IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown

Das rund 200 seitige Dossier über die Schadensanalyse des Corona Lockdown, das durch einen Mitarbeiter des Krisenstabs erstellt wurde und am Nachmittag des 8. Mai 2020 auf den Dienstweg gebracht wurde. Zur genaueren Identifikation des Dokuments verweise ich auf diesen Bericht: https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papierl_wie_das_innenministerium_das_risiko_heraufbeschwor

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das rund 200 seitig…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown [#186291]
Datum
9. Mai 2020 18:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das rund 200 seitige Dossier über die Schadensanalyse des Corona Lockdown, das durch einen Mitarbeiter des Krisenstabs erstellt wurde und am Nachmittag des 8. Mai 2020 auf den Dienstweg gebracht wurde. Zur genaueren Identifikation des Dokuments verweise ich auf diesen Bericht: https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papierl_wie_das_innenministerium_das_risiko_heraufbeschwor
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186291
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2416 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown [#186291]
Datum
11. Mai 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2416 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf Ihre Antwort zu diesem Fall und führe dazu aus: 1) Die geforderte Bekann…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown [#186291]
Datum
11. Mai 2020 21:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf Ihre Antwort zu diesem Fall und führe dazu aus: 1) Die geforderte Bekanntgabe an den Betroffenen nach Par 41 (1) VwVfG kann auch auf digitale Weise auf dieser Plattform stattfinden. 2) Zu den Regelungen der Zugangsfristen werden in VwVfG Par 41 (2) Satz 2 klare Aussagen getroffen die für Fristabläufe hinreichend sind. 3) Ich willige hiermit in eine öffentliche Bekanntgabe nach Par 41 (2a) ein. Ich lege wert auf die Feststellung, dass ich einer Speicherung meiner persönlichen Daten für eine Beantwortung dieser Anfrage nicht zustimme. Eine zulässige Rechtsgrundlage nach DSGVO, aus dem sich die Notwendigkeit der Verarbeitung meiner persönlichen Daten als Voraussetzung für die Beantwortung meiner Anfrage ergibt, besteht nicht. Aufgrund der bisherigen Berichterstattung zur Sache (u. a. Morddrohungen gegen Wissenschaftler) mache ich insbesondere DSGVO Erwägungsgrund 75 für einen besonderen Schutz meiner persönlichen Daten geltend. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186291 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown“ [#186291] [#186291]
Datum
16. Mai 2020 16:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186291 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Rechtsgrundlage für die Speicherung meiner persönlichen Daten als Voraussetzung für eine IFG Anfrage besteht. Die Voraussetzung, ich müsse meinen Klarnamen angeben und eine Postadresse benennen ist gerade angesichts der intensiven öffentlichen Debatte geeignet, mich einzuschüchtern und eine Anfrage zu blockieren. Aufgrund der bisherigen öffentlichen Berichterstattung zur Sache (u. a. Morddrohungen gegen Wissenschaftler) mache ich insbesondere DSGVO Erwägungsgrund 75 für einen besonderen Schutz meiner persönlichen Daten geltend. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen mein Pseudonym gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186291.pdf Anfragenr: 186291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186291
Microsoft Outlook
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Mai 2020 02:07
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Mai 2020 18:19
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Vermittlung bzgl. Ihrer Anfrage „IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown“ [#186291] # 25-725/002 II#0514 [#186291]
Datum
20. August 2020 16:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zu Schadensanalyse des Corona Lockdown“ vom 09.05.2020 (#186291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186291/