IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie

Für das Fachseminar Philosophie (Block III / Dr. Laschet) im Zeitraum vom 16.11.2021 bis zum heutigen 15.3.2021 verwendete Präsentationsmaterialien

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Lisa Wolters-García
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
15. März 2022 12:01
An
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für das Fachseminar Philosophie ([geschwärzt]) im Zeitraum vom 16.11.2021 bis zum heutigen 15.3.2021 verwendete Präsentationsmaterialien Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lisa Wolters-García Anfragenr: 243355 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Guten Tag Frau Wolters-Garcia, derzeit prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag. Einstweilen erlaube ich mir di…
Von
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
29. März 2022 15:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Frau Wolters-Garcia, derzeit prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag. Einstweilen erlaube ich mir die Nachfrage, ob Sie sich bei der Angabe des angefragten Zeitraumes um einen Tippfehler Ihrerseits handelt und bitte diesbezüglich um einen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Lisa Wolters-García
Sehr << Anrede >> das Jahr 2021 war wohl noch im Handgelenk. Gemeint war natürlich der 15.03.2022. I…
An Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
21. April 2022 00:13
An
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Jahr 2021 war wohl noch im Handgelenk. Gemeint war natürlich der 15.03.2022. Ich weise in diesem Zusammenhang auf eine ähnlich gelagerte und positiv beschiedene IFG-Anfrage hin, die Lehr-/Präsentationsmaterialien der Deutschen Welle betraf. https://fragdenstaat.de/blog/2021/12/03/urheberrecht-deutsche-welle-klage-gewonnen/ Mit freundlichen Grüßen Lisa Wolters-García Anfragenr: 243355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243355/
Lisa Wolters-García
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachsemi…
An Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
5. Mai 2022 16:36
An
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie“ vom 15.03.2022 (#243355) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lisa Wolters-García
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Mai 2022 16:36
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Ihre Anfrage 243355 Sehr geehrte Frau Wolters-Garcia, ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens. Mit f…
Von
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Betreff
Ihre Anfrage 243355
Datum
6. Mai 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wolters-Garcia, ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Lisa Wolters-García
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie“ [#243355]
Datum
9. Mai 2022 10:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243355/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die tägliche Arbeit von Lehrkräften zwar unstrittig pädagogische Freiheit und Schutz vor sachfremden Erwägungen genießt, hier aber nicht ausreichend begründet wird, warum die Ausbildung durch das ZfsL nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Lisa Wolters-García Anhänge: - 243355.pdf - 2022-05-06_1-2022_05_06_Ablehnung_IFG_Anfrage_243355.pdf Anfragenr: 243355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243355/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie“ [#243355]
Datum
9. Mai 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-3442/22 Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie#243355 Mein AZ 209…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-3442/22 Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie#243355
Datum
20. Mai 2022 12:23
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ 209.2.3.1.16-3442/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.03.2022 auf Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie an die Bezirksregierung Köln Sehr geehrte Frau Wolters-Garcia, ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Lisa Wolters-García
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie#243355 [#24335…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie#243355 [#243355]
Datum
23. Mai 2022 10:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Vermittlung. Wäre es eventuell möglich, einen Zugang zu Ihrem Schreiben vom 20.05.22 an die Bezirksregierung zu bekommen? Eventuell wäre das Schreiben für die Formulierung eines Widerspruchs vor Ablauf der Frist hilfreich. Mit freundlichen Grüßen, Lisa Wolters-García Anfragenr: 243355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243355/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie Mein AZ 209.2.3.1.16-3442/22 Inf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie
Datum
23. Mai 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ 209.2.3.1.16-3442/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.03.2022 auf Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie Sehr geehrte Frau Wolters-Garcia, anbei sende ich Ihnen mein Auskunftsersuchen an die Bezirksregierung Köln zur Kenntnis. das Verwaltungsverfahren sieht leider keine Möglichkeit des Widerspruchs vor. Sie müssten Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Auskunftsersuchen: Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Freitag, 20. Mai 2022 12:22 An: ......@brk.nrw.de> Betreff: 47.2-Ko, mein AZ 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie Ihr AZ 47.2-Ko Mein AZ 209.2.3.1.16-3442/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag der Frau Lisa Wolters-Garcia vom 15.03.2022 auf Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie Ihr Bescheid vom 06.05.2022 Sehr geehrte......., gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Frau Wolters-Garcia hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Zugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie gestellt zu haben. Der Zugang wurde von Ihnen mit Bescheid vom 06.05.2022 abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Sie lehnen den Zugang ab mit dem Hinweis ab, dass der Anwendungsbereich nicht eröffnet sei, da kein Verwaltungshandeln vorliege. Nach der Rechtsprechung ist der Begriff "Verwaltungstätigkeit" jedoch weit auszulegen und umfasst die Verwaltung sowohl im formellen als auch im materiellen Sinne, so OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2010, Az. 8 A 875/09, RdNr.38: "...Darunter wird die gesamte Tätigkeit der Exekutive verstanden, unabhängig davon, ob es sich um eine Tätigkeit materiell verwaltender Art handelt. Entscheidend ist die Einordnung des Handelnden in den Staatsaufbau. Ausgehend davon liegt eine Verwaltungstätigkeit dann vor, wenn eine Stelle aus dem Bereich der Exekutive und nicht der Legislative oder Judikative tätig wird. ..." Es kommt also nicht darauf an, dass die begehrte Information zu einer Verwaltungsentscheidung hinführt, sondern dass sie der Exekutive zugeordnet ist, unabhängig davon, dass es sich um Informationen handelt, die lediglich in der internen Ausbildung von Lehramtskräften am ZfsL zum Einsatz kommen. Ich bitte daher den Antrag aufgrund meiner vorstehenden Erläuterungen neu zu prüfen und mich über Ihr Ergebnis zu informieren. Der Antragstellerin habe ich eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an sie weiterleiten, da sie hierauf einen Anspruch hat. Ferner beabsichtige ich ihr eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen
Lisa Wolters-García
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355] Sehr << Anred…
An Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
30. Mai 2022 14:03
An
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hatte Ihre Behörde bereits die Gelegenheit, den von Ihnen ablehnend beschiedenen IFG-Antrag im Lichte der vorliegenden Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu überprüfen? Mir liegt die Kopie der Stellungnahme der LfDI vor, die einen erfolgreichen Klageweg in Aussicht stellt. Sollte Ihre Behörde bis zum Verstreichen der Klagefrist am 06.05.2022 keinen erneuten Bescheid ausstellen, werde ich demzufolge Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Mit freundlichen Grüßen, Lisa Wolters-García
Lisa Wolters-García
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355] Sehr << Anred…
An Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Details
Von
Lisa Wolters-García
Betreff
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
30. Mai 2022 14:12
An
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hatte Ihre Behörde bereits die Gelegenheit, den von Ihnen ablehnend beschiedenen IFG-Antrag im Lichte der vorliegenden Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu überprüfen? Mir liegt die Kopie der Stellungnahme der LfDI vor, die einen erfolgreichen Klageweg in Aussicht stellt. Sollte Ihre Behörde bis zum Verstreichen der Klagefrist am 06.05.2022 keinen erneuten Bescheid ausstellen, werde ich demzufolge Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Mit freundlichen Grüßen, Lisa Wolters-García
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355] Sehr geehrte Frau W…
Von
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln
Betreff
AW: 209.2.3.1.16-3442/22 IFG-Antrag Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie [#243355]
Datum
2. Juni 2022 16:13
Status
Sehr geehrte Frau Wolters-Garcia, nach erneuter Prüfung, unter Einbeziehung der vorgetragenen Argumente der LDI, komme ich weiterhin zum Ergebnis, dass im vorgetragenen Fall kein Anspruch aus dem IFG NRW besteht. Daher muss ich weiterhin Ihren Antrag ablehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-3442/22 Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie#243355 Mein AZ 209…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-3442/22 Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie#243355
Datum
3. Juni 2022 09:34
Status
Mein AZ 209.2.3.1.16-3442/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.03.2022 auf Informationszugang zu den Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie an die Bezirksregierung Köln Sehr geehrte Frau Wolters-Garcia, wie Sie der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln entnehmen können, verbleibt diese bei ihrer Auffassung. Ich bedaure, dass ich Ihnen vorliegend bislang nicht weiterhelfen konnte. Bitte teilen Sie mir unbedingt mit, wenn Sie Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung erhoben haben. Mit freundlichen Grüßen