IFG Anfrage: Statistik über Einsparungen durch Minderung des Arbeitslosengeld II
Statistiken der Jahre 2013, 2014 und 2015 über folgende Informationen:
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II das ALG II um 30 Prozent gemindert wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II das ALG II um 60 Prozent gemindert wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II das ALG II vollständig entfallen ist.
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 2 Satz 1 SGB II das ALG II vollständig entfallen ist.
Die Anzahl der Fälle in denen Sachleistungen oder geldwerte Leistungen nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II beantragt wurden.
Die Anzahl der Fälle in denen aufgrund § 31a Abs. 3 Satz 2 SGB II die Anträge genehmigt wurden.
Die Anzahl der Fälle die ohne Anspruch nach § 31a Abs. 3 Satz 2 SGB II genehmigt wurden, sowie die Anzahl der Fälle in denen der Antrag abgelehnt wurde.
Die durch Minderung und Streichung von ALG II eingesparten Beträge.
Information nicht vorhanden
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Datum15. Mai 2016
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14. Juni 2016
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