IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH

Alle Verwaltungsvorschriften, Handreichungen, interne Handlungsanweisungen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die sich mit der Erstellung von Schriftsätzen/schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 20 Abs. 2 Satzung-EuGH befassen.
Insbesondere interessieren mich die Regelungen zu folgenden Fragen: In welchen Fällen wird eine Stellungnahme abgegeben? Welche Tatsachen und Meinungen tatsächlicher und rechtlicher Art werden in die Stellungnahme aufgenommen? Welche Stellen außerhalb Ihres Hauses (Verfassungsorgane, andere Ministerien/Behörden, Länder, Private, ...) werden an diesen Entscheidungen beteiligt? Wer entscheidet endgültig über die Übersendung der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof?
Soweit nicht in allen Fällen Ihr Haus mit der Erstellung der Stellungnahme für die Bundesrepublik im Vorabentscheidungsverfahren betraut ist, bitte ich, mir die anderen zuständigen Stellen mitzuteilen.

Ergebnis der Anfrage

Für die Prozessführung für Deutschland beim EuGH ist das BMWi und nicht das BMJV zuständig. Deshalb liegen beim BMJV auch keine Vorschriften vor, wann und wie eine Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren abzugeben ist. Das BMJV übermittelt nur einige allgemeine Informationen zum Prozedere innerhalb der Bundesregierung aus dem EU-Handbuch des BMWi.
Daraufhin wurde eine identische Anfrage an das BMWi gesendet: https://fragdenstaat.de/a/217749

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Kilian Herzberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verwaltungs…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kilian Herzberg
Betreff
IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH [#215998]
Datum
19. März 2021 11:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verwaltungsvorschriften, Handreichungen, interne Handlungsanweisungen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die sich mit der Erstellung von Schriftsätzen/schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 20 Abs. 2 Satzung-EuGH befassen. Insbesondere interessieren mich die Regelungen zu folgenden Fragen: In welchen Fällen wird eine Stellungnahme abgegeben? Welche Tatsachen und Meinungen tatsächlicher und rechtlicher Art werden in die Stellungnahme aufgenommen? Welche Stellen außerhalb Ihres Hauses (Verfassungsorgane, andere Ministerien/Behörden, Länder, Private, ...) werden an diesen Entscheidungen beteiligt? Wer entscheidet endgültig über die Übersendung der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof? Soweit nicht in allen Fällen Ihr Haus mit der Erstellung der Stellungnahme für die Bundesrepublik im Vorabentscheidungsverfahren betraut ist, bitte ich, mir die anderen zuständigen Stellen mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kilian Herzberg Anfragenr: 215998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215998/ Postanschrift Kilian Herzberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kilian Herzberg

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Bundesministerium der Justiz
IFG-Antrag - Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH [#215998] Bundesministerium d…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH [#215998]
Datum
8. April 2021 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 214/2021 Sehr geehrter Herr Herzberg, zu dem mit nachstehender E-Mail vom 19. März 2021 von Ihnen erbetenen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass allgemeine Handlungsempfehlungen oder sonstige Vorschriften, die von den Bundesressorts bei der Entscheidung, ob und mit welchem Inhalt eine Stellungnahme in Vorabentscheidungsersuchen abgegeben werden soll, zu beachten sind, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vorhanden sind. Eine allgemeine Beschreibung enthält der Abschnitt „Grundlagen der Prozessführung und Verfahrensbeteiligung vor den Europäischen Gerichten“ in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene EU-Handbuch (15. Auflage 2020). Eine Kopie des Vorblatts, des Inhaltsverzeichnisses und des Abschnitts des Handbuchs füge ich als Anlage bei. Eine Gebühr wird für den Informationszugang nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen