IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das eingereichte Hygienekonzept mit Risikobewertung für den Weihnachtsmarkt in Eckernförde und das eingereichte Hygienekonzept mit Risikobewertung für den Weihnachtsmarkt in Rendsburg.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Pflegeeinrichtungen.html :

"Bei Weihnachtsmärkten" ... "ist ein Hygienekonzept zu erstellen.
Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben im Hygienekonzept eine Risikobewertung vorzunehmen. "

Ich bitte Sie von einer postalischen Zustellung abzusehen.
Ich bitte um die Zustellung in elektronischer Form (per E-Mail).

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das eingereichte …
An Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg [#234580]
Datum
4. Dezember 2021 19:45
An
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das eingereichte Hygienekonzept mit Risikobewertung für den Weihnachtsmarkt in Eckernförde und das eingereichte Hygienekonzept mit Risikobewertung für den Weihnachtsmarkt in Rendsburg. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Pflegeeinrichtungen.html : "Bei Weihnachtsmärkten" ... "ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben im Hygienekonzept eine Risikobewertung vorzunehmen. " Ich bitte Sie von einer postalischen Zustellung abzusehen. Ich bitte um die Zustellung in elektronischer Form (per E-Mail). Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste
Sehr Antragsteller/in für die Weihnachtsmärkte ist meines Wissens die Stadt Rendsburg zuständig (ggf. Stadtmarket…
Von
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste
Betreff
WG: [EXTERN] IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg [#234580]
Datum
8. Dezember 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für die Weihnachtsmärkte ist meines Wissens die Stadt Rendsburg zuständig (ggf. Stadtmarketing). Dort müssten Ihre Anfragen beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste
Sehr Antragsteller/in dasselbe gilt natürlich für den Weihnachtsmarkt in Eckernförde. Auch dort wird Ihnen die St…
Von
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste
Betreff
AW: [EXTERN] IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg [#234580]
Datum
8. Dezember 2021 09:22
Status
Sehr Antragsteller/in dasselbe gilt natürlich für den Weihnachtsmarkt in Eckernförde. Auch dort wird Ihnen die Stadtverwaltung sicherlich weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Annahme von Hygienekonzepten: https://www…
An Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg [#234580]
Datum
8. Dezember 2021 10:46
An
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Fachdienst 4.3 Gesundheitsdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Annahme von Hygienekonzepten: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/gesundheit-pflege/abstands-und-hygienekonzepte: " Um Ihr Hygienekonzept anzuzeigen, senden Sie es per E-Mail an: gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de. " Ich habe meine Anfrage ans Gesundheitsamt des Kreises gestellt und wünsche von dieser Behörde auch eine Antwort zu bekommen. Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Annahme von Hygienekonzepten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg“ [#234580]
Datum
11. Dezember 2021 08:13
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/234580/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage vom Gesundheitsamt an den Datenschutzbeauftragten des Kreises weitergeleitet wurde. Dieser hat jedoch die angefragten Unterlagen vom Gesundheitsamt nicht beigebracht oder mitgeteilt sondern mich auf "das Stadtmarketing" der einzelnen Städte verwiesen. Die angefragten Hygienekonzepte sollten jedoch nach Ausweis der zutreffenden Gesetze und Verordnungen des Landes; Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) Verkündet am 20.November 2021, in Kraft ab 22. November 2021 , die von mir auch im Zitat mitgeteilt wurden, zentral beim Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorliegen. Ich erwarte die angefragten Hygienepläne also auch vom Gesundheitsamt, der nach Landesrecht zuständigen Behörde, beigebracht zu bekommen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Veranstaltungen/welche_regelungen_gelten_fuer_veranstaltungen.html "Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen? Veranstalter:innen haben bei zulässigen Veranstaltungen nach Maßgabe von § 4 der Corona-Bekämpfungsverordnung ein Hygienekonzept zu erstellen. Dabei ist ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App bereitzustellen. " " Welche Regelungen gelten für Weihnachtsmärkte? Bei Weihnachtsmärkten und vergleichbaren Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume (das heißt: weihnachtsmarktähnliche Veranstaltungen, die beispielsweise nur aus einigen Ständen bestehen) ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben im Hygienekonzept eine Risikobewertung vorzunehmen. " https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/gesundheit-pflege/abstands-und-hygienekonzepte " Um Ihr Hygienekonzept anzuzeigen, senden Sie es per E-Mail an: gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de. " Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 234580.pdf Anfragenr: 234580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234580/

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde entsprechend schriftlich um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben find…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg“ [#234580]
Datum
22. Dezember 2021 15:58
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde entsprechend schriftlich um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich von dort etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen