IFG-Anfrage: Unternehmen Harder & Partner

1) sämtliche Kommunikation des Bundesministerium des Innern mit dem Unternehmen Harder & Partner seit Januar 2019
2) sämtliche Informationen und Dokumenten (Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle), die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen

Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche Komm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko (FragDenStaat)
Betreff
IFG-Anfrage: Unternehmen Harder & Partner [#235971]
Datum
20. Dezember 2021 15:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche Kommunikation des Bundesministerium des Innern mit dem Unternehmen Harder & Partner seit Januar 2019 2) sämtliche Informationen und Dokumenten (Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle), die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235971/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko (FragDenStaat)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu Ihrer Anfrage liegen im Bundeministerium des Innern und für Heimat (BMI) kein…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG-Anfrage: Unternehmen Harder & Partner [#235971] (#3236)
Datum
21. Dezember 2021 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu Ihrer Anfrage liegen im Bundeministerium des Innern und für Heimat (BMI) keine Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen