IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen

1. eine Liste aller PDV, die durch Ihre Behörde ausgestellt wurden. Die Liste soll folgende Informationen enthalten:
- Kürzel/Nummer der PDV
- Titel der PDV
- Inhaltsverzeichnis
- organisatorischer Geltungsbereich
- Veröffentlichungsdatum
- Gültigkeitszeitraum
- ggf. ablösende PDV/anderer Grund zur Beendigung der Gültigkeit
2. eine Liste aller weiteren Stellen, die berechtigt sind, für die Bundespolizei Dienstverordnungen zu erlassen.
Die Antworten auf beide Fragen sollen maschinenlesbar sein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Liste aller…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen [#162721]
Datum
4. August 2019 21:28
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Liste aller PDV, die durch Ihre Behörde ausgestellt wurden. Die Liste soll folgende Informationen enthalten: - Kürzel/Nummer der PDV - Titel der PDV - Inhaltsverzeichnis - organisatorischer Geltungsbereich - Veröffentlichungsdatum - Gültigkeitszeitraum - ggf. ablösende PDV/anderer Grund zur Beendigung der Gültigkeit 2. eine Liste aller weiteren Stellen, die berechtigt sind, für die Bundespolizei Dienstverordnungen zu erlassen. Die Antworten auf beide Fragen sollen maschinenlesbar sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-52 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vo…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen [#162721]
Datum
5. August 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - 19-52 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 4. August 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte noch um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend meine Adresse. Ich weise aber darauf hin, dass die Auskunft gemäß §1 (2)…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen [#162721]
Datum
5. August 2019 18:33
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend meine Adresse. Ich weise aber darauf hin, dass die Auskunft gemäß §1 (2) dennoch elektronisch erfolgen soll. Vielen Dank für die zügige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 4. August 2019 baten Sie um Übersendung e…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
19. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 4. August 2019 baten Sie um Übersendung einer Liste aller Polizeidienstvorschriften, die durch hiesige Behörde ausgestellt wurden. Sie baten ferner um Übersendung einer Liste aller weiteren Stellen, die berechtigt sind, für die Bundespolizei Dienstverordnungen zu erlassen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine derartige Auflistung der angeforderten Polizeidienstvorschriften hier nicht existiert. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet dabei nicht zur Erstellung neuer Unterlagen. Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) als oberste Dienstbehörde dienstrechtlich relevante Verordnungen erlassen kann. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstel…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen [#162721]
Datum
7. September 2019 11:59
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen“ vom 04.08.2019 (#162721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-52 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen [#162721]
Datum
9. September 2019 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-52 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04. August 2019 (#162721) wurde bereits mit hiesigem Schreiben vom 19. August 2019 fristgerecht beantwortet. Das Antwortschreiben wurde an die von Ihnen übermittelte Anschrift versendet. Der Vorgang ist daher ordnungsgemäß erledigt. Gleichwohl werde ich Ihnen hiesiges Antwortschreiben erneut übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer Antwort vom 09.09.2019 weisen Sie auf den bereits erfolgten Versand der Ant…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage nach Liste von PDVen und PDV ausstellenden Stellen [#162721]
Datum
9. September 2019 11:52
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer Antwort vom 09.09.2019 weisen Sie auf den bereits erfolgten Versand der Antwort hin. Nach Prüfung dieser Aussage kann ich dies bestätigen und möchte mich für eventuelle Unannehmlichkeiten entschuldigen sowie für Ihr Verstandnis danken. Desweiteren möchte ich Ihnen noch eine angenehme Woche wünschen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>