IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM

das Managementhandbuch der BAM, bevorzugt als PDF oder in einem ähnlichen üblichen Dateiformat

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Managementha…
An Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
27. Februar 2019 18:38
An
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Managementhandbuch der BAM, bevorzugt als PDF oder in einem ähnlichen üblichen Dateiformat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Aktenauskunft vom 27.03.2019 nach…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
28. Februar 2019 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Aktenauskunft vom 27.03.2019 nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Vorgang wird unter dem Aktenzeichen „1079.02.001-19.mg Anfrage Herr Antragsteller/in – QMH“ geführt. Viele Grüße
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sehr geehrtAntragsteller/in anhängend übermitteln wir Ihnen vorab den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informat…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
4. März 2019 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anhängend übermitteln wir Ihnen vorab den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.02.2019. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der von Ihnen angeführte § …
An Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
12. März 2019 02:17
An
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der von Ihnen angeführte § 6 S. 1 IFG kann hier nicht angewendet werden. In der von Ihnen zitierten Literatur heißt es weiter: „Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich grundsätzlich nicht auf die Grundrechte und damit nicht auf Artikel 14 GG berufen.“ (BeckOK InfoMedienR/Guckelberger, 22. Ed. 1.11.2018, IFG § 6 Rn. 3) Das BVerwG hat bereits 2015 entschieden, dass es Behörden in aller Regel untersagt ist, Urheberrechtsansprüche gegen Informationszugangsansprüche zu stellen. Ebenso stehen dem Zugang auf Information weder ein Vorrang des Urheberrechts noch ein Eingriff in das Verbreitungsrecht oder weitere Nutzungsrechte entgegen. (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - 7 C 1.14; dazu: NVwZ 2015, 1603; NJW 2015, 3258). Im Lichte dieses Urteils kann ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass das Managementhandbuch der BAM nach § 2 Abs. 1 UrhG vor einem Informationszugang geschützt wäre. Selbst wenn das Managementhandbuch als persönliche geistige Schöpfung von BAM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ein Werk im Sinne des § 2 UrhG Abs. 2 wäre, kann davon ausgegangen werden, dass die BAM als Dienstherrin die Nutzungsrechte eingeräumt bekommen hat, die sie benötigt, um Zugangsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewähren zu können. (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - 7 C 1.14) Diese übertragenen Nutzungsrechte machen das Managementhandbuch somit zu einem amtlichen Werk. Nach § 5 S. 1 UrhG genießen amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz (siehe auch Berger/Partsch/Roth/Scheel, 2013, IFG § 6 Rn. 4). Selbst § 5 S. 2 UrhG stünde dem von mir gewünschten Informationszugang nur dann entgegen, wenn „dies zum Schutz öffentlichen Belange geboten“ wäre (Berger/Partsch/Roth/Scheel, 2013, IFG § 6 Rn. 8). In weiterer Literatur wird § 6 IFG ebenfalls nur auf „private Belange“ angewendet (Fluck/Fischer/Martini, 30. Aktualisierung, Oktober 2013, IFG § 6 Rn. 11) und ihm zugesprochen, dass er „drittschützenden Charakter“ (Berger/Partsch/Roth/Scheel, 2013, IFG § 6 Rn. 1) bzw. eine „drittschützende Funktion“ (Schoch, 2. Auflage, 2013, IFG § 6 Rn. 5) habe. Ich bitte Sie weiterhin, mir das Managementhandbuch der BAM, bevorzugt als PDF oder in einem ähnlichen üblichen Dateiformat, elektronisch zuzusenden. Weiterhin habe ich mir erlaubt, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung zu bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM“ [#59552] [#59552]
Datum
12. März 2019 02:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59552 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die BAM sich darauf beruft, dass dem Informationszugang das Urheberrecht entgegen stünde. Dabei verkennt sie u. a. die Rechtsprechung des BVerwG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59552.pdf - 2019-03-04_1-2019-03-04Bescheid.pdf Anfragenr: 59552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs vom 12.03.2019, der hier unter dem Akte…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
12. März 2019 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs vom 12.03.2019, der hier unter dem Aktenzeichen 1080.02.018-19.mg Antragsteller/in IFG (Managementhandbuch der BAM) bearbeitet wird. Nach Prüfung des Vorgangs werden wir aus Sie zukommen. Viele Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 27. Februar 2019 an die BAM [#59552] # 15-728/002 II#0139 Der Bundesbeauftragte für den Datens…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 27. Februar 2019 an die BAM [#59552] # 15-728/002 II#0139
Datum
13. März 2019 13:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
799,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-728/002 II#0139   Sehr geehrtAntragsteller/in   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.   Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren am 12.03.2019 eingelegten Widerspruch wird mitgeteilt, dass w…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
10. April 2019 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren am 12.03.2019 eingelegten Widerspruch wird mitgeteilt, dass wir derzeit erneut prüfen, ob wir dem Informationsbegehren stattgeben können. Wir gehen davon aus, dass Ihnen die endgültige Entscheidung über Ihren Widerspruch in zwei Wochen vorliegen wird, und bitten Sie bis dahin um Geduld. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sehr geehrteAntragsteller/in im Managementhandbuch der BAM sind in den Anlagen teilweise Auszüge aus ISO/IEC Norm…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
29. April 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Managementhandbuch der BAM sind in den Anlagen teilweise Auszüge aus ISO/IEC Normen abgedruckt, die nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts urheberrechtlich geschützt sein können (vgl. Hanseatisches OLG, Urt. v. 27-07.2017 - Az.: 3 U 220/15). Gem. § 8 Abs. 1 IFG wäre die BAM aufgrund der Rechtsbetroffenheit (vgl. § 6 S. 1 IFG) daher grundsätzlich verpflichtet, vor der Informationsgewährung die Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen. Sofern Sie jedoch mit der Schwärzung der entsprechenden Daten einverstanden sind, würde das Beteiligungserfordernis entfallen. Um Ihre Anfrage zeitnah beantworten zu können, bitten wir Sie daher um eine kurze Mitteilung, ob Sie mit der Schwärzung der Normauszüge einverstanden sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in recht herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bin sehr gerne damit einverstanden, da…
An Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
29. April 2019 20:44
An
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in recht herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bin sehr gerne damit einverstanden, dass Sie die in den Anlagen teilweise abgedruckten Auszüge aus ISO/IEC-Normen schwärzen. Solange immer noch die Nummer der Normen erkennbar ist, kann ich den Text dort nachlesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in anhängend übermitteln wir Ihnen vorab den Widerspruchsbescheid zu Ihrer Anfrage nach…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
30. April 2019 09:42
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anhängend übermitteln wir Ihnen vorab den Widerspruchsbescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.02.2019 sowie das Managementhandbuch der BAM in geschwärzter Fassung. Der original Widerspruchsbescheid geht Ihnen auf dem Postweg zu. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in recht herzlichen Dank für Ihre erneute Antwort, die meine IFG-Anfrage im Kern voll z…
An Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Managementhandbuch der BAM [#59552]
Datum
2. Mai 2019 06:59
An
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in recht herzlichen Dank für Ihre erneute Antwort, die meine IFG-Anfrage im Kern voll zufriedenstellt. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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