IFG-Anfrage: Vorschriften zur Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH
Alle Verwaltungsvorschriften, Handreichungen, interne Handlungsanweisungen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die sich mit der Erstellung von Schriftsätzen/schriftlichen Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 20 Abs. 2 Satzung-EuGH befassen.
Insbesondere interessieren mich die Regelungen zu folgenden Fragen: In welchen Fällen wird eine Stellungnahme abgegeben? Welche Tatsachen und Meinungen tatsächlicher und rechtlicher Art werden in die Stellungnahme aufgenommen? Welche Stellen außerhalb Ihres Hauses (Verfassungsorgane, andere Ministerien/Behörden, Länder, Private, ...) werden an diesen Entscheidungen beteiligt? Wer entscheidet endgültig über die Übersendung der Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof?
Soweit nicht in allen Fällen Ihr Haus mit der Erstellung der Stellungnahme für die Bundesrepublik im Vorabentscheidungsverfahren betraut ist, bitte ich, mir die anderen zuständigen Stellen mitzuteilen.
Ergebnis der Anfrage
Für die Prozessführung für Deutschland beim EuGH ist das BMWi und nicht das BMJV zuständig. Deshalb liegen beim BMJV auch keine Vorschriften vor, wann und wie eine Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren abzugeben ist. Das BMJV übermittelt nur einige allgemeine Informationen zum Prozedere innerhalb der Bundesregierung aus dem EU-Handbuch des BMWi.
Daraufhin wurde eine identische Anfrage an das BMWi gesendet: https://fragdenstaat.de/a/217749
Information nicht vorhanden
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Datum19. März 2021
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21. April 2021
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