IFG Anfrage zu §13 IfSG Abs. 5
im Rahmen meiner Recherche als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages als auch als Parteiensachverständiger vor dem Bundesverwaltungsgericht bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten
Einleitung:
Der Gesetzgeberwille zu §13 Abs. 5 IfSG wurde am 3.11.2020 wie folgt begründet:
Die bevorstehenden Zulassungen neuartiger Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 machen eine Ergänzung von § 13 Absatz 5 IfSG erforderlich. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.
FRAGEN:
1.) Können Versicherten-Daten der KV Hamburg mit Hilfe des Kodes U11.9 aufzeigen, wer überhaupt mit COVID-19 Impfstoffen geimpft wurde und in welchem Quartal und wie oft?
**U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet: Dieser Kode ist für Fälle vorgesehen, bei denen das Gesundheitswesen zum Zweck einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen wird. (KBV)**
2.) Kann gefiltert werden, ob es bei diesen Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 Anstiege der Häufigkeit von Erkrankungen und / oder Arztbesuchen kam?
3.) Kann gefiltert werden, wieviele Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 auch eine Kodierung U12.9 oder T88.1 oder T88.0/ Y59.9 haben?
4.) Kann bei diesen pseudonymisierten Versicherten eine Analyse zur Situation der Häufigkeit von Arztbesuchen vor U11.9 und nach U11.9 also nach Impfung erfolgen?
5.) Senden Sie mir bitte folgende Daten: Alle Versicherten ICD Codes von 2016 bis 2022, die in 2021 oder 2022 eine Kodierung U11.9 hatten,
6.) Hat Ihre KV Hamburg seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Gespräche zur Durchführung von §13 Abs. 5 mit dem zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die verpflichtende Datenübergabe durch die KV Berlin geführt?
a) Wenn ja, wer und wann hat die Gespräche geführt?
b) Wenn nein, warum nicht?
7.) Hat Ihre KV Berlin seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Daten zur Pharmakovigilanz an das PEI gesendet?
a) Wenn ja, wann erstmalig und welche Daten waren das genau?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ich bitte Sie dankbar um eine zügige Bearbeitung, da ich als Sachverständiger hierzu Fragen zu beantworten habe.
Anfrage abgelehnt
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Datum15. August 2022
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17. September 2022
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