IFG Anfrage: Statistik über Einsparungen durch Minderung des Arbeitslosengeld II

Statistiken der Jahre 2013, 2014 und 2015 über folgende Informationen:

Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II das ALG II um 30 Prozent gemindert wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II das ALG II um 60 Prozent gemindert wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II das ALG II vollständig entfallen ist.
Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 2 Satz 1 SGB II das ALG II vollständig entfallen ist.

Die Anzahl der Fälle in denen Sachleistungen oder geldwerte Leistungen nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II beantragt wurden.
Die Anzahl der Fälle in denen aufgrund § 31a Abs. 3 Satz 2 SGB II die Anträge genehmigt wurden.
Die Anzahl der Fälle die ohne Anspruch nach § 31a Abs. 3 Satz 2 SGB II genehmigt wurden, sowie die Anzahl der Fälle in denen der Antrag abgelehnt wurde.

Die durch Minderung und Streichung von ALG II eingesparten Beträge.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken de…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage: Statistik über Einsparungen durch Minderung des Arbeitslosengeld II [#16810]
Datum
15. Mai 2016 03:51
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken der Jahre 2013, 2014 und 2015 über folgende Informationen: Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II das ALG II um 30 Prozent gemindert wurde. Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II das ALG II um 60 Prozent gemindert wurde. Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II das ALG II vollständig entfallen ist. Die Anzahl der Fälle in denen nach § 31a Abs. 2 Satz 1 SGB II das ALG II vollständig entfallen ist. Die Anzahl der Fälle in denen Sachleistungen oder geldwerte Leistungen nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II beantragt wurden. Die Anzahl der Fälle in denen aufgrund § 31a Abs. 3 Satz 2 SGB II die Anträge genehmigt wurden. Die Anzahl der Fälle die ohne Anspruch nach § 31a Abs. 3 Satz 2 SGB II genehmigt wurden, sowie die Anzahl der Fälle in denen der Antrag abgelehnt wurde. Die durch Minderung und Streichung von ALG II eingesparten Beträge.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Nach § 53 SGB II sind nic…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre IFG Anfrage: Statistik über Einsparungen durch Minderung des Arbeitslosengeld II [#16810]
Datum
13. Juli 2016 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Nach § 53 SGB II sind nicht die Träger der Grundsicherung (Jobcenter), sondern die Bundesagentur für Arbeit für die Erstellung der Grundsicherungsstatistik zuständig (Statistikauftrag). Die von Ihnen gewünschten Statistiken liegen uns in der von Ihnen gewünschten Form leider nicht vor. Daher verweisen wir Sie an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit und den für unser Jobcenter zuständigen Statistik-Service Südwest. Statistik-Service Südwest Tel.: 069/6670-601 Fax: 069/6670-910307 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen