IFG Anfrage: maschinenlesbare Liste PDVen, PDV ausstellende Stellen

Anfrage an: Bundeskriminalamt

1. eine maschinenlesbare Liste aller PDV, die durch Ihre Behörde ausgestellt wurden. Die Liste soll folgende Informationen enthalten:
- Kürzel/Nummer der PDV
- Titel der PDV
- Inhaltsverzeichnis
- organisatorischer Geltungsbereich
- Veröffentlichungsdatum
- Gültigkeitszeitraum
- ggf. ablösende PDV/anderer Grund zur Beendigung der Gültigkeit
2. eine maschinenlesbare Liste aller weiteren Stellen, die berechtigt sind, für die Bundespolizei Dienstverordnungen zu erlassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine maschinenle…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
IFG Anfrage: maschinenlesbare Liste PDVen, PDV ausstellende Stellen [#162729]
Datum
4. August 2019 22:25
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine maschinenlesbare Liste aller PDV, die durch Ihre Behörde ausgestellt wurden. Die Liste soll folgende Informationen enthalten: - Kürzel/Nummer der PDV - Titel der PDV - Inhaltsverzeichnis - organisatorischer Geltungsbereich - Veröffentlichungsdatum - Gültigkeitszeitraum - ggf. ablösende PDV/anderer Grund zur Beendigung der Gültigkeit 2. eine maschinenlesbare Liste aller weiteren Stellen, die berechtigt sind, für die Bundespolizei Dienstverordnungen zu erlassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage: maschinenlesbare Liste PDVen, PDV a…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage: maschinenlesbare Liste PDVen, PDV ausstellende Stellen [#162729]
Datum
7. September 2019 11:55
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage: maschinenlesbare Liste PDVen, PDV ausstellende Stellen“ vom 04.08.2019 (#162729) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundeskriminalamt
WG: Bitte um Versand - 2019-0018761664 Sehr geehrteAntragsteller/in auf anliegendes Schreiben wi…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: Bitte um Versand - 2019-0018761664
Datum
4. Oktober 2019 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
562,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf anliegendes Schreiben wird in Erledigung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Mit freundlichen Grüßen