IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017

Die Akte mit dem Aktenzeichen 550/2017

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2018
  • Frist
    17. März 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akte mit dem…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017 [#26568]
Datum
13. Februar 2018 13:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte mit dem Aktenzeichen 550/2017
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zum Aktenzeichen…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. Februar 2018 - IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017 [#26568]
Datum
14. Februar 2018 09:04
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zum Aktenzeichen 550/2017 kann in der Form nicht zugeordnet werden. Sie erhalten Gelegenheit, Ihre Angaben zum Aktenzeichen zu vervollständigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Meine Anfrage bezieht sich auf die Akte zum…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 13. Februar 2018 - IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017 [#26568]
Datum
14. Februar 2018 10:12
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Meine Anfrage bezieht sich auf die Akte zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. In bereits veröffentlichten Dokumenten wird das Aktenzeichen "R B 1 zu: 3171/2-R3 550/2017" bzw. "3170/2-1-R3 555/2017" genannt. Ich hätte nun gerne die gesamte Akte zum Vorgang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017“ vom 13.02.2018 …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail vom 13. Februar 2018 - IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017 [#26568]
Datum
17. März 2018 11:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zum Akz. 550/2017“ vom 13.02.2018 (#26568) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>