Gründen diese "Kooperation" mit der DKMS stattfindet,
3. wie viele Kommissaranwärter das PP Dortmund im aktuellen Einstellungsjahrgang betreut und wie viele von diesen an der DKMS-Aktion teilgenommen haben.

Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich eine ähnlich lautende Anfrage bereits an das LAFP NRW gestellt habe. Dieses sieht sich nicht zuständig, daher wende ich mich an Sie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage: DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#170082]
Datum
8. November 2019 15:00
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir ist bekannt geworden, dass im Rahmen der sogenannten Orientierungswoche für die Kommissaranwärter neben allgemeinen Informationen zur Ausbildung auch Veranstaltungen der DKMS mit anschließender Typisierung erfolgen. Die Integration der Werbung junger Menschen sowie der damit verbundene "Zwang" zur Typisierung (Anwesenheit Behördenleiter, Ausbildungsleitung, Direktionsleitung) erscheint mir insbesondere in dem genannten Rahmen als sehr unangemessen. Bereits die Typisierung stellt einen erheblichen Eingriff in die Unversehrtheit dar. Von einer Freiwilligkeit kann in diesem Zusammenhang nicht ausgegangen werden ("Gruppenzwang" im besonderen Umfeld, Ausbildungsleitung etc. anwesend). Beispielsweise dürfen Gewerkschaften nicht innerhalb dieser Veranstaltungen auftreten und um Mitglieder werben. Auch wenn diese zweifelsohne viele tatsächliche Vorteile für die Anwärter bieten. Wie kann dann einer GmbH wie der DKMS diese Bühne gebeten werden? Ich bitte um Information darüber, 1. seit wie vielen Jahren findet diese Praxis statt, 2. aus welchen Gründen diese "Kooperation" mit der DKMS stattfindet, 3. wie viele Kommissaranwärter das PP Dortmund im aktuellen Einstellungsjahrgang betreut und wie viele von diesen an der DKMS-Aktion teilgenommen haben. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich eine ähnlich lautende Anfrage bereits an das LAFP NRW gestellt habe. Dieses sieht sich nicht zuständig, daher wende ich mich an Sie.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Ihre E-Mail vom 08.11.20…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
IFG Anfrage: DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#170082]
Datum
12. November 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Ihre E-Mail vom 08.11.2019 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.11.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn ich nicht nachvollziehen kann warum mir ein Postfach schreibt, das "D…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage: DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#170082]
Datum
12. November 2019 10:16
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn ich nicht nachvollziehen kann warum mir ein Postfach schreibt, das "Datenschutz" heißt: Vielen Dank die Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170082

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Polizeipräsidium Dortmund
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Auskunftsersuchen nach de…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
27. November 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Anfrage vom 08.11.2019, meine Eingangsbestätigung vom 12.11.2019. Sehr geehrteAntragsteller/in mit oben genannter E-Mail bitten Sie das Polizeipräsidium Dortmund gem. § 4 IFG NRW um Informationen zu der Orientierungswoche für Kommissaranwärter in Verbindung mit der DKMS. Im Einzelnen bitten Sie um folgende Informationen: Seit wie vielen Jahren findet die Orientierungswoche für Kommissaranwärter in Verbindung mit der Veranstaltung der DKMS statt? Aus welchen Gründen findet die "Kooperation" mit der DKMS statt? Wie viele Kommissaranwärter betreut das PP Dortmund im aktuellen Einstellungsjahrgang? Wie viele von diesen haben an der DKMS-Aktion teilgenommen? Nach Abschluss der erforderlichen Überprüfungen teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.) Die DKMS ist seit 2017 in die Orientierungswoche der Einstellungsjahrgänge integriert. Zu 2.) Die Ausbildungsleitungen NRW haben gemeinsam beschlossen, die DKMS bei ihrer Tätigkeit -Sammlung von Daten potentieller Stammzellenspender- zu unterstützen. Entscheidend war der Gedanke, mit wenig Aufwand Spender zu ermitteln und damit schwer erkrankten Menschen helfen zu können. Zu 3.) Im Einstellungsjahrgang 2019 werden 280 Studierende betreut. Zu 4.) Die Teilnahme an der Aktion erfolgt absolut freiwillig, i. d. R. im Rahmen einer Pause. Die Teilnahme wird hier nicht erfasst. Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW steht Ihnen zudem das Recht zu, in dieser Sache die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) für das Land Nordrhein-Westfalen anzurufen. Die Kontaktdaten lauten: LDI NRW Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211 / 38424-0 Fax: 0211 / 38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen