IFG-Anfrage GSTOOL
Antrag nach dem IFG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die letzte/aktuellste, detaillierte Fehlerliste des GSTOOL 5, welche schließlich zur Nichtabnahme führte
- Sämtliche Verträge bezüglich des GSTOOL mit Mummert+Partner/Steria-Mummert und PERSICON
Antworten auf folgende Fragen bzw. Dokumente, aus denen die Antworten hervorgehen:
- Wie und auf welchen Wegen wurden Nutzer von GSTOOL 4.5 - 4.7 über die unsichere Verschlüsselung benachrichtigt? Bitte schicken Sie mir hierzu die genutzten Benachrichtigungstexte (Newsletter, Brief, ...) im Wortlaut zu, sowie eine Liste der genutzten Kommunikationswege und eine Beschreibung des jeweiligen Empfängerkreises (z. B. "Brief an alle registrierten Nutzer/alle Käufer", "Newsletter an alle Abonnenten des Grundschutz-Newsletters").
- Wann wurde das BSI erstmals auf Sicherheitsprobleme in der Verschlüsselungsfunktion des GSTOOL aufmerksam?
- Wieviel hat das BSI für das GSTOOL-Update 4.8 (Servicepack 3) an Steria-Mummert gezahlt? Wie viel davon entfiel auf das Ausschalten der unsicheren Verschlüsselungsfunktion?
- Wie und nach welchen Kriterien wurde die Qualitätssicherung bei GSTOOL 4.x durchgeführt? Hat das BSI ein Review des Quellcodes durchgeführt?
- Welche Beträge flossen im Zusammenhang mit der Entwicklung von GSTOOL 5 an PERSICON, und auf welche Posten verteilten sich diese Beträge?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Dezember 2013
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3. Januar 2014
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