IFG-Anfrage nach Übersendung zu Angaben über zeitliche und finanzielle Aufwendungen der Liegenschaft Pontwall 3 / Turmstr. 3
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2014 hat das Studierendenwerk Aachen die umgebauten Liegen-schaften am Pontwall 3 bezogen. In der regionalen Presse gibt es wiederholt eine Berichterstattung bezüglich der entstandenen Kosten, welche teilweise sogar noch Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen seien. Der interessierte Leser und auch die Beitragszahler des Studierendenwerks können sich aber aufgrund der fehlenden Quellen und vorliegenden Fak-tenlage nur schwer selber ein belastbares Bild machen. Da die Aufwen-dungen für den Umbau vermutlich zu einem signifikanten Anteil aus direkten Beiträgen und indirekten Mitteln der über 40.000 Studierenden stammen, scheint mir hier ein öffentliches Interesse gegeben.
Ich bitte daher um Übersendung von Dokumenten, aus denen sich die fol-genden Informationen ableiten lassen:
1. Die beim ersten Investitionsbeschluss kalkulierte Bauzeit und die kalku-lierten Investitionskosten für den Umbau der Liegenschaft am Pontwall 3 (Mensa Academica/Verwaltung) mit Datum des Beschlusses (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen).
2. Angaben zu allen weiteren Beschlüssen zur Erhöhung des Investiti-onsaufwandes bezüglich der Liegenschaft am Pontwall 3. Konkret An-gaben zum Datum des Beschlusses, der Höhe der aktualisieren Ge-samtinvestition und den Ausführungen zur Begründung der erhöhten Investitionskosten ggü. dem beschlussfassenden Gremium (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen).
3. Angaben zu den abschließenden Gesamtinvestitionskosten. Sofern diese noch nicht vollständig benennst sind ersatzweise Angaben zu den bis jetzt angefallenen und noch zu erwarteten Aufwendungen.
Ich bin zuversichtlich, dass diese Unterlagen bereits vorliegen und der Aufwand zur Bereitstellung durch Zusammenstellung der entsprechenden Beschlussvorlagen daher überschaubar sein sollte.
Diese Anfrage übersende ich Ihnen zugleich über das Portal fragdenstaat.de sowie per Briefpost und würde eine Bearbeitung auf dem digitalen Weg, daher über das Portal bevorzugen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen be-troffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformati-onen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise an dieser Stelle auf ver-gleichbare Anfragen an Ihre Einrichtung.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informa-tionen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bitte um eine Eingangsbestätigung, bedanke mich vorab für die zeitnahe Bearbeitung der Anfrage und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Januar 2020
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11. Februar 2020
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