IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar (2)

Alle Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare betreffend der Ausfuhr des von Fraunhofer SIT, CASED und Sirrix AG entwickelten Produkts BizzTrust nach Myanmar.

Ich hatte diese Dokumente 2021 bereits angefordert (Aktenzeichen Z13-IFso-107/2021). Ich stelle den Antrag nun erneut wegen der Entscheidung des VG Frankfurt im Fall Greenpeace e.V. gestern, am 02.03.2023 (Aktenzeichen 11 K 2076/21.F). Ich weise auch auf die damals erfolgte Rücksprache mit dem BfDI (Geschäftszeichen 25-728/002 II#019) hin.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, z.B. Gutachten, Stel…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar (2) [#271974]
Datum
3. März 2023 11:07
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare betreffend der Ausfuhr des von Fraunhofer SIT, CASED und Sirrix AG entwickelten Produkts BizzTrust nach Myanmar. Ich hatte diese Dokumente 2021 bereits angefordert (Aktenzeichen Z13-IFso-107/2021). Ich stelle den Antrag nun erneut wegen der Entscheidung des VG Frankfurt im Fall Greenpeace e.V. gestern, am 02.03.2023 (Aktenzeichen 11 K 2076/21.F). Ich weise auch auf die damals erfolgte Rücksprache mit dem BfDI (Geschäftszeichen 25-728/002 II#019) hin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271974/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning

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