IFG-Anfrage: Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Drucksache 18/11903 des Abgeordnetenhauses Berlin gibt die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - an, dass für „die Umbenennung [...] Kosten durch Beauftragungen an Dienstleister in Höhe von 475.212,58 Euro entstanden“ seien.

Bitte senden Sie mir eine Übersicht zu, aus der eindeutig hervorgeht, wie sich die 475.212,58 Euro zusammensetzen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Drucksache 18/1…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Berlin [#32976]
Datum
21. August 2018 06:32
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Drucksache 18/11903 des Abgeordnetenhauses Berlin gibt die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - an, dass für „die Umbenennung [...] Kosten durch Beauftragungen an Dienstleister in Höhe von 475.212,58 Euro entstanden“ seien. Bitte senden Sie mir eine Übersicht zu, aus der eindeutig hervorgeht, wie sich die 475.212,58 Euro zusammensetzen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Ber…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Berlin [#32976]
Datum
7. September 2018 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Berlin #32976 teile ich Ihnen mit: Umbenennung des Studentenwerks Berlin in Studierendenwerk Berlin: 247.707,29 € Beschilderung 127.106,61 € Werbemittel (z. B: Roll-Banner, Stellwände) 13.745,00 € Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren) 11.136,50 € Büroausstattung (z. B. Visitenkarten, Inventuretiketten) 54.942,08 € Bekleidung 20.575,10 € EDV-Anwendungen (z. B. Speiseplan-App) 475.212,58 € Gesamt Mit freundlichen Grüßen