IFG-Anfrage nach Übersendung zu Angaben über zeitliche und finanzielle Aufwendungen der Liegenschaft Pontwall 3 / Turmstr. 3

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2014 hat das Studierendenwerk Aachen die umgebauten Liegen-schaften am Pontwall 3 bezogen. In der regionalen Presse gibt es wiederholt eine Berichterstattung bezüglich der entstandenen Kosten, welche teilweise sogar noch Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen seien. Der interessierte Leser und auch die Beitragszahler des Studierendenwerks können sich aber aufgrund der fehlenden Quellen und vorliegenden Fak-tenlage nur schwer selber ein belastbares Bild machen. Da die Aufwen-dungen für den Umbau vermutlich zu einem signifikanten Anteil aus direkten Beiträgen und indirekten Mitteln der über 40.000 Studierenden stammen, scheint mir hier ein öffentliches Interesse gegeben.

Ich bitte daher um Übersendung von Dokumenten, aus denen sich die fol-genden Informationen ableiten lassen:

1. Die beim ersten Investitionsbeschluss kalkulierte Bauzeit und die kalku-lierten Investitionskosten für den Umbau der Liegenschaft am Pontwall 3 (Mensa Academica/Verwaltung) mit Datum des Beschlusses (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen).

2. Angaben zu allen weiteren Beschlüssen zur Erhöhung des Investiti-onsaufwandes bezüglich der Liegenschaft am Pontwall 3. Konkret An-gaben zum Datum des Beschlusses, der Höhe der aktualisieren Ge-samtinvestition und den Ausführungen zur Begründung der erhöhten Investitionskosten ggü. dem beschlussfassenden Gremium (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen).

3. Angaben zu den abschließenden Gesamtinvestitionskosten. Sofern diese noch nicht vollständig benennst sind ersatzweise Angaben zu den bis jetzt angefallenen und noch zu erwarteten Aufwendungen.

Ich bin zuversichtlich, dass diese Unterlagen bereits vorliegen und der Aufwand zur Bereitstellung durch Zusammenstellung der entsprechenden Beschlussvorlagen daher überschaubar sein sollte.

Diese Anfrage übersende ich Ihnen zugleich über das Portal fragdenstaat.de sowie per Briefpost und würde eine Bearbeitung auf dem digitalen Weg, daher über das Portal bevorzugen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen be-troffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformati-onen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise an dieser Stelle auf ver-gleichbare Anfragen an Ihre Einrichtung.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informa-tionen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bitte um eine Eingangsbestätigung, bedanke mich vorab für die zeitnahe Bearbeitung der Anfrage und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2014 hat das S…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage nach Übersendung zu Angaben über zeitliche und finanzielle Aufwendungen der Liegenschaft Pontwall 3 / Turmstr. 3 [#173513]
Datum
6. Januar 2020 22:46
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2014 hat das Studierendenwerk Aachen die umgebauten Liegen-schaften am Pontwall 3 bezogen. In der regionalen Presse gibt es wiederholt eine Berichterstattung bezüglich der entstandenen Kosten, welche teilweise sogar noch Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen seien. Der interessierte Leser und auch die Beitragszahler des Studierendenwerks können sich aber aufgrund der fehlenden Quellen und vorliegenden Fak-tenlage nur schwer selber ein belastbares Bild machen. Da die Aufwen-dungen für den Umbau vermutlich zu einem signifikanten Anteil aus direkten Beiträgen und indirekten Mitteln der über 40.000 Studierenden stammen, scheint mir hier ein öffentliches Interesse gegeben. Ich bitte daher um Übersendung von Dokumenten, aus denen sich die fol-genden Informationen ableiten lassen: 1. Die beim ersten Investitionsbeschluss kalkulierte Bauzeit und die kalku-lierten Investitionskosten für den Umbau der Liegenschaft am Pontwall 3 (Mensa Academica/Verwaltung) mit Datum des Beschlusses (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen). 2. Angaben zu allen weiteren Beschlüssen zur Erhöhung des Investiti-onsaufwandes bezüglich der Liegenschaft am Pontwall 3. Konkret An-gaben zum Datum des Beschlusses, der Höhe der aktualisieren Ge-samtinvestition und den Ausführungen zur Begründung der erhöhten Investitionskosten ggü. dem beschlussfassenden Gremium (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen). 3. Angaben zu den abschließenden Gesamtinvestitionskosten. Sofern diese noch nicht vollständig benennst sind ersatzweise Angaben zu den bis jetzt angefallenen und noch zu erwarteten Aufwendungen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Unterlagen bereits vorliegen und der Aufwand zur Bereitstellung durch Zusammenstellung der entsprechenden Beschlussvorlagen daher überschaubar sein sollte. Diese Anfrage übersende ich Ihnen zugleich über das Portal fragdenstaat.de sowie per Briefpost und würde eine Bearbeitung auf dem digitalen Weg, daher über das Portal bevorzugen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen be-troffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformati-onen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise an dieser Stelle auf ver-gleichbare Anfragen an Ihre Einrichtung. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informa-tionen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bitte um eine Eingangsbestätigung, bedanke mich vorab für die zeitnahe Bearbeitung der Anfrage und verbleibe Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173513 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Studierendenwerk Aachen AöR
AW: IFG-Anfrage Nr. 173513 über zeitliche und finanzielle Aufwendungen der Liegenschaft Pontwall 3/Turmstraße 3 Se…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
AW: IFG-Anfrage Nr. 173513 über zeitliche und finanzielle Aufwendungen der Liegenschaft Pontwall 3/Turmstraße 3
Datum
21. Januar 2020 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz nehmen wir wie folgt Stellung: Die beim ersten Investitionsbeschluss kalkulierte Bauzeit und die kalkulierten Investitionskosten für den Umbau der Liegenschaft am Pontwall 3 (Mensa Academica/Verwaltung) mit Datum des Beschlusses (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen). • Die ursprünglich kalkulierte Bauzeit betrug 2 Jahre • Öffentliche VR-Sitzung vom 27.10.2009: Der Verwaltungsrat des STW Aachen beschließt, das gastronomische Konzept bis zur 3. Etage und die daraus resultierenden technischen und baulichen Maßnahmen in Höhe von ca. 13,5 Mio. zu genehmigen. • Öffentliche VR-Sitzung vom 25.11.2009: Der Verwaltungsrat des STW Aachen beschließt den Bau der 4. Etage gemäß der Kostenaufstellung des Architekturbüros Nellessen, Brasse und Partner in Höhe von 1.099.446,54 € inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer. Gesamtkosten somit 14,5 Mio. € * Das Ministerium hat einen Zuschuss in Höhe von 70% zugesichert. Dadurch beträgt der Eigenanteil des STW insgesamt ca. 4,68 Mio. € Angaben zu allen weiteren Beschlüssen zur Erhöhung des Investitionsaufwandes bezüglich der Liegenschaft am Pontwall 3. Konkrete Angaben zum Datum des Beschlusses, der Höhe der aktualisierten Gesamtinvestition und den Ausführungen zur Begründung der erhöhten Investitionskosten ggü. dem beschlussfassenden Gremium (idealerweise durch Übermittlung der Beschlussvorlage und entsprechender Anlagen). * Öffentliche VR-Sitzung vom 29.06.2010: Der Verwaltungsrat beschließt die vorgestellten Mehrkosten in Höhe von ca. 3 Mio. € für den Umbau des Gebäudes Turmstraße 3 in der vorliegenden Form, zusätzlich zu den in den Sitzungen vom 27.10.09 sowie 25.11.09 beschlossenen 14,5 Mio. €. Dies unter dem Vorbehalt, dass die Kostenbeteiligung des Ministeriums 70 % der Gesamtkosten beträgt. Gesamtkosten somit 17,5 Mio. € * Öffentliche VR-Sitzung vom 24.11.2010: Der Verwaltungsrat beschließt, die Mehrkosten für den Umbau Turmstraße 3 für die Kostensteigerung im Rahmen der Ausführungsplanung von ca. 350.000 € zu genehmigen. Der Antrag auf Bewilligung der Mehrkosten für den Umbau Turmstraße 3 für ein nachhaltiges und wirtschaftliches Energiekonzept in Höhe von 1,15 Mio. wird einstimmig beschlossen. Gesamtkosten somit 19 Mio. € Angaben zu den abschließenden Gesamtinvestitionskosten. Sofern diese noch nicht vollständig benannt sind ersatzweise Angaben zu den bis jetzt angefallenen und noch zu erwarteten Aufwendungen. · Stand November 2013: Die Verbraucherpreise für Bauleistungen, der sogenannte Baukostenindex, ist im Zeitraum vom Sommer 2011 bis zum Herbst 2013 um ca. 7 % gestiegen. Der Baukostenindex für die Ausbau- und Technikgewerke ist in diesem Zeitraum noch stärker gestiegen und liegt bei ca. 9 %. Der Umbau der Turmstraße ist vorwiegend von Ausbau- und Technikgewerken geprägt. Hinzu kommen Brandschutzauflagen, die im Bau- wie auch Technikbereich Kosten verursacht habe, sowie höhere Kosten wegen der Bauzeitverlängerung um vier Monate infolge Gerüstüberstandszeiten, Mieten Container, Miete Nutzung öffentlicher Verkehrsraum für Baustelleneinrichtungsfläche und viele Nachträge für verlängerte Bauleitungskosten der Firmen. Gesamtkosten nunmehr 23,8 Mio. € * Stand heute gem. beschlossenem Investitionsplan: 27,9 Mio. € Die geänderten Rahmenbedingungen, die zu diesen Mehrkosten geführt haben, lassen sich in drei Kategorien einordnen: 1. geändertes nachhaltiges Energiekonzept, nunmehr ohne Einnahmen 2. behördliche Auflagen 3. zusätzliche unvorhergesehene Maßnahmen * Zuwendung des Landes NRW insgesamt gem. Zuwendungsbescheid vom 11.11.2016: 12.944.200,00 € (12,9 Mio. €) Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne. Freundliche Grüße