IFG Anfrage: Software Dialog21, Bafög21

- die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Bafögantrags mit der Software "Dialog 21/Bafög21" und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vor der Einführung dieser Software
- sämtliche Berichte über Probleme und Mängel mit der Software "Dialog 21/Bafög 21"
- die Anzahl der durch die Software falsch bearbeiteten Anträge welche händisch korrigiert wurden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2016
  • Frist
    4. Juni 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die durchsch…
An Studierendenwerk Karlsruhe Details
Von
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Betreff
IFG Anfrage: Software Dialog21, Bafög21 [#16680]
Datum
5. Mai 2016 13:40
An
Studierendenwerk Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Bafögantrags mit der Software "Dialog 21/Bafög21" und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vor der Einführung dieser Software - sämtliche Berichte über Probleme und Mängel mit der Software "Dialog 21/Bafög 21" - die Anzahl der durch die Software falsch bearbeiteten Anträge welche händisch korrigiert wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Karlsruhe
LIFG-Anfrage: Software Dialog21, BAföG21 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 0…
Von
Studierendenwerk Karlsruhe
Betreff
LIFG-Anfrage: Software Dialog21, BAföG21
Datum
10. Mai 2016 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 05.05.2016. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Karlsruhe
LIFG-Anfrage: Software Dialog21, BAföG21 Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Bestätigung vom 10.05.…
Von
Studierendenwerk Karlsruhe
Betreff
LIFG-Anfrage: Software Dialog21, BAföG21
Datum
23. Mai 2016 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Bestätigung vom 10.05.2016 benötigen wir noch Ihre aktuelle Postadresse. Wir bitten Sie um Erledigung bis 31.05.2016. Mit freundlichen Grüßen

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Studierendenwerk Karlsruhe
IFG Anfrage: Software Dialog21, Bafög21
Von
Studierendenwerk Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage: Software Dialog21, Bafög21
Datum
24. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen