IFG Anfrage: Kosten der Polizei zur Bewachung des US-Truppenstützpunkt Patch Barracks

Sämtliche der Polizei entstandenen Kosten der Jahre 2013, 2014 und 2015 die in Verbindung mit dem US-Truppenstützpunkt "Patch Barracks" in Stuttgart-Vaihingen stehen. Dies betrifft Einsatzkosten, Kosten für Streifendienste, Kosten zur Sicherung und Beobachtung des Areals etc.

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  • Datum
    13. Mai 2016
  • Frist
    12. Juni 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche der …
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage: Kosten der Polizei zur Bewachung des US-Truppenstützpunkt Patch Barracks [#16792]
Datum
13. Mai 2016 20:15
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche der Polizei entstandenen Kosten der Jahre 2013, 2014 und 2015 die in Verbindung mit dem US-Truppenstützpunkt "Patch Barracks" in Stuttgart-Vaihingen stehen. Dies betrifft Einsatzkosten, Kosten für Streifendienste, Kosten zur Sicherung und Beobachtung des Areals etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2016. In Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu Inform…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
IFG Anfrage: Kosten der Polizei zur Bewachung des US-Truppenstützpunkt Patch Barracks [16792]
Datum
30. Juni 2016 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2016. In Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen über die für die Polizei entstandenen Kosten in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit der Bewachung der Patch Barracks. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherung der Patch Barracks wurden und werden unsererseits keine gesonderten Kosten erhoben oder erfasst. Daher sind beim Polizeipräsidium Stuttgart keine entsprechenden Aufzeichnungen oder Unterlagen vorhanden, die wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten. Da das Landesinformationsfreiheitsgesetz die Zugänglichmachung von vorhandenen Informationen bezweckt und keinen Anspruch auf eine nicht vorhandene, statistische Aufbereitung begründet, kann Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 LIFG nicht entsprochen werden. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen