IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar

Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare betreffend die Ausfuhr des von Fraunhofer SIT, CASED und Sirrix AG entwickelten Produkts BizzTrust nach Myanmar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    12. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle eventuell v…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar [#212312]
Datum
10. Februar 2021 10:52
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare betreffend die Ausfuhr des von Fraunhofer SIT, CASED und Sirrix AG entwickelten Produkts BizzTrust nach Myanmar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212312/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag vom 10.02.2021, Z13-IFso-107/2021 Sehr geehrter Herr Henning, Ihr Antrag vom 10.02.2021 auf Zugang zu …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag vom 10.02.2021, Z13-IFso-107/2021
Datum
12. Februar 2021 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, Ihr Antrag vom 10.02.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG, ist im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-107/2021 geführt. Ob die Auskunft gebührenpflichtig ist oder nicht und in welcher Höhe Kosten anfallen würden, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage vom 10.02.2021, Az: Z13 IFso 107/2021 Sehr geehrter Herr Henning, mit E-Mail vom 10.02.2021, eingegan…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.02.2021, Az: Z13 IFso 107/2021
Datum
9. März 2021 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, mit E-Mail vom 10.02.2021, eingegangen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag, forderten Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Folgendes: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare betreffend die Ausfuhr des von Fraunhofer SIT, CASED und Sirrix AG entwickelten Produkts BizzTrust nach Myanmar." Sie haben darum gebeten vorab über mögliche Gebühren informiert zu werden, daher weise ich Sie vor der weiteren Bearbeitung auf Folgendes hin: Zur weiteren Bearbeitung ihres Antrags wäre abschließend in einem umfangreichen Aktenbestand zu recherchieren. Sodann wären gegebenenfalls vorhandenen Informationen zusammenzustellen und eine Drittbeteiligung nach § 8 IFG durchzuführen. Käme es anschließend zu einer Auskunft wäre diese, aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes, für Sie gebührenpflichtig. Nach derzeitigem Stand ist eine mögliche Gebührenhöhe noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Ich möchte Sie jedoch bereits jetzt darauf hinweisen, dass eine Ablehnung Ihres Antrages aus Gründen der Wahrung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen wahrscheinlich ist. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Antwort wird die Bearbeitung des Antrages ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihre Anfrage vom 10.02.2021, Az: Z13 IFso 107/2021 [#212312] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ih…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.02.2021, Az: Z13 IFso 107/2021 [#212312]
Datum
9. März 2021 13:45
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde meinen Antrag gerne aufrechterhalten und danke Ihnen für Ihre Bemühungen in diese Richtung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212312/
Maximilian Henning
AW: Ihre Anfrage vom 10.02.2021, Az: Z13 IFso 107/2021 [#212312] Sehr << Anrede >> meine Informations…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.02.2021, Az: Z13 IFso 107/2021 [#212312]
Datum
29. März 2021 11:23
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar“ vom 10.02.2021 (#212312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212312/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Nachfrage vom 29.03.2021, Aktenzeichen Z13 IFso-107/2021 Sehr geehrter Herr Henning, zu Ihrer Anfrage vom 1…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Nachfrage vom 29.03.2021, Aktenzeichen Z13 IFso-107/2021
Datum
6. April 2021 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, zu Ihrer Anfrage vom 10.02.2021 (Aktenzeichen Z13 IFso-107/2021) kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Vorgang aktuell in der Bearbeitung befindet. Ich möchte Sie daher noch um Geduld bitten. Sie erhalten die Entscheidung umgehend nach Abschluss der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar“ [#212312]
Datum
30. April 2021 10:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212312/ Die Behörde ist mit der Bearbeitung meines Antrags inzwischen 50 Tage im Verzug. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 212312.pdf Anfragenr: 212312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212312/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Mai 2021 07:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Maximilian Henning
Re: Ihre Nachfrage vom 29.03.2021, Aktenzeichen Z13 IFso-107/2021 [#212312] Sehr << Anrede >> meine I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Re: Ihre Nachfrage vom 29.03.2021, Aktenzeichen Z13 IFso-107/2021 [#212312]
Datum
1. Juni 2021 10:26
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar“ vom 10.02.2021 (#212312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um beinahe drei Monate überschritten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie lange Sie ihrer Einschätzung noch zur Beantwortung meiner Anfrage benötigen werden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212312/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) "Ihr Antrag w…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Datum
7. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
"Ihr Antrag wird abgelehnt, da Sie keinen Anspruch auf den geforderten Informationszugang haben. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Betriebs- und Geschätsgeheimnisse eines Dritten i.S.d. § 6 IFG."
Maximilian Henning
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren B…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG
Datum
2. Juli 2021
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 07.06.2021 mit dem Aktenzeichen Z13 IFso-107/2021 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag-Vermittlung "BizzTrust & Myanmar": Ihr Schreiben vom 15.06.2021 "Ich habe mit de…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag-Vermittlung "BizzTrust & Myanmar": Ihr Schreiben vom 15.06.2021
Datum
9. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
"Ich habe mit dem BAFA Rücksprache gehalten. Der Vortrag des BAFA, nach dem die antragsgegenständlichen Dokumente (jedenfalls auch) Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse enthalten, wurde mir nachvollziehbar dargelegt. Ich habe jedoch darauf hingewiesen, dass ihr Antrag weit gefasst ist, und der Ausschlussgrund des § 6 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht zu einem vollständigen Ausschluss des Informationszugangs führen dürfte. Insbesondere kommt evtl. auch eine Unkenntlichmachung von Teilen der Dokumente in Betracht."
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen - Ihr Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 07.06.2021 Sehr ge…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen - Ihr Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 07.06.2021
Datum
20. Juli 2021 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, Ihr Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des BAFA vom 07.06.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen ist am 05.07.2021 beim BAFA eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen: Z13-IFw-449/21 bearbeitet. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie umgehend eine Bescheidung Ihres Widerspruchs erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Widerspruchsverfahren Aktenzeichen Z13 IFw 449/21 Sehr geehrter Herr Henning, ich möchte Sie darüber informie…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Widerspruchsverfahren Aktenzeichen Z13 IFw 449/21
Datum
17. August 2021 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, ich möchte Sie darüber informieren, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 07.06.2021 am 05.07.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen ist. Die Bearbeitung findet unter dem Aktenzeichen Z13 IFw 449/21 statt. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihr Widerspruchsverfahren Aktenzeichen Z13 IFw 449/21 [#212312] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihr Widerspruchsverfahren Aktenzeichen Z13 IFw 449/21 [#212312]
Datum
30. September 2021 09:21
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zu BizzTrust & Myanmar“ vom 10.02.2021 (#212312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 203 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212312/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Ihr Widerspruchsverfahren Aktenzeichen Z13 IFw 449/21 [#212312] Sehr geehrter Herr Henning, ich möchte Ihnen …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Ihr Widerspruchsverfahren Aktenzeichen Z13 IFw 449/21 [#212312]
Datum
30. September 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Bescheid entworfen ist, sich derzeit jedoch noch in Abstimmung befindet. Ich muss Sie daher noch um ein wenig Geduld bitten. Sie erhalten den Bescheid umgehend nach Abschluss der erforderlichen Abstimmung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1. S. 1 IFG 1. Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1. S. 1 IFG
Datum
13. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,8 MB
1. Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Sie haben die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. 3. Für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro festgelegt.