IFG-Anfrage zu E-Scootern auf der Kaiserstraße

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:

Wie viele polizeilich bekannte Vorfälle und Unfälle gab es bisher insgesamt mit E-Scootern/Elektrokleinstfahrzeugen? Bitte nennen Sie mir zu den durch die Polizei als schwer bewerteten Unfällen auch Details, wenn möglich.

Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit schwerpunktmäßig Kontrollen von E-Scootern?

Wurden bei Kontrollen E-Scooter angetroffen, die durch technische Modifikationen schneller als die erlaubten 20 km/h fahren konnten?

Wie viele Fahrten wurden bisher in der Fußgängerzone Kaiserstraße unterbunden?

Bitte lassen Sie Fragen die Kosten/erhöhten Aufwand für die Beantwortung verursachen würden einfach weg oder beantworten Sie diese grob ohne exakte Zahlen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: Wie …
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zu E-Scootern auf der Kaiserstraße [#197016]
Datum
12. September 2020 15:09
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: Wie viele polizeilich bekannte Vorfälle und Unfälle gab es bisher insgesamt mit E-Scootern/Elektrokleinstfahrzeugen? Bitte nennen Sie mir zu den durch die Polizei als schwer bewerteten Unfällen auch Details, wenn möglich. Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit schwerpunktmäßig Kontrollen von E-Scootern? Wurden bei Kontrollen E-Scooter angetroffen, die durch technische Modifikationen schneller als die erlaubten 20 km/h fahren konnten? Wie viele Fahrten wurden bisher in der Fußgängerzone Kaiserstraße unterbunden? Bitte lassen Sie Fragen die Kosten/erhöhten Aufwand für die Beantwortung verursachen würden einfach weg oder beantworten Sie diese grob ohne exakte Zahlen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197016/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und wird durch unser Referat bearbeitet. Hinsichtli…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: IFG-Anfrage zu E-Scootern auf der Kaiserstraße [#197016] [IBISARCHIV]
Datum
14. September 2020 09:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,7 KB
image002.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und wird durch unser Referat bearbeitet. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Kontrollen von E-Scootern im Bereich der Innenstadt Karlsruhe verweisen wir zusätzlich darauf, dass Kontrollen auch durch die Stadt Karlsruhe/Ordnungsamt-Gemeindlicher Vollzugsdienst vorgenommen werden können. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage kommen wir innerhalb der gesetzlichen Frist auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir kommen auf Ihre Anfrage gemäß LIFG vom 12.09.2020 zurück. Unser Antwortschreibe…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: IFG-Anfrage zu E-Scootern auf der Kaiserstraße [#197016]
Datum
9. Oktober 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir kommen auf Ihre Anfrage gemäß LIFG vom 12.09.2020 zurück. Unser Antwortschreiben ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen