IFG-Anfrage: Informationen Verstöße Wohlfahrtsverbände

in Ihrem Jahresbericht 2018 [1] (Teil 1 - Landesfinanzbericht 2018) berichten Sie auf Seite 148 ff. (im PDF 166 ff.) unter:

Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration
und Gleichstellung

12) Verwendung von Landesmitteln zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements durch Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege
und Träger von Mitmachzentralen

von vielen Verstößen von den überprüften Wohlfahrtsverbänden. Bitte senden Sie mir die Informationen die, auf die Ihre Beurteilung fußt. Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen Auflistung o. Ä. der Verstöße gibt.

Um Missverständnissen vorzubeugen verweise ich auf die Erläuterungen des LfDI [2] auf Seite 45:

"Auf den Landesrechnungshof ist das Gesetz nicht anwendbar, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird. Diese richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Landesrechnungshofes22 wird durch Art.68LVerfM-V ge- währleistet und in § 6 Abs. 1 LRHG M-V ausgestaltet. Auch hier muss im Einzelnen geprüft werden, inwieweit der Bestand an Informationen im Landesrechnungshof vom Schutz der gesetzlichen Unabhängigkeit umfasst ist. Dies dürfte allenfalls auf den Inhalt der kollektiven Meinungsbildung im Rahmen der Beratungen der Mitglieder des Landesrechnungshofes gelten, nicht jedoch für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnenen Informationen und die Ergebnisse der Tätigkeit, insbesondere die Prüfungsergebnisse (analog § 6 Abs. 1)."

[1] - http://www.lrh-mv.de/static/LRH/Dateien/Jahresberichte/LFB_2018.pdf
[2] - https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Anfrage: Informationen Verstöße Wohlfahrtsverbände [#33684]
Datum
22. September 2018 20:39
An
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Ihrem Jahresbericht 2018 [1] (Teil 1 - Landesfinanzbericht 2018) berichten Sie auf Seite 148 ff. (im PDF 166 ff.) unter: Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung 12) Verwendung von Landesmitteln zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Träger von Mitmachzentralen von vielen Verstößen von den überprüften Wohlfahrtsverbänden. Bitte senden Sie mir die Informationen die, auf die Ihre Beurteilung fußt. Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen Auflistung o. Ä. der Verstöße gibt. Um Missverständnissen vorzubeugen verweise ich auf die Erläuterungen des LfDI [2] auf Seite 45: "Auf den Landesrechnungshof ist das Gesetz nicht anwendbar, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird. Diese richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Landesrechnungshofes22 wird durch Art.68LVerfM-V ge- währleistet und in § 6 Abs. 1 LRHG M-V ausgestaltet. Auch hier muss im Einzelnen geprüft werden, inwieweit der Bestand an Informationen im Landesrechnungshof vom Schutz der gesetzlichen Unabhängigkeit umfasst ist. Dies dürfte allenfalls auf den Inhalt der kollektiven Meinungsbildung im Rahmen der Beratungen der Mitglieder des Landesrechnungshofes gelten, nicht jedoch für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnenen Informationen und die Ergebnisse der Tätigkeit, insbesondere die Prüfungsergebnisse (analog § 6 Abs. 1)." [1] - http://www.lrh-mv.de/static/LRH/Dateien/Jahresberichte/LFB_2018.pdf [2] - https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
IFG-Anfrage: Informationen Verstöße Wohlfahrtsverbände [#33684]
An Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Via
Fax
Betreff
IFG-Anfrage: Informationen Verstöße Wohlfahrtsverbände [#33684]
Datum
22. September 2018 20:41
An
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
30,3 KB

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Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Kein Nachrichtentext
Von
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen