IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen

Bitte senden Sie mir unverzüglich eine Liste mit allen bereits geplanten Terminen zu öffentlichen Verhandlungen vor Ihrem Gericht zu. Damit kann ich dann entscheiden zu welchen Verhandlungen ich bei Ihnen erscheinen werde um den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung zu waren.

In jedem anderen Fall dürfte vermutlich ein absoluter Revisionsgrund vorliegen.
möchte ich noch auf folgendes Verweisen:

Nicht jede Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein absoluter Revisionsgrund. Es sind zu unterscheiden die Fälle, in denen das Verfahren nicht öffentlich war, obwohl es öffentlich hätte sein sollen, und die, in denen es öffentlich war, obwohl es nicht öffentlich hätte sein sollen. In den letzteren Fällen liegt zwar ein Verfahrensmangel vor, der uU für das Urteil ursächlich geworden ist; um einen absoluten Revisionsgrund handelt es sich aber nur, wenn in einem an sich zwingend öffentlichen Verfahren die Öffentlichkeit nicht hergestellt war, denn der eigentliche Grund, warum in der Verletzung dieser Vorschriften über die Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund gesehen wird, ist der, dass sich die Rspr. unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll (BFH VII R 122/73, BStBl. II 1977, 431; VIII B 166/04, BFH/NV 1996, 752; IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914) (Gräber/Ratschow, 9. Aufl. 2019, FGO § 119 Rn. 33)

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  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Finanzgericht Berlin / Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen [#262443]
Datum
4. November 2022 07:53
An
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir unverzüglich eine Liste mit allen bereits geplanten Terminen zu öffentlichen Verhandlungen vor Ihrem Gericht zu. Damit kann ich dann entscheiden zu welchen Verhandlungen ich bei Ihnen erscheinen werde um den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung zu waren. In jedem anderen Fall dürfte vermutlich ein absoluter Revisionsgrund vorliegen. möchte ich noch auf folgendes Verweisen: Nicht jede Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein absoluter Revisionsgrund. Es sind zu unterscheiden die Fälle, in denen das Verfahren nicht öffentlich war, obwohl es öffentlich hätte sein sollen, und die, in denen es öffentlich war, obwohl es nicht öffentlich hätte sein sollen. In den letzteren Fällen liegt zwar ein Verfahrensmangel vor, der uU für das Urteil ursächlich geworden ist; um einen absoluten Revisionsgrund handelt es sich aber nur, wenn in einem an sich zwingend öffentlichen Verfahren die Öffentlichkeit nicht hergestellt war, denn der eigentliche Grund, warum in der Verletzung dieser Vorschriften über die Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund gesehen wird, ist der, dass sich die Rspr. unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll (BFH VII R 122/73, BStBl. II 1977, 431; VIII B 166/04, BFH/NV 1996, 752; IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914) (Gräber/Ratschow, 9. Aufl. 2019, FGO § 119 Rn. 33)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/262443/upload/4b0980752bf3412217e665f13b93a8b2b29fd89b/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage nach der Veröffentlichung zu Gerichtsterminen“ [#262443]
Datum
7. Dezember 2022 10:20
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262443/auth/976f380b1ad1c7671b99de852d9046ed784f275a/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die anfrage ist bis heute nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262443.pdf Anfragenr: 262443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/262443/upload/4b0980752bf3412217e665f13b93a8b2b29fd89b/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 4. November 2022 Sehr << A…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 4. November 2022
Datum
30. Dezember 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
763,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/22/2010 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
hr Antrag auf Informationszugang beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 04.11.2022 , # 262443 Sehr << Ant…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
hr Antrag auf Informationszugang beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 04.11.2022 , # 262443
Datum
30. Januar 2023 14:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen Me/002/22/2010 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen