IFG-Anfrage: Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Drucksache 17/2606 vom 01.12.2015 gibt der Senat von Berlin die Kosten für die Umbenennung des Studentenwerks Berlin in Studierendenwerk Berlin mit ca. 800 000 Euro an.

Bitte senden Sie mir die Kalkulation, die zu diesen ca. 800 000 Euro führt, bzw. eine Übersicht, aus der eindeutig hervorgeht, wie sich die ca. 800 000 Euro zusammensetzen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Drucksache 17/2…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Berlin [#32606]
Datum
4. August 2018 11:47
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Drucksache 17/2606 vom 01.12.2015 gibt der Senat von Berlin die Kosten für die Umbenennung des Studentenwerks Berlin in Studierendenwerk Berlin mit ca. 800 000 Euro an. Bitte senden Sie mir die Kalkulation, die zu diesen ca. 800 000 Euro führt, bzw. eine Übersicht, aus der eindeutig hervorgeht, wie sich die ca. 800 000 Euro zusammensetzen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre Anfrage nach Berliner IFG vom 4. August 2018 Abgeordnetenhaus von Berlin Leiter Referat Öffentlichkeitsarbeit…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach Berliner IFG vom 4. August 2018
Datum
20. August 2018 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
80,7 KB
Abgeordnetenhaus von Berlin Leiter Referat Öffentlichkeitsarbeit René Rögner-Francke Niederkirchnerstraße 5 10111 Berlin Tel.: 030-2325 1060 Fax: 030-2325 2068 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 4. August 2018 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerk Berlin übermittle ich Ihnen zu Ihrer Information die Beantwortung des Senats von Berlin vom 1. August 2017 auf eine Schriftliche Anfrage des Abg. Förster (FDP) vom 25. Juli 2017. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständige Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin - Bereich Wissenschaft - E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach Berliner IFG vom 4. August 2018 [#32606] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihne…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach Berliner IFG vom 4. August 2018 [#32606]
Datum
21. August 2018 06:25
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und wünsche einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>