IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement

1. Die monatlichen Zugangszahlen nach EASY, 1994 bis 2017, möglichst aufgegliedert nach Nationalität oder Herkunft und soweit verfügbar das gleiche aus dem neuen Kerndatensystem.

2. Ihre aktuelle Vorhersage über erwartete Zugangszahlen für 2017 bis 2020 oder die Mitteilungen gemäß § 44 Abs. 2 AsylVfG.

3. Die vollständige Asylgeschäftsstatistik des BAMF in maschinenlesbarer Form (keine PDF Dateien sondern Tabellen, zB Excel oder CSV), soweit zurück wie vorliegend und möglichst nach Nationalität gegliedert. Die aktuellen Veröffentlichungen enthalten Fehler: z.B. entspricht die Änderung der anhängigen Verfahren nur ungefähr der Differenz aus Antragstellungen und Entscheidungen; die Abweichungen summieren sich auf mittlerweile über 20.000 Anträge. Weiterhin ist die Summe der Monatszahlen des neuen Kerndatensystems ungleich den kumulierten Zahlen.

4. Alle bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen, Verordnungen und Erklärungen nach §§ 21-25 und 99 AufenthG, und jeweils die Zahl der derivativen Verwaltungs- oder Realakte, insbes. der Aufenthaltserlaubnisse, Verpflichtungserklärung, Aufnahmezusage und Aufnahmen. Weiterhin soweit Einzelmassnahmen ohne leitende Verordnung stattfinden, deren Summe / Anzahl. Die Anfrage bezieht sich auch auf vorliegende Dokumente anderer Behörden, beispielsweise Anordnungen vom BMI. Falls es sich um eine Vielzahl von Regelungen handelt, bitte ich zunächst um eine summarische Übersicht, gereiht nach quantitativer Bedeutung.

6. Alle Verträge und Verwaltungsvereinbarungen mit Israel und israelischen Behörden die Flüchtlinge betreffen, soweit sie noch gelten oder jünger als 4 Jahre sind, hilfsweise ein Verzeichnis. Das gleiche für die Türkei und Italien.
Welcher Teil der neu einreisenden Flüchtlinge der letzten Monate nimmt nach Erkenntnissen des BAMF eine Route die über die Türkei führt? Welcher Anteil nimmt eine Route die über Italien führt? Gibt es Verwaltungsabsprachen mit anderen Transitländern, die sich auf die Steuerung und/oder Glättung des Flüchtlingsstroms richten?

Ich bitte darum die Auskunft zu Punkt 1 möglichst kurzfristig zu erteilen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Danny Seis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die monatlich…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298]
Datum
30. April 2017 10:48
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die monatlichen Zugangszahlen nach EASY, 1994 bis 2017, möglichst aufgegliedert nach Nationalität oder Herkunft und soweit verfügbar das gleiche aus dem neuen Kerndatensystem. 2. Ihre aktuelle Vorhersage über erwartete Zugangszahlen für 2017 bis 2020 oder die Mitteilungen gemäß § 44 Abs. 2 AsylVfG. 3. Die vollständige Asylgeschäftsstatistik des BAMF in maschinenlesbarer Form (keine PDF Dateien sondern Tabellen, zB Excel oder CSV), soweit zurück wie vorliegend und möglichst nach Nationalität gegliedert. Die aktuellen Veröffentlichungen enthalten Fehler: z.B. entspricht die Änderung der anhängigen Verfahren nur ungefähr der Differenz aus Antragstellungen und Entscheidungen; die Abweichungen summieren sich auf mittlerweile über 20.000 Anträge. Weiterhin ist die Summe der Monatszahlen des neuen Kerndatensystems ungleich den kumulierten Zahlen. 4. Alle bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen, Verordnungen und Erklärungen nach §§ 21-25 und 99 AufenthG, und jeweils die Zahl der derivativen Verwaltungs- oder Realakte, insbes. der Aufenthaltserlaubnisse, Verpflichtungserklärung, Aufnahmezusage und Aufnahmen. Weiterhin soweit Einzelmassnahmen ohne leitende Verordnung stattfinden, deren Summe / Anzahl. Die Anfrage bezieht sich auch auf vorliegende Dokumente anderer Behörden, beispielsweise Anordnungen vom BMI. Falls es sich um eine Vielzahl von Regelungen handelt, bitte ich zunächst um eine summarische Übersicht, gereiht nach quantitativer Bedeutung. 6. Alle Verträge und Verwaltungsvereinbarungen mit Israel und israelischen Behörden die Flüchtlinge betreffen, soweit sie noch gelten oder jünger als 4 Jahre sind, hilfsweise ein Verzeichnis. Das gleiche für die Türkei und Italien. Welcher Teil der neu einreisenden Flüchtlinge der letzten Monate nimmt nach Erkenntnissen des BAMF eine Route die über die Türkei führt? Welcher Anteil nimmt eine Route die über Italien führt? Gibt es Verwaltungsabsprachen mit anderen Transitländern, die sich auf die Steuerung und/oder Glättung des Flüchtlingsstroms richten? Ich bitte darum die Auskunft zu Punkt 1 möglichst kurzfristig zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Danny Seis
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, zur Ihrer Frage Nr. 1 erhalten Sie anbei die EASY-daten 1994 bis 2016. Die Herausgabe de…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583
Datum
19. Mai 2017 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, zur Ihrer Frage Nr. 1 erhalten Sie anbei die EASY-daten 1994 bis 2016. Die Herausgabe der Daten für 2017 wird derzeit noch geprüft. In der Zwischenzeit übersende ich Ihnen die Asyldaten 2017. EASY ist nicht Bestandteil des Kerndatensystems. Auf Ihre Fragen 2 bis 6 komme ich danach ebenfalls zurück. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatisti…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
3. Juni 2017 00:35
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement“ vom 30.04.2017 (#21298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, da Ihre Anfrage ist sehr komplex ist und die einzelnen Punkte 1, 2 ,3, 4 (5 existiert ni…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
6. Juni 2017 17:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, da Ihre Anfrage ist sehr komplex ist und die einzelnen Punkte 1, 2 ,3, 4 (5 existiert nicht) und 6 in keinem inneren Zusammenhang stehen, werde ich sie für die weitere Bearbeitungen in folgende einzelne Anfragen aufteilen, die ich blau hervorgehoben habe. Sie erhalten sodann zu jedem einzelnen Punkt gesonderte Schreiben. 1. Die monatlichen Zugangszahlen nach EASY, 1994 bis 2017, möglichst aufgegliedert nach Nationalität oder Herkunft und soweit verfügbar das gleiche aus dem neuen Kerndatensystem. IFG 583.1 2. Ihre aktuelle Vorhersage über erwartete Zugangszahlen für 2017 bis 2020 oder die Mitteilungen gemäß § 44 Abs. 2 AsylVfG. IFG 583.2 3. Die vollständige Asylgeschäftsstatistik des BAMF in maschinenlesbarer Form (keine PDF Dateien sondern Tabellen, zB Excel oder CSV), soweit zurück wie vorliegend und möglichst nach Nationalität gegliedert. Die aktuellen Veröffentlichungen enthalten Fehler: z.B. entspricht die Änderung der anhängigen Verfahren nur ungefähr der Differenz aus Antragstellungen und Entscheidungen; die Abweichungen summieren sich auf mittlerweile über 20.000 Anträge. Weiterhin ist die Summe der Monatszahlen des neuen Kerndatensystems ungleich den kumulierten Zahlen. IFG 583.3 4. Alle bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen, Verordnungen und Erklärungen nach §§ 21-25 und 99 AufenthG, und jeweils die Zahl der derivativen Verwaltungs- oder Realakte, insbes. der Aufenthaltserlaubnisse, Verpflichtungserklärung, Aufnahmezusage und Aufnahmen. Weiterhin soweit Einzelmassnahmen ohne leitende Verordnung stattfinden, deren Summe / Anzahl. Die Anfrage bezieht sich auch auf vorliegende Dokumente anderer Behörden, beispielsweise Anordnungen vom BMI. Falls es sich um eine Vielzahl von Regelungen handelt, bitte ich zunächst um eine summarische Übersicht, gereiht nach quantitativer Bedeutung. IFG 583.4 6. Alle Verträge und Verwaltungsvereinbarungen mit Israel und israelischen Behörden die Flüchtlinge betreffen, soweit sie noch gelten oder jünger als 4 Jahre sind, hilfsweise ein Verzeichnis. IFG 583.6a) Das gleiche für die Türkei IFG 583.6b) und Italien IFG 583.6c) . Welcher Teil der neu einreisenden Flüchtlinge der letzten Monate nimmt nach Erkenntnissen des BAMF eine Route die über die Türkei führt? Welcher Anteil nimmt eine Route die über Italien führt? IFG 583.6d) Gibt es Verwaltungsabsprachen mit anderen Transitländern, die sich auf die Steuerung und/oder Glättung des Flüchtlingsstroms richten? IFG 583.6e) Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Frage 2 Ihre aktuelle Vorhersage über erwartete Zugangszahlen für 2017 bis 2020…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583.2
Datum
6. Juni 2017 17:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Frage 2 Ihre aktuelle Vorhersage über erwartete Zugangszahlen für 2017 bis 2020 oder die Mitteilungen gemäß § 44 Abs. 2 AsylVfG: Das Bundesamt hat zuletzt im Auftrag des BMI am 20.08.2015 ein Prognoseschreiben nach § 44 Abs. 2 AsylG über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen an die Länder übermittelt. Von späteren Prognosen wurde im Hinblick auf die stark rückläufigen Zahlen Abstand genommen, denn die Prognosen sollen der ausreichenden Unterbringungskapazität in den Ländern dienen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ablehnungsbescheid EASY-Daten 2017
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid EASY-Daten 2017
Datum
14. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
385,4 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
bamf-easy-2017.png
2,8 MB
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298] Se…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
3. Juli 2017 09:49
Status
Warte auf Antwort
Danny Seis
AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - I…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
13. Juli 2017 07:47
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Ablehnungsbescheid vom 14.6.2017 zu meiner IFG-Anfrage bzgl. der EASY Daten für 2017 (Zeichen IFG 583.1) lege ich hiermit Widerspruch ein. Zur Begründung: Es ist nicht ersichtlich warum eine Veröffentlichung, die in 2016 ja auch regelmässig zeitnah stattfand, nun plötzlich laufende Beratungen beeinträchtigen sollte; insbesondere da ja gleichzeitig vorgeblich äquivalente Daten aus dem sog. Kerndatensystem veröffentlicht werden. Eine Geheimhaltung könnte wohl allenfalls dadurch motiviert sein, dass die Daten voneinander abweichen, also die Öffentlichkeit über das Ausmass der illegalen Migration getäuscht werden soll. Dies ist offenkundig kein schützenswerter Verweigerungsgrund im Sinne des IFG. In jedem Fall überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an einer zeitnahen information über den Asylzugangs und die Verteilung an die Länder. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - I…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
13. Juli 2017 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Widerspruch nicht dem Schriftformerfordernis genügt. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298]…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
14. Juli 2017 02:03
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> kann ich Ihnen den Widerspruch per Fax oder eingescannt per eMail schicken? Ansonsten wird er wohl zu spät eingehen. Weiterhin möchte ich meine Anfrage ergänzen: - Wieviele Anträge wurden seit Anfang 2014 im schriftlichen Verfahren (also ohne persönliche Anhörung) positiv beschieden? ("Asyl per Fragebogen für Syrer, Iraker, usw") - In wievielen Fällen wurden dabei keine Identitätsdokumente (Pass) vorgelegt? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298]…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
14. Juli 2017 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, per Fax, bitte an die 0911-943-1899. Die Ergänzung ist ein neuer Antrag: IFG 596. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
Kein Nachrichtentext
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juli 2017
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Danny Seis
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement“ [#21298]
Datum
30. Juli 2017 14:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21298 Begründung: 1. Die Teilablehnung ist nicht nachvollziehbar. 2. Die verbleibenden Auskünfte wurden trotz mehrmonatiger Bearbeitungszeit noch nicht vollständig erteilt. 3. Insbesondere das Ersuchen mit dem Zeichen IFG 596 ist aktuell politisch hochrelevant und gleichzeitig mit minimalem Aufwand zu beantworten. Zudem geht es um strafbewehrtes handeln der Behördenleitung, so dass hier wohl kein Ermessen im Hinblick auf politische Beratungen (etwa zu dessen Verschleierung) bestehen dürfte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
WG: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298]…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
11. August 2017 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihren Fragen (Antrag: IFG 596) verweise ich auf die Bundestagsdrucksachen 18/12623 (dort zu Frage 4 f) und 18/7015. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - I…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
17. November 2017 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, in der Anlage erhalten Sie die EASY-Zahlen bis Oktober 2017, da der Grund der Beeinträchtigung behördlicher Beratungen zwischenzeitlich weggefallen ist. Ebenso übersende ich Ihnen die Asylgeschäftsstatistik für die Monate Mai bis Oktober 2017, aus der sie mehr und detailliertere Informationen erkennen können. Die EASY-Zahlen, insbesondere bis in das Jahr 2016 hinein, sind nur bedingt valide, da mangels Erfassung auch der persönlichen Daten Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht auszuschließen waren. Zu Ihrer Anfrage 583. 4 sowie 583.6 komme ich demnächst. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298]…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
23. November 2017 15:24
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zahlen. Ein Vergleich ergibt, dass sich die EASY Zahlen von denen des Kerndatensystems sowohl nach oben wie nach unten unterscheiden. Haben Sie Erkenntnisse zur Ursache? Durch Registrierung an verschiedenen Stellen eines Prozesses lässt sich das nicht vollständig erklären. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298]…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: WIDERSPRUCH - EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
24. November 2017 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, dass lässt sich durch den Prozess erklären. Zudem kennt EASY keine personenbezogene Registrierung, weshalb hier kein eins-zu-eins-Vergleich möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. November 2017 14:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
605,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Anfrage Teil 583.4 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Länder führe…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583.4
Datum
18. Januar 2018 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Anfrage Teil 583.4 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Länder führen das Aufenthaltsgesetz als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG), für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen sind die jeweiligen Ausländerbehörden zuständig (§ 71 Abs. 1 AufenthG). Statistische Aufbereitungen zu ausländischer Bevölkerung und Schutzsuchenden werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt, die unter folgendem Link abgerufen werden können. https://www.destatis.de/DE/Publikatione… Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist im Bereich des Aufenthaltsrechts nur ausnahmsweise aufgrund ausdrücklicher Aufgabenzuweisung zuständig. Dies gilt z.B. für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 und 4 AufenthG und die Verteilung der nach § 23 AufenthG sowie der nach § 22 Satz 2 AufenthG aufgenommenen Ausländer auf die Länder. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Anfrage Nr. 6d kann ich Ihnen folgende Informationen übermitteln: Bei der Ana…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583.6d
Datum
18. Januar 2018 17:37
Status
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Anfrage Nr. 6d kann ich Ihnen folgende Informationen übermitteln: Bei der Analyse der unterschiedlichen Routen, von den nach Deutschland geflüchteten Menschen, greift das BAMF auf unterschiedliche Quellen zurück. Eine umfassende Übersicht über aktuelle Fluchtbewegungen an den EU-Außengrenzen wird von UNHCR zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert. In Griechenland gab es im Jahr 2017 insgesamt 29.718 Seeanlandungen mit Abfahrten von der türkischen Küste. Dabei handelte sich in bei 41,7% (12.395) um syrische, bei 19,6% (5.824) um irakische und bei 11,6% (3.441) um afghanische Staatsangehörige. Da es sich bei den von UNHCR erfassten Zahlen um Abfahrten aus der Türkei handelt, ist davon auszugehen, dass diese Länder vorwiegend zuvor auch die Türkei als Transitland genutzt haben. Da für die Weiterreise nach Deutschland häufig ein längerer Zeitraum vergeht und Flüchtlinge aus den genannten Herkunftsländern z.T. auch in anderen EU-Mitgliedstaaten einen Asylantrag stellen, ist jedoch kein unmittelbarer zahlenmäßiger Zusammenhang zu den Reisewegen von Asylantragstellern in Deutschland möglich. Allerdings ist für Deutschland davon auszugehen, dass Asylantragsteller aus den Herkunftsländern Syrien, Irak und Afghanistan zuvor überwiegend über die Türkei und weiter nach Griechenland nach Deutschland gereist sind. In Italien gab es im Jahr 2017 insgesamt 119.247 Seeanlandungen. Dabei handelte sich vor allem um Nigerianer (16%, 18.158), Guineer (8,6%, 9.701) und Staatsangehörige aus der Elfenbeinküste (8,4%, 9.507) (Auf anderen Routen, etwa von der Türkei nach Griechenland, werden diese Länder kaum festgestellt. Daher kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass Asylantragsteller aus afrikanischen Herkunftsländern überwiegend die Route über Italien auf dem Weg nach Deutschland nutzen Weitere Zahlen und Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://data2.unhcr.org/en/situations/me… Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Anfrage 583 6d) darf ich Ihnen folgende Information übermitteln: Bei der Anal…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583
Datum
1. Februar 2018 16:56
Status
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer Anfrage 583 6d) darf ich Ihnen folgende Information übermitteln: Bei der Analyse der unterschiedlichen Routen, von den nach Deutschland geflüchteten Menschen, greift das BAMF auf unterschiedliche Quellen zurück. Eine umfassende Übersicht über aktuelle Fluchtbewegungen an den EU-Außengrenzen wird von UNHCR zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert: http://data2.unhcr.org/en/situations/me… Demnach stellt sich die Situation wie folgt dar: In Griechenland gab es im Jahr 2017 insgesamt 29.718 Seeanlandungen mit Abfahrten von der türkischen Küste. Dabei handelte sich in bei 41,7% (12.395) um syrische, bei 19,6% (5.824) um irakische und bei 11,6% (3.441) um afghanische Staatsangehörige (weitere Zahlen siehe Internet-Link unten). Da es sich bei den von UNHCR erfassten Zahlen um Abfahrten aus der Türkei handelt, ist davon auszugehen, dass diese Länder vorwiegend zuvor auch die Türkei als Transitland genutzt haben. Da für die Weiterreise nach Deutschland häufig ein längerer Zeitraum vergeht und Flüchtlinge aus den genannten Herkunftsländern z.T. auch in anderen EU-MS einen Asylantrag stellen, ist jedoch kein unmittelbarer zahlenmäßiger Zusammenhang zu den Reisewegen von Asylantragstellern in Deutschland möglich. Allerdings ist für Deutschland davon auszugehen, dass Asylantragsteller aus den HKL Syrien, Irak und Afghanistan zuvor überwiegend über die Türkei und weiter nach Griechenland nach Deutschland gereist sind. In Italien gab es im Jahr 2017 insgesamt 119.247 Seeanlandungen. Dabei handelte sich vor allem um Nigerianer (16%, 18.158), Guineer (8,6%, 9.701) und Staatsangehörige aus der Elfenbeinküste (8,4%, 9.507) (weitere Zahlen, siehe Internet-Link unten). Auf anderen Routen, etwa von der Türkei nach Griechenland, werden diese Länder kaum festgestellt. Daher kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass Asylantragsteller aus afrikanischen Herkunftsländern überwiegend die Route über Italien auf dem Weg nach Deutschland nutzen. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
Sehr geehrt<< Anrede >> zu meiner Anfrage Teil 583.4 : Verstehe ich das richtig, dass Ihnen keine An…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
2. Februar 2018 22:57
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zu meiner Anfrage Teil 583.4 : Verstehe ich das richtig, dass Ihnen keine Anordnungen nach § 23 Abs. 1, 2 und 4 AufenthG vorliegen? Insbesondere Absatz 2 erlaubt der Regierung die willkürliche Aufnahme von Ausländern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass davon nicht gebrauch gemacht wird. In dem verlinkten Statistikheft habe ich dazu keine Details gefunden. Soweit Anordnungen dazu existieren hätte ich gerne Kopien davon. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, bezüglich Aufnahmeanordnungen des Bundes nach § 23 Absatz 2 und 4 AufenthaltG forsche …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
13. Februar 2018 13:52
Status
Sehr geehrter Herr Seis, bezüglich Aufnahmeanordnungen des Bundes nach § 23 Absatz 2 und 4 AufenthaltG forsche ich noch einmal nach und melde mich dann wieder bei Ihnen. Aufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 AufenthG sind solche der Länder, an die Sie bitte direkt wenden müssten. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre ihnen dankbar, wenn sie die EASY-Daten für 2017 vervollständigen könnten.…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583 [#21298]
Datum
13. Februar 2018 14:51
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre ihnen dankbar, wenn sie die EASY-Daten für 2017 vervollständigen könnten. Am besten sie würden regelmässig veröffentlicht. Die Verteilung an die Bundesländer ist ja weiterhin ein aktuelles politisches Anliegen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres neuen Antrages, der unter der Nr. 633 ge…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 633
Datum
13. Februar 2018 15:42
Status
Sehr geehrter Herr Seis, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres neuen Antrages, der unter der Nr. 633 geführt wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, für Aufnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 bzw. 4 AufenthG erlässt das BMI eine entsprechen…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583.4
Datum
13. Februar 2018 17:46
Status
Sehr geehrter Herr Seis, für Aufnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 bzw. 4 AufenthG erlässt das BMI eine entsprechende Aufnahmeanordnung im Benehmen mit den Bundesländern. Darin sind Rahmenbedingungen und Einzelheiten zum Verfahren geregelt und benannt. Hierzu zählen die Ursache für die Durchführung des Verfahrens und Festlegungen zu/r Zielgruppe, Land der Aufnahme, Aufnahmequote, Aufnahmekriterien, Verfahrensbestandteile, Aufenthaltstitel, Verteilung der Personen nach der Einreise. Die Aufnahmeanordnungen zur Durchführung von Resettlement und Humanitären Aufnahmen nach 23 Abs. 2 bzw. 4 AufenthG werden regelmäßig auf der Homepage des BMI als Download bereitgestellt. Anbei der entsprechende Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie bestätigen, dass die unter der von Ihnen genannten URL [1] zu find…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583.4 [#21298]
Datum
18. Februar 2018 19:10
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie bestätigen, dass die unter der von Ihnen genannten URL [1] zu findende Aufstellung vollständig ist, d.h. alle Anordnungen nach § 23 Abs. 2 und 4 AufenthG enthält? Ich vermisse insbesondere Regelungen zu jüdischen Kontingentflüchtlingen, die einzigen Flüchtlinge deren Aufnahme mir moralisch legitimiert erscheint. Eine Anordnung nach Abs. 1 wäre "opt-in" und Flüchtlinge im Sinne des AsylG dürften nur einige sein. Gibt es eventuell Anordnungen aufgrund von Vorgängervorschriften (z.B. §§ 32, 33 Ausländergesetz)? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> [1] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html — Sehr geehrter Herr Seis, für Aufnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 bzw. 4 AufenthG erlässt das BMI eine entsprechende Aufnahmeanordnung im Benehmen mit den Bundesländern. Darin sind Rahmenbedingungen und Einzelheiten zum Verfahren geregelt und benannt. Hierzu zählen die Ursache für die Durchführung des Verfahrens und Festlegungen zu/r Zielgruppe, Land der Aufnahme, Aufnahmequote, Aufnahmekriterien, Verfahrensbestandteile, Aufenthaltstitel, Verteilung der Personen nach der Einreise. Die Aufnahmeanordnungen zur Durchführung von Resettlement und Humanitären Aufnahmen nach 23 Abs. 2 bzw. 4 AufenthG werden regelmäßig auf der Homepage des BMI als Download bereitgestellt. Anbei der entsprechende Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mig... Anfragenr: 21298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, da es sich um die Webseite des BMI handelt kann ich keine Vollständigkeit garantieren.…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 583.4 [#21298]
Datum
19. Februar 2018 09:33
Status
Sehr geehrter Herr Seis, da es sich um die Webseite des BMI handelt kann ich keine Vollständigkeit garantieren. Am besten, Sie fragen direkt im BMI nach unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Seis, in der Anlage erhalten Sie die Easy-Zahlen bis Dezember 2017. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Herr Seis IFG Anfrage: EASY Daten, Asylgeschäftsstatistik, verordnungsgebundenes Ermessen, Flussmanagement [#21298] - IFG 633
Datum
14. Mai 2018 09:51
Status
Sehr geehrter Herr Seis, in der Anlage erhalten Sie die Easy-Zahlen bis Dezember 2017. Mit freundlichen Grüßen