IFG Anfrage zum Einsatz an der Rudolfstraße 16-22 am 03.03.2019

Alle Dokumente zur Räumung der vier Häuser an der Rudolfstraße 16-22 in Duisburg Marxloh am 03.04.2019. Persönliche Informationen können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage zum Einsatz an der Rudolfstraße 16-22 am 03.03.2019 [#118538]
Datum
4. April 2019 18:30
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente zur Räumung der vier Häuser an der Rudolfstraße 16-22 in Duisburg Marxloh am 03.04.2019. Persönliche Informationen können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zum Einsatz an der Rudolfstraße 16-2…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage zum Einsatz an der Rudolfstraße 16-22 am 03.03.2019 [#118538]
Datum
7. Mai 2019 11:47
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage zum Einsatz an der Rudolfstraße 16-22 am 03.03.2019“ vom 04.04.2019 (#118538) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 118538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Duisburg
Auskunftsersuchen IFG Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Auskunftsersuchen IFG
Datum
10. Mai 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort
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17,7 KB


Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.

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Polizeipräsidium Duisburg
Auskunftsersuchen IFG Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Auskunftsersuchen IFG
Datum
22. Mai 2019 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
570,8 KB
image003.png
17,7 KB


Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.