IFG-Anfrage: Zu welchen Klausuren des Jahres 2018 waren Stand 09.05.2019 Widerspruchsverfahren anhängig
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Schreiben vom 09. Mai 2019 haben sie geschrieben:
"...Bei der Prüfungsstelle sind zum Entscheidungszeitpunkt mehrere
Widerspruchsverfahren anhängig, die Klausuren betreffen, auf die sich die
"Musterlösungen" beziehen. ..."
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht über alle Klausuren welche von den von ihnen genannten Widerspruchsverfahren betroffen sind
- eine Übersicht aller Klausuren des Wirtschaftsprüferexames des Jahres 2017 zu welchen
Stand 09. Mai 2019 Widerspruchsverfahren anhängig sind
- die Musterlösungen aller Klausuren des Wirtschaftsprüferexamens des Jahres 2017 für welche Stand 09.05.2019 keine Widerspruchsverfahren anhängig sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Mai 2019
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12. Juni 2019
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