IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen
Bitte senden Sie mir unverzüglich eine Liste mit allen bereits geplanten Terminen zu öffentlichen Verhandlungen vor Ihrem Gericht zu. Damit kann ich dann entscheiden zu welchen Verhandlungen ich bei Ihnen erscheinen werde um den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung zu waren.
In jedem anderen Fall dürfte vermutlich ein absoluter Revisionsgrund vorliegen.
möchte ich noch auf folgendes Verweisen:
Nicht jede Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein absoluter Revisionsgrund. Es sind zu unterscheiden die Fälle, in denen das Verfahren nicht öffentlich war, obwohl es öffentlich hätte sein sollen, und die, in denen es öffentlich war, obwohl es nicht öffentlich hätte sein sollen. In den letzteren Fällen liegt zwar ein Verfahrensmangel vor, der uU für das Urteil ursächlich geworden ist; um einen absoluten Revisionsgrund handelt es sich aber nur, wenn in einem an sich zwingend öffentlichen Verfahren die Öffentlichkeit nicht hergestellt war, denn der eigentliche Grund, warum in der Verletzung dieser Vorschriften über die Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund gesehen wird, ist der, dass sich die Rspr. unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll (BFH VII R 122/73, BStBl. II 1977, 431; VIII B 166/04, BFH/NV 1996, 752; IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914) (Gräber/Ratschow, 9. Aufl. 2019, FGO § 119 Rn. 33)
Information nicht vorhanden
-
Datum4. November 2022
-
6. Dezember 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!