IFG Anfrage: Unterlagen zum Turmbau mit Holz

alle Dokumente, in digitaler Form, die das Errichten (behelfsmäßiger) Türme mittels Bauholz und Arbeitsleinen behandeln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente, in …
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
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Betreff
IFG Anfrage: Unterlagen zum Turmbau mit Holz [#164337]
Datum
20. August 2019 04:46
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, in digitaler Form, die das Errichten (behelfsmäßiger) Türme mittels Bauholz und Arbeitsleinen behandeln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337 Seh…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337
Datum
20. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz ist hier eingegangen. Sie baten um eine Antwort in elektronischer Form. Kann hierfür die E-Mailadresse genutzt werden, die Sie mir zur Anfrag # 1624643 mitgeteilt haben? Mir freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337 [#164337]
Datum
24. August 2019 07:11
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund technischer Beschränkungen bitte ich sie Rücksicht zu nehmen, dass diese Email nicht direkt an das Referat Finanzen und Recht ergeht. Die hierfür eigentlich vorgesehene Adresse ist <<E-Mail-Adresse>>. In Ihrem Schreiben vom 20.08.2019 mit Aktenzeichen U 3/106-03-15/IFG, (Name) fragen Sie, ob Sie die selbe Adresse benutzen dürfen/sollen, wie in anfrage #162463. Dies muss ich leider verneinen. Ich möchte Sie stattdessen bitten, direkt auf diese Email zu antworten, oder eine Antwort an <<E-Mail-Adresse>> zu schreiben. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für die Umstände. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337; Be…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337; Bezug: Ihre Mails vom 20. und 24.08.2019
Datum
27. August 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Anfrage vom 20.08.2019 baten Sie um Übersendung aller Dokumente, die das Errichten (behelfsmäßiger) Türme mittels Bauholz und Arbeitsleinen behandeln. Da das "Errichten (behelfsmäßiger) Türme mittels Bauholz und Arbeitsleinen" nicht im Aufgabenportfolio des THW vorgesehen und hinterlegt ist, kann ich Ihnen hierzu keine Unterlagen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezüglich der Unterlagen zum Turmbau mit Holz, #164337; Bezug: Ihre Mails vom 20. und 24.08.2019 [#164337]
Datum
27. August 2019 14:27
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in alles klar. Trotzdem vielen Dank für die Antwort und noch eine angenehme Woche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>