IFG-Anfrage: Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf folgenden Zeitungsartikel:
N. N.: Gefährlicher als gesagt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.12.2018, S.8.

In diesem Artikel wird die Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" Ende November auf dem Flughafen Köln/Bonn als "gefährlicher, als den offiziellen Mitteilungen zu entnehmen ist" bezeichnet.

Bitte senden Sie mir sämtliche Berichte zu, aus denen die wirkliche Tragweite dieses Vorfalls hervorgeht sowie Dokumente, die der Bundesregierung, insbesondere dem Bundeskanzleramt, zu diesem Vorfall vorgelegt wurden zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Dezember 2018
  • Frist
    25. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
Christine Reinhard
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf folgenden Zeitungsartikel: N. N…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Christine Reinhard
Betreff
IFG-Anfrage: Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296]
Datum
22. Dezember 2018 17:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf folgenden Zeitungsartikel: N. N.: Gefährlicher als gesagt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.12.2018, S.8. In diesem Artikel wird die Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" Ende November auf dem Flughafen Köln/Bonn als "gefährlicher, als den offiziellen Mitteilungen zu entnehmen ist" bezeichnet. Bitte senden Sie mir sämtliche Berichte zu, aus denen die wirkliche Tragweite dieses Vorfalls hervorgeht sowie Dokumente, die der Bundesregierung, insbesondere dem Bundeskanzleramt, zu diesem Vorfall vorgelegt wurden zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christine Reinhard <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: IFG-Anfrage Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296] BMVg R I 1 - Az 39-22-…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296]
Datum
8. Januar 2019 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-914 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.12.2018 (s.u.) Sehr geehrte Frau Reinhard, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Dezember 2018. Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-914 bearbeitet. In dieser Angelegenheit wird voraussichtlich die Erstellung und Bekanntgabe eines (teil-)ablehnenden Bescheides erforderlich. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG-Anfrage Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296] BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-914 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296]
Datum
18. Januar 2019 09:12
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-914 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.12.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-914 vom 08.01.2019 Sehr geehrte Frau Reinhard, in der o.a. IFG-Angelegenheit beziehe ich mich auf meine E-Mail vom 8. Januar 2019 (Bezug 2.) und erlaube ich mir, freundlich an die ausstehende Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: IFG-Anfrage Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296] BMVg R I 1 - Az 39-22-…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage Notlandung der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" [#35296]
Datum
11. Februar 2019 08:19
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-914 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.12.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-914 vom 08.01.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-914 vom 18.01.2019 Sehr geehrte Frau Reinhard, in der o.g. IFG-Angelegenheit blieben meine Schreiben vom 8. Januar 2019 (Bezug 2.) und 18. Januar 2019 (Bezug 3.), mit denen ich unter den in Bezug 2. dargelegten Gründen um die Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift gebeten hatte, Ihrerseits leider unbeantwortet. Ich gehe daher davon aus, das Ihr Informationsinteresse erloschen ist und Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang wird diesseits daher als erledigt betrachtet. Mit freundlichen Grüßen