IFG-Anfrage: Eingereichte Dokumente Leitentscheidung Braunkohle

in der neuen Leitentscheidung zum Rheinischen Braunkohlerevier schreibt die Landesregierung auf Seite 7 in Bezug auf die Beiträge des Bergbautreibenden zum Entwurf der Leitentscheidung:
"Die vorgelegten Unterlagen und deren Bewertung durch die Fachbehörden des Landes ersetzen nicht die noch erforderlichen Plan- und Zulassungsverfahren."

Bitte senden Sie mir die o.g. 'vorgelegten Unterlagen und deren Bewertung durch die Fachbehörden" zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Eingereichte Dokumente Leitentscheidung Braunkohle [#199816]
Datum
8. Oktober 2020 13:59
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der neuen Leitentscheidung zum Rheinischen Braunkohlerevier schreibt die Landesregierung auf Seite 7 in Bezug auf die Beiträge des Bergbautreibenden zum Entwurf der Leitentscheidung: "Die vorgelegten Unterlagen und deren Bewertung durch die Fachbehörden des Landes ersetzen nicht die noch erforderlichen Plan- und Zulassungsverfahren." Bitte senden Sie mir die o.g. 'vorgelegten Unterlagen und deren Bewertung durch die Fachbehörden" zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199816/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Eingereichte Dokumente Leitentschei…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Eingereichte Dokumente Leitentscheidung Braunkohle [#199816]
Datum
14. Dezember 2020 11:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Eingereichte Dokumente Leitentscheidung Braunkohle“ vom 08.10.2020 (#199816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Des Weiteren weise ich auf Grund der deutlichen Überschreitung der gesetzlichen Fristen darauf hin, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199816/

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne komme ich Ihrer Anfrage nach. Hinsichtlich des Beitrags der RWE Power AG zum …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Eingereichte Dokumente Leitentscheidung Braunkohle [#199816]
Datum
16. Dezember 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne komme ich Ihrer Anfrage nach. Hinsichtlich des Beitrags der RWE Power AG zum Entwurf der Leitentscheidung verweise ich Sie auf die folgende Internetseite: https://www.group.rwe/unser-portfolio-leistungen/rohstoffe-energietraeger/braunkohle/neues-revierkonzept. Dort sind sämtliche der Landesregierung am 26. Februar 2020 seitens des Unternehmens vorgelegten Unterlagen öffentlich verfügbar. Darüber hinaus stelle ich Ihnen hiermit die erbetene Bewertung durch die Fachbehörden zur Verfügung. Diese ist in den beiden beigefügten PDF-Dokumenten (Synopsen vom 22.05.2020 "Ergebnisprotokoll zum Erörterungstermin am 31.03.2020" und "Ergebnis Fachgespräch Bergbau/Geologie" am 23.04.2020) dargestellt. Mit freundlichem Gruß

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