IFG-Anfrage: Handlungsanweisungen bzgl. Umgang mit Anmeldungen unter dem Motto „Fridays for Future“

Anfrage an: Stadt Gera

Bestehen Handlungsanweisungen (interne Weisungen) oder Handreichungen bzw. Hinweise im Umgang mit den freitags stattfindenden Klimaschutz-Demonstrationen (Fridays For Future)?
Wenn ja, senden Sie mir diese bitte zu.

Hat die Stadt Gera mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen diesbezüglich Kontakt aufgenommen?
Wenn das Staatliche Schulamt Hinweise und Handreichungen zur Verfügung gestellt hat, senden Sir mir diese bitte zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 2 Follower:innen
Patrice Klohn
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestehen…
An Stadt Gera Details
Von
Patrice Klohn
Betreff
IFG-Anfrage: Handlungsanweisungen bzgl. Umgang mit Anmeldungen unter dem Motto „Fridays for Future“ [#62560]
Datum
21. März 2019 11:12
An
Stadt Gera
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestehen Handlungsanweisungen (interne Weisungen) oder Handreichungen bzw. Hinweise im Umgang mit den freitags stattfindenden Klimaschutz-Demonstrationen (Fridays For Future)? Wenn ja, senden Sie mir diese bitte zu. Hat die Stadt Gera mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen diesbezüglich Kontakt aufgenommen? Wenn das Staatliche Schulamt Hinweise und Handreichungen zur Verfügung gestellt hat, senden Sir mir diese bitte zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrice Klohn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Patrice Klohn

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Stadt Gera
Sehr geehrter Herr Klohn, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass unsererseits keine entsprechenden Handlung…
Von
Stadt Gera
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Handlungsanweisungen bzgl. Umgang mit Anmeldungen unter dem Motto „Fridays for Future“ [#62560]
Datum
5. April 2019 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,2 KB


Sehr geehrter Herr Klohn, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass unsererseits keine entsprechenden Handlungsanweisungen oder Handreichungen an die Schulen ausgereicht wurden. Auch seitens des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen liegen uns keine derartigen Anweisungen vor. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben und das Staatliche Schulamt Ostthüringen keine Behörde der Stadt Gera ist, bitten wir Sie, sich ggf. selbst dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen