IFG-Anfrage Richtlinien Raumvergabe

Alle Richtlinien zur Vermietung und anderweitigen Vergabe von Räumen der HU, insbesondere betreffend die möglichen Verwendungszwecke der Räume, der erlaubten Mieter und der zu verlangenden Miete. Sowohl für Räume die direkt von der HU als auch von Humboldt Innovation vermietet werden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
IFG-Anfrage Richtlinien Raumvergabe [#171246]
Datum
30. November 2019 01:30
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Richtlinien zur Vermietung und anderweitigen Vergabe von Räumen der HU, insbesondere betreffend die möglichen Verwendungszwecke der Räume, der erlaubten Mieter und der zu verlangenden Miete. Sowohl für Räume die direkt von der HU als auch von Humboldt Innovation vermietet werden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171246 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Mail mit heutigem Datum. Wir haben Ihr…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: IFG-Anfrage Richtlinien Raumvergabe [#171246]
Datum
3. Dezember 2019 16:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Mail mit heutigem Datum. Wir haben Ihre Anfrage zur Bearbeitung weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 30.11.2019 möchten wir Sie gern auf folgendes re…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: IFG-Anfrage Richtlinien Raumvergabe [#171246]
Datum
20. Dezember 2019 12:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 30.11.2019 möchten wir Sie gern auf folgendes rechtlich hinweisen: I. Die aktuell an der Humboldt-Universität zu Berlin gültigen Bedingungen für die Nutzung von Räumen und Flächen sind in der Entgeltregelung für die mietvertragliche Überlassung und Nutzung von Grundstücken, Räumen und Flächen, Geräten und Leistungen vom 07.02.2007 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 04/2007) geregelt. Als Interne gelten alle Nutzer, die Mitglied der Hochschule gemäß § 43 BerlHG sind. Interne Nutzer wenden sich an die raum- bzw. flächenverantwortliche Einheit und reservieren den Raum. Bei einer Raumreservierung muss stets der Zweck einer Veranstaltung angegeben werden. Als Externe gelten alle Nutzer, die nicht Mitglied der Hochschule gemäß § 43 BerlHG sind. Um Räume oder Flächen der HU nutzen zu können, müssen externe Nutzer einen Mietvertrag (inkl. Hausordnung) abschließen. Bei einer Raumbuchung muss stets der Zweck einer Veranstaltung angegeben werden. Mit der Einführung der EU-Trennungsrechnung ist die HU momentan auch dabei, die Bedingungen der Raumnutzung durch Externe zu überarbeiten. II. In Ihrer E-Mail vom 15.08.2018 baten Sie zudem um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag damit noch nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Es ist vorliegend zu berücksichtigen, dass potentiell eine partielle Schwärzung von Verwaltungsunterlagen erforderlich werden könnte. Nach Sichtung, Prüfung Sortierung und ggf. Schwärzung der Unterlagen sind die Aktenteile zu kopieren. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von mindestens einer halben Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist bereits jetzt davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 30 bis 50 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchte Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen