Sehr geehrter Herr Filter,
ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihr IFG-Antrag zum Vierten Armuts- und Reichtumsbericht im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingegangen ist.
Es ist zu erwarten, dass bei der Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage Gebühren entstehen, da es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Der Antrag dürfte einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, unter anderem, da umfangreiche Unterlagen mit Blick auf etwaige Ausschlussgründe und personenbezogene Daten zu durchsuchen sowie zu bewerten sind. Sodann sind ggf. Drittbeteiligungsverfahren erforderlich bzw. sind Unterlagen zu schwärzen, wobei die Gebühren bei Schwärzungen geringer ausfallen dürften.
Einschlägig ist voraussichtlich ein Gebührenrahmen zwischen 30 und 500 Euro, § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung in Verbindung mit Teil A Nr. 2.2 des Gebühren und Anlagenverzeichnisses.
Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie auch bei Erhebung von Gebühren an Ihrem Antrag festhalten.
Sofern Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind. Dadurch werden etwaige Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG entbehrlich, was zu geringeren Gebühren und einer kürzeren Bearbeitungsdauer führt.
Bis zu Ihrer Rückmeldung setzen wir die Bearbeitung Ihres Antrags aus.
Angesichts des Umfangs der Akten mache ich schon jetzt darauf aufmerksam, dass für den Fall des Festhaltens an Ihrem Antrag die erforderliche Zeit zur Beantwortung Ihrer Anfrage die Dauer eines Monats voraussichtlich überschreiten dürfte.
Mit freundlichen Grüßen