IFG Anfrage: Hygienekonzept für Weihnachtsmärkte in Eckernförde und Rendsburg
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das eingereichte Hygienekonzept mit Risikobewertung für den Weihnachtsmarkt in Eckernförde und das eingereichte Hygienekonzept mit Risikobewertung für den Weihnachtsmarkt in Rendsburg.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Pflegeeinrichtungen.html :
"Bei Weihnachtsmärkten" ... "ist ein Hygienekonzept zu erstellen.
Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben im Hygienekonzept eine Risikobewertung vorzunehmen. "
Ich bitte Sie von einer postalischen Zustellung abzusehen.
Ich bitte um die Zustellung in elektronischer Form (per E-Mail).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Dezember 2021
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8. Januar 2022
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