IFG-Anfrage: Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerks

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13. März 2018, erschien der Artikel „"Studierendenwerk" noch nicht bezahlt“. Darin ist zu lesen:

„Nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums wurden bisher 51 623,72 Euro für den Namenswechsel ausgegeben.“

Bitte senden Sie mir eine Übersicht, aus der eindeutig zu erkennen ist, wie sich die angesprochenen 51 623,72 Euro für den Namenswechsel von Studentenwerk Thüringen zu Studierendenwerk Thüringen zusammensetzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerks [#32605]
Datum
4. August 2018 11:33
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ostthüringer Zeitung vom Dienstag, 13. März 2018, erschien der Artikel „"Studierendenwerk" noch nicht bezahlt“. Darin ist zu lesen: „Nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums wurden bisher 51 623,72 Euro für den Namenswechsel ausgegeben.“ Bitte senden Sie mir eine Übersicht, aus der eindeutig zu erkennen ist, wie sich die angesprochenen 51 623,72 Euro für den Namenswechsel von Studentenwerk Thüringen zu Studierendenwerk Thüringen zusammensetzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.08.2018 über das Internetportal frag-den-staat.de in Bezug auf …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerks [#32605]
Datum
7. August 2018 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.08.2018 über das Internetportal frag-den-staat.de in Bezug auf die Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerkes Thüringen ist im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft eingegangen und wird unter dem Az. 5564/21-9-1 geführt. Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Die Beantwortung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 06. August 2018 – Kosten bis März 2018 der Umbenennung …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerks [#32605]
Datum
16. August 2018 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 06. August 2018 – Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerks – liegen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft keine näheren Angaben über die Zusammensetzung der von Ihnen zitierten 51.623,72 Euro vor. Mit Stand vom 30. November 2015 wurde folgende Kostenprognose durch das Studierendenwerk Thüringen vorgelegt: Änderung der Beschriftung der Berufswäsche 5.000 Euro Änderung der Beschilderung 70.000 Euro Änderung des Internetauftritts 15.000 Euro Änderung der Visitenkarten 1.000 Euro Änderung der Stempel 2.500 Euro Änderung der KFZ-Beschriftung 6.000 Euro Insgesamt 99.500 Euro Zur Kostenminimierung wurde darauf verzichtet, unmittelbar alle vorhandenen Materialien – wie Briefköpfe, Visitenkarten, Flyer, Broschüren –, Schilder etc. sofort zu ersetzen. Diese sollen zunächst weiter genutzt und erst im Zuge der ohnehin notwendigen Nach- bzw. Ersatzproduktion sukzessive ersetzt werden. Hierdurch können die Kosten auf mehrere Jahre gestreckt werden und fallen gegenüber der sofortigen Umsetzung etwas niedriger aus. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen vielmals für Ihre schnelle und unkomplizierte Antwort danken…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage: Kosten bis März 2018 der Umbenennung des Studierendenwerks [#32605]
Datum
16. August 2018 17:39
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen vielmals für Ihre schnelle und unkomplizierte Antwort danken! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>