IFG-Anfrage Reform of the Electoral Act

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie darum, mir alle Unterlagen, insbesondere internen E-Mail-Verkehr, Vermerke und Drahtberichte, die im Zusammenhang mit der vom Europäischen Parlament in 2015 initiierten Reform des Direktwahlaktes (Reform of the Electoral Act) in Ihrem Haus vorliegen, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bitte ich um alle Unterlagen, insbesondere internen E-Mail-Verkehr, Vermerke und Drahtberichte, die sich auf die Einführung einer verpflichtenden Mindestschwelle für die Wahlen zum Europäischen Parlament beziehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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Martin Sonneborn MdEP (Die PARTEI)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie darum, mir alle Unterlagen, in…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Martin Sonneborn MdEP (Die PARTEI)
Betreff
IFG-Anfrage Reform of the Electoral Act [#29380]
Datum
3. Mai 2018 11:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie darum, mir alle Unterlagen, insbesondere internen E-Mail-Verkehr, Vermerke und Drahtberichte, die im Zusammenhang mit der vom Europäischen Parlament in 2015 initiierten Reform des Direktwahlaktes (Reform of the Electoral Act) in Ihrem Haus vorliegen, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bitte ich um alle Unterlagen, insbesondere internen E-Mail-Verkehr, Vermerke und Drahtberichte, die sich auf die Einführung einer verpflichtenden Mindestschwelle für die Wahlen zum Europäischen Parlament beziehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Martin Sonneborn MdEP <<E-Mail-Adresse>>

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