IFG-Anfrage GSTOOL

Antrag nach dem IFG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die letzte/aktuellste, detaillierte Fehlerliste des GSTOOL 5, welche schließlich zur Nichtabnahme führte

- Sämtliche Verträge bezüglich des GSTOOL mit Mummert+Partner/Steria-Mummert und PERSICON

Antworten auf folgende Fragen bzw. Dokumente, aus denen die Antworten hervorgehen:

- Wie und auf welchen Wegen wurden Nutzer von GSTOOL 4.5 - 4.7 über die unsichere Verschlüsselung benachrichtigt? Bitte schicken Sie mir hierzu die genutzten Benachrichtigungstexte (Newsletter, Brief, ...) im Wortlaut zu, sowie eine Liste der genutzten Kommunikationswege und eine Beschreibung des jeweiligen Empfängerkreises (z. B. "Brief an alle registrierten Nutzer/alle Käufer", "Newsletter an alle Abonnenten des Grundschutz-Newsletters").

- Wann wurde das BSI erstmals auf Sicherheitsprobleme in der Verschlüsselungsfunktion des GSTOOL aufmerksam?

- Wieviel hat das BSI für das GSTOOL-Update 4.8 (Servicepack 3) an Steria-Mummert gezahlt? Wie viel davon entfiel auf das Ausschalten der unsicheren Verschlüsselungsfunktion?

- Wie und nach welchen Kriterien wurde die Qualitätssicherung bei GSTOOL 4.x durchgeführt? Hat das BSI ein Review des Quellcodes durchgeführt?

- Welche Beträge flossen im Zusammenhang mit der Entwicklung von GSTOOL 5 an PERSICON, und auf welche Posten verteilten sich diese Beträge?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2013
  • Frist
    3. Januar 2014
  • 4 Follower:innen
Jan Schejbal
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die letzte/aktuell…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Jan Schejbal
Betreff
IFG-Anfrage GSTOOL [#5134]
Datum
2. Dezember 2013 23:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die letzte/aktuellste, detaillierte Fehlerliste des GSTOOL 5, welche schließlich zur Nichtabnahme führte - Sämtliche Verträge bezüglich des GSTOOL mit Mummert+Partner/Steria-Mummert und PERSICON Antworten auf folgende Fragen bzw. Dokumente, aus denen die Antworten hervorgehen: - Wie und auf welchen Wegen wurden Nutzer von GSTOOL 4.5 - 4.7 über die unsichere Verschlüsselung benachrichtigt? Bitte schicken Sie mir hierzu die genutzten Benachrichtigungstexte (Newsletter, Brief, ...) im Wortlaut zu, sowie eine Liste der genutzten Kommunikationswege und eine Beschreibung des jeweiligen Empfängerkreises (z. B. "Brief an alle registrierten Nutzer/alle Käufer", "Newsletter an alle Abonnenten des Grundschutz-Newsletters"). - Wann wurde das BSI erstmals auf Sicherheitsprobleme in der Verschlüsselungsfunktion des GSTOOL aufmerksam? - Wieviel hat das BSI für das GSTOOL-Update 4.8 (Servicepack 3) an Steria-Mummert gezahlt? Wie viel davon entfiel auf das Ausschalten der unsicheren Verschlüsselungsfunktion? - Wie und nach welchen Kriterien wurde die Qualitätssicherung bei GSTOOL 4.x durchgeführt? Hat das BSI ein Review des Quellcodes durchgeführt? - Welche Beträge flossen im Zusammenhang mit der Entwicklung von GSTOOL 5 an PERSICON, und auf welche Posten verteilten sich diese Beträge? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Jan Schejbal <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem IFG v. 02.12.2013 Sehr geehrter Herr Schejbal, zu unserem Bedauern müs…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem IFG v. 02.12.2013
Datum
30. Dezember 2013 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schejbal, zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.12.2013 bislang aufgrund behördlicher Abstimmungsprozesse sowie teilweiser urlaubsbedingter Abwesenheit von für die Beantwortung Ihrer Anfrage fachkundigen Kollegen, noch nicht bescheiden konnten. Wir sind mit der Sache befasst und werden Ihren Antrag unverzüglich nach Abschluss der Abstimmungen bescheiden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt --------------------------------------------------- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat B 26 - IT-Sicherheit und Recht Godesberger Allee 185 -189 53175 Bonn Telefon: +49 (0)228 99 9582 0 Fax: +49 (0)228 99 9582 5400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Jan Schejbal
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem IFG v. 02.12.2013 [#5134] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Jan Schejbal
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem IFG v. 02.12.2013 [#5134]
Datum
9. Februar 2014 19:20
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Verständnis dafür, dass es manchmal etwas länger dauert, die für eine Antwort nötigen Informationen zu sammeln. Seit meiner Anfrage ("IFG-Anfrage GSTOOL" vom 02.12.2013, #5134) sind nun aber über zwei Monate vergangen - mehr als das doppelte der gesetzlich vorgesehenen Frist. Ich bitte Sie daher, meine Anfrage unverzüglich, spätestens bis zum 17.2., vollständig zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen, Jan Schejbal Anfragenr: 5134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihr Antrag nach dem IFG v. 02.12.2013 Sehr geehrter Herr Schejbal, im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Beschei…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG v. 02.12.2013
Datum
14. Februar 2014 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schejbal, im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 02.12.2013 sowie sechs Anlagen zu diesem Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Schmidt --------------------------------------------------- Referat B 21 - IT-Sicherheit und Recht Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 185 -189 53175 Bonn Telefon: +49 (0)228 99 9582 0 Fax: +49 (0)228 99 9582 5400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bsi.bund.de www.bsi-fuer-buerger.de