IFG-Anfrage: Verbot von Kennzeichen und Veranstaltungen PKK-naher Organisationen

bitte senden Sie mir folgende Dokumente zu:
- Rundschreiben des Bundesinnenministerums an die Innenministerien der Bundesländer bezüglich des Verbotes von Kennzeichen PKK-naher Organisation, sowie des Verbotes von anderen kurdischen Veranstaltungen (z.B. Newroz-Fest), die nach Ansicht des BMI in Verbindung mit der PKK stehen,
- andere Dokumente des BMI, die mit diesem Kennzeichen- bzw. Veranstaltungsverbot in Zusammenhang stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
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Johann Stephanowitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johann Stephanowitz
Betreff
IFG-Anfrage: Verbot von Kennzeichen und Veranstaltungen PKK-naher Organisationen [#28564]
Datum
3. April 2018 13:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir folgende Dokumente zu: - Rundschreiben des Bundesinnenministerums an die Innenministerien der Bundesländer bezüglich des Verbotes von Kennzeichen PKK-naher Organisation, sowie des Verbotes von anderen kurdischen Veranstaltungen (z.B. Newroz-Fest), die nach Ansicht des BMI in Verbindung mit der PKK stehen, - andere Dokumente des BMI, die mit diesem Kennzeichen- bzw. Veranstaltungsverbot in Zusammenhang stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Johann Stephanowitz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johann Stephanowitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Stephanowitz

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