IFG-Anfrage: Psychotherapeutische Versorgung

1. Alle Arbeitsanweisungen im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung.

2. Statistische Übersicht über angelehnte und angenommene Anträge auf Kostenerstattung von Psychotherapeutischer Behandlung von 2016-2020 aufgeschlüsselt nach Bundesland, Grund der Ablehnung, beantragte Behandlung (Akutbehandlung, Richtlinientherapie, usw).

3. Statistische Übersicht über angelehnte und angenommene Anträge auf Psychotherapeutischer Behandlung bei niedergelassenen Therapeut*innen von 2016-2020 aufgeschlüsselt nach Bundesland, Grund der Ablehnung, Umfang der beantragten Behandlung (in Therapieeinheiten), Modus (Einzel-, Gruppen- oder kombinierte Therapie).

Bitte weisen Sie unter 2. und 3. auch laufende Rechtsverfahren mit offenem Ausgang aus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Arbeitsanweisungen…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Psychotherapeutische Versorgung [#224929]
Datum
14. Juli 2021 15:15
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Arbeitsanweisungen im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung. 2. Statistische Übersicht über angelehnte und angenommene Anträge auf Kostenerstattung von Psychotherapeutischer Behandlung von 2016-2020 aufgeschlüsselt nach Bundesland, Grund der Ablehnung, beantragte Behandlung (Akutbehandlung, Richtlinientherapie, usw). 3. Statistische Übersicht über angelehnte und angenommene Anträge auf Psychotherapeutischer Behandlung bei niedergelassenen Therapeut*innen von 2016-2020 aufgeschlüsselt nach Bundesland, Grund der Ablehnung, Umfang der beantragten Behandlung (in Therapieeinheiten), Modus (Einzel-, Gruppen- oder kombinierte Therapie). Bitte weisen Sie unter 2. und 3. auch laufende Rechtsverfahren mit offenem Ausgang aus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224929/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
14. Juli 2021 15:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ambulante Psychotherapie – Ihre Anfrage vom 14. Juli 2021
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Ambulante Psychotherapie – Ihre Anfrage vom 14. Juli 2021
Datum
16. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ambulante Psychotherapie – Ihre Anfrage vom 14. Juli 2021 [#224929] Sehr << Anrede >> meine Infor…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ambulante Psychotherapie – Ihre Anfrage vom 14. Juli 2021 [#224929]
Datum
19. August 2021 12:41
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Psychotherapeutische Versorgung“ vom 14.07.2021 (#224929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Sie haben mir unter dem unten stehenden Geschäftszeichen eine Antwort zukommen lassen, die wenig bis keinen Bezug zu meiner Anfrage nach IFG hatte. Außerdem möchte ich an dieser Stelle betonen, dass es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt, der losgelöst von meinem Status als Versicherte besteht. Ich möchte Sie also dringlich bitten, das Antworten über das TK-Postfach und unter Bezug auf individuelle Antragsinformationen zu unterlassen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass private und öffentlich-rechtliche Vorgänge gemeinsam geführt werden. Sie teilten mit, dass sie keine "Statistiken zu den Anträgen und Rechtsverfahren" zur Verfügung stellen könnten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224929/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
19. August 2021 12:42
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Anfrage zur psychotherapeutischen Versorgung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 14.07.2021. Sie…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Anfrage zur psychotherapeutischen Versorgung
Datum
8. September 2021 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 14.07.2021. Sie haben nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) ausdrücklich um eine Antwort per Mail gebeten. Diesem Wunsch kommen wir hiermit nach. In Ihrer Anfrage nach dem IFG baten Sie um alle Arbeitsanweisungen im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V. Da Sie insbesondere den Bereich der psychotherapeutischen Behandlung angesprochen haben und bei den Punkten 2 und 3 dort auch spezifisch nach Daten der ambulanten Psychotherapie fragen, gehen wir in unserer Antwort auch nur auf diesen Themenkomplex ein. Unser Fachzentrum für Ambulante Leistungen hatte Ihnen mit Schreiben vom 16.07.2021 bereits unser Informationsschreiben zum Ablauf eines Antrags auf Psychotherapie bei zugelassenen Psychotherapeuten zugesandt. Anbei erhalten Sie unser Informationsschreiben zum Ablauf eines Antrags auf Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie bei nicht zugelassenen Psychotherapeuten. Es erläutert die Antragsschritte, die dafür erforderlichen Antragsunterlagen und die Rahmenbedingungen, z.B. die Einschaltung des Medizinischen Dienstes. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Mustertext handelt, der entsprechend der vorangegangenen Informationen angepasst werden kann. Falls Sie konkrete Fragen zu dem Prozess der Kostenerstattung haben, so beantworten wir Ihnen diese gerne. Weitere Informationen im Sinne von Arbeitsanweisungen zu diesem Themenbereich können wir Ihnen dazu nicht übersenden. Unsere Arbeitsanweisungen stellen die maßgebliche Grundlage für die Erfüllung unserer Prozesse als Körperschaft des öffentlichen Rechts dar und enthalten Informationen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen. Das Bekanntwerden unserer Arbeitsanweisungen wäre dazu geeignet, Ausforschungen unserer Mitbewerber zu unterstützen, was zu einem direkten Nachteil der TK im Wettbewerb führen würde. ( § 3 Ziff. 6 IFG). Überdies könnte eine Offenlegung unserer Arbeitsanweisungen Umgehungsstrategien im Rahmen von Antragsverfahren begünstigen und damit die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Entscheidungsprozesse beeinträchtigen (§ 4 IFG). Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre diesbezügliche Bitte ablehnen müssen. Weiterhin hatten Sie Fragen nach statistischen Übersichten zu abgelehnten und bewilligten Psychotherapie-Anträgen im vertraglichen und außervertraglichen Kontext, verbunden mit detaillierten Aufschlüsselungen nach Jahren, Bundesland, Ablehnungsgrund, Therapieverfahren und Therapieform. Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, dass wir diese Daten in der von Ihnen gewünschten Differenzierung und dem angefragten Umfang nicht vorliegen haben. Der Informationsanspruch nach § 1 IFG umfasst den Zugang zu amtlichen Informationen, also amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Diese Aufzeichnungen müssen allerdings vorhanden sein. Deswegen können Sie von der TK nicht verlangen, dass neue Aufzeichnungen hergestellt oder nicht vorhandene Informationen beschafft werden. Weitergehende differenzierte Datenanalysen stellen darüber hinaus ebenfalls geschützte wirtschaftliche Interessen für Sozialversicherungen gem. § 3 Ziff. 6 IFG dar. Geschützte wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen sind die etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung und ihren Einrichtungen vorhandenen anonymisierten Leistungs- und Abrechnungsdaten, ebenso Mitglieder-, Vertrags- und Finanzdaten. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen untereinander und zu den privaten Krankenversicherungsunternehmen kann nur dann sichergestellt werden, wenn wettbewerbserhebliche Daten nicht bekannt werden; andernfalls könnte dies die wirtschaftliche Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenkassen beeinträchtigen (BT-Drs. 15/5606, 6). Auch aus diesem Grund können wir Ihrem Wunsch der Datenübermittlung in dieser Form leider nicht nachkommen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Psychotherapeutische Versorgung“ [#224929]
Datum
18. September 2021 09:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224929/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Art. 4 und 3 (6) hier keine Anwendung finden dürften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224929.pdf - 2021-07-16_1-ihre-anfrage-zur-ambulanten-psychotherapie.pdf - 2021-09-08_1-InformationsschreibennichtzugelassenenPT.PDF Anfragenr: 224929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224929/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/003 II#0494 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Psychotherapeutische Versorgung“ [#224929] # 25-721/003 II#0494
Datum
21. September 2021 14:08
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/003 II#0494 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/003 II#0494 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Psychotherapeutische Versorgung“ [#224929] # 25-721/003 II#0494
Datum
10. November 2021 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/003 II#0494 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen