IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5

im Rahmen meiner Recherche als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages als auch als Parteiensachverständiger vor dem Bundesverwaltungsgericht bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten

Einleitung:

Der Gesetzgeberwille zu §13 Abs. 5 IfSG wurde am 3.11.2020 wie folgt begründet:

Die bevorstehenden Zulassungen neuartiger Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 machen eine Ergänzung von § 13 Absatz 5 IfSG erforderlich. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.

FRAGEN:

1.) Können Versicherten-Daten der KV Hamburg mit Hilfe des Kodes U11.9 aufzeigen, wer überhaupt mit COVID-19 Impfstoffen geimpft wurde und in welchem Quartal und wie oft?

**U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet: Dieser Kode ist für Fälle vorgesehen, bei denen das Gesundheitswesen zum Zweck einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen wird. (KBV)**

2.) Kann gefiltert werden, ob es bei diesen Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 Anstiege der Häufigkeit von Erkrankungen und / oder Arztbesuchen kam?

3.) Kann gefiltert werden, wieviele Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 auch eine Kodierung U12.9 oder T88.1 oder T88.0/ Y59.9 haben?

4.) Kann bei diesen pseudonymisierten Versicherten eine Analyse zur Situation der Häufigkeit von Arztbesuchen vor U11.9 und nach U11.9 also nach Impfung erfolgen?

5.) Senden Sie mir bitte folgende Daten: Alle Versicherten ICD Codes von 2016 bis 2022, die in 2021 oder 2022 eine Kodierung U11.9 hatten,

6.) Hat Ihre KV Hamburg seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Gespräche zur Durchführung von §13 Abs. 5 mit dem zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die verpflichtende Datenübergabe durch die KV Berlin geführt?

a) Wenn ja, wer und wann hat die Gespräche geführt?
b) Wenn nein, warum nicht?

7.) Hat Ihre KV Berlin seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Daten zur Pharmakovigilanz an das PEI gesendet?

a) Wenn ja, wann erstmalig und welche Daten waren das genau?
b) Wenn nein, warum nicht?

Ich bitte Sie dankbar um eine zügige Bearbeitung, da ich als Sachverständiger hierzu Fragen zu beantworten habe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
Tom Lausen
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5 [#257121]
Datum
15. August 2022 15:54
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen meiner Recherche als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages als auch als Parteiensachverständiger vor dem Bundesverwaltungsgericht bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten Einleitung: Der Gesetzgeberwille zu §13 Abs. 5 IfSG wurde am 3.11.2020 wie folgt begründet: Die bevorstehenden Zulassungen neuartiger Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 machen eine Ergänzung von § 13 Absatz 5 IfSG erforderlich. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen. FRAGEN: 1.) Können Versicherten-Daten der KV Hamburg mit Hilfe des Kodes U11.9 aufzeigen, wer überhaupt mit COVID-19 Impfstoffen geimpft wurde und in welchem Quartal und wie oft? **U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet: Dieser Kode ist für Fälle vorgesehen, bei denen das Gesundheitswesen zum Zweck einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen wird. (KBV)** 2.) Kann gefiltert werden, ob es bei diesen Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 Anstiege der Häufigkeit von Erkrankungen und / oder Arztbesuchen kam? 3.) Kann gefiltert werden, wieviele Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 auch eine Kodierung U12.9 oder T88.1 oder T88.0/ Y59.9 haben? 4.) Kann bei diesen pseudonymisierten Versicherten eine Analyse zur Situation der Häufigkeit von Arztbesuchen vor U11.9 und nach U11.9 also nach Impfung erfolgen? 5.) Senden Sie mir bitte folgende Daten: Alle Versicherten ICD Codes von 2016 bis 2022, die in 2021 oder 2022 eine Kodierung U11.9 hatten, 6.) Hat Ihre KV Hamburg seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Gespräche zur Durchführung von §13 Abs. 5 mit dem zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die verpflichtende Datenübergabe durch die KV Berlin geführt? a) Wenn ja, wer und wann hat die Gespräche geführt? b) Wenn nein, warum nicht? 7.) Hat Ihre KV Berlin seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Daten zur Pharmakovigilanz an das PEI gesendet? a) Wenn ja, wann erstmalig und welche Daten waren das genau? b) Wenn nein, warum nicht? Ich bitte Sie dankbar um eine zügige Bearbeitung, da ich als Sachverständiger hierzu Fragen zu beantworten habe.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen Anfragenr: 257121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257121/ Postanschrift Tom Lausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrter Herr Lausen, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden von uns eine Antwort erhalten. Mit freundli…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5 [#257121]
Datum
23. August 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lausen, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden von uns eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Tom Lausen
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5“ vom 15.08.2022 (#257121) wurde von…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
AW: IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5 [#257121]
Datum
3. Januar 2023 17:53
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5“ vom 15.08.2022 (#257121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen

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Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrter Herr Lausen, unsere Fachabteilung hat Ihre Anfrage am 25.08.2022 schriftlich per Brief beantwortet.…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5 [#257121]
Datum
12. Januar 2023 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lausen, unsere Fachabteilung hat Ihre Anfrage am 25.08.2022 schriftlich per Brief beantwortet. Anbei habe ich Ihnen das Antwortschreiben noch einmal angehängt. Mit freundlichen Grüßen