IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, die den vollständigen Funktionsumfang des Bundestrojaners aufzeigen/dokumentieren.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2016
  • Frist
    29. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, die den voll…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner [#17181]
Datum
26. Juni 2016 15:16
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, die den vollständigen Funktionsumfang des Bundestrojaners aufzeigen/dokumentieren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine Empfangsbestätigung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen G…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner [#17181]
Datum
30. Juni 2016 10:22
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine Empfangsbestätigung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort auf meine IFG-Anfrage vom 26.06.2016 [#17181] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme hiermit Stellu…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf meine IFG-Anfrage vom 26.06.2016 [#17181]
Datum
6. September 2016 19:51
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme hiermit Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 26.07.2016, AZ ZV34 - 2016-0015013938: Sie schrieben, dass die Dokumentation zum Funktionsumfang teilweise als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" oder höher" eingestuft ist. Ich bitte Sie hiermit um: a) eine genaue Angabe, welcher Geheimhaltungsgrad hier vorliegt. Die Angabe "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" oder höher" kann vom niedrigsten bis hin zum höchsten Geheimhaltungsgrad alles sein - sie ist also keineswegs ausreichend spezifisch. b) Die Dokumentationen zum Funktionsumfang unterliegen Ihrer Auskunft nach nur teilweise der Verschlusssache. Ich bitte demnach um eine elektronische Übersendung der Dokumentationsteile, die nicht Teil der Verschlusssache sind. Ich bedanke mich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner“ [#17181]
Datum
19. September 2016 18:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17181 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich starke Zweifel daran habe, dass es sich hierbei wirklich um ein Büroversehen handelt: Ich glaube nicht, dass die gesamte Dokumentation "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" oder gar der Höchststufe "GEHEIM" unterliegt. Ich verstehe auch nicht wieso die Behörde hier zwei IFG-Anfragen daraus gemacht hat. Meine Antwort war eine Nachfrage durch die Ablehnung vom 26.07.2016. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Sachverhalt von Ihnen geprüft wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meiner Bitte um Vermittlung und Prüfung vom 19.09.2016 halte ich fest…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner“ [#17181]
Datum
21. September 2016 15:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meiner Bitte um Vermittlung und Prüfung vom 19.09.2016 halte ich fest, dass gemäß Urteil mit AZ 6 K 687/15.WI vom 04.09.2015 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden, siehe http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/5955/VG_Wiesbaden_6_K_687_15.pdf , die Argumentation vom Bundeskriminalamt als unzureichend oder ungültig angesehen wurde. Ich gehe davon aus, dass dies ebenso auf meinen Fall zutrifft, da die Argumentation in großen Teil gleich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre E-Mails vom 19. und 21. September 2016 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 19. und 21. September 2016
Datum
28. September 2016 14:14
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit AZ: 15-725/003 II#0229 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Schreiben vom 19. und 21. September 2016, welche unter dem o. g. Aktenzeichen geführt werden. Nach Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens wird sich der/die zuständige Bearbeiter/in unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung | AZ: 15-725/003 II#0229 [#17181] Ihr AZ: 15-725/003 II#0229 Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung | AZ: 15-725/003 II#0229 [#17181]
Datum
22. November 2016 21:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Ihr AZ: 15-725/003 II#0229 Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es in dieser Angelegenheit Neuigkeiten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. November 2016 15:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Dezember 2016 12:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
84,4 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AZ ZV34 - 2016-0015013938 Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir den Stand der Dinge in dieser…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner [#17181]
Datum
2. Januar 2017 21:32
An
Bundeskriminalamt
Status
AZ ZV34 - 2016-0015013938 Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit mit, nachdem die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um erneute Prüfung bat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2017 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ihr AZ.: 15-725/003 II#0229 Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist es für eine weitere (rechtliche) Verfolgun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »IFG-Anfrage: Funktionsumfang Bundestrojaner« [#17181] # 15-725/003 II= 230229 [#17181]
Datum
26. August 2017 19:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Ihr AZ.: 15-725/003 II#0229 Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist es für eine weitere (rechtliche) Verfolgung dieser Angelegenheit zu spät. Ungeachtet dessen würde ich mich über eine rechtliche Einschätzung Ihrerseits weiterhin freuen, damit andere oder ich selbst diese Anfrage ggf. in überarbeiteter Form nochmal stellen können oder auch um zu wissen, wie die Erfolgschancen aus Ihrer Sicht sind. Ich bedanke mich ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-725/003 II#0229 Die Bundesbeauftragte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-725/003 II#0229
Datum
29. August 2017 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
84,1 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/003 II#0229 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen