IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans

1. Sämtlichen inneruniversitären Schriftverkehr zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans.
2. Sämtlichen Schriftverkehr zwischen der Botschaft der Republik Aserbaidschan und der Humboldt-Universität zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans.
3. Sämtlichen Schriftverkehr zwischen Vertreter*innen der Universität und der Berliner Landesregierung zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
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Betreff
IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
24. Juli 2021 11:56
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtlichen inneruniversitären Schriftverkehr zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans. 2. Sämtlichen Schriftverkehr zwischen der Botschaft der Republik Aserbaidschan und der Humboldt-Universität zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans. 3. Sämtlichen Schriftverkehr zwischen Vertreter*innen der Universität und der Berliner Landesregierung zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Hallo Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Viele Grüße
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
27. Juli 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Viele Grüße
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Aktenauskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Berlin vo…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
16. August 2021 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Aktenauskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Berlin vom 24.07.2021. Wir bitten Sie, die urlaubsbedingt aufgetretene Verzögerung unserer Antwort zu entschuldigen. Ihr Auskunftsbegehren ist auf folgende Informationen aus den Akten gerichtet: 1. Sämtlichen inneruniversitären Schriftverkehr zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans 2. Sämtlichen Schriftverkehr zwischen der Botschaft der Republik Aserbaidschan und der Humboldt-Universität zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans 3. Sämtlichen Schriftverkehr zwischen Vertreter*innen der Universität und der Berliner Landesregierung zur Einrichtung der Stiftungsgastprofessur Geschichte Aserbaidschans Die Unterlagen, die Ihrer Anfrage zu 1.) entsprechen, werden derzeit in der Fakultät bzw. dem Institut für die Aktenauskunft zusammengestellt. Dies betrifft insbesondere auch die betreffenden Unterlagen aus den Fakultätsrats- und Institutsratssitzungen. Der guten Ordnung halber möchten wir an dieser Stelle mitteilen, dass der Status als Rede- und Antragsberechtigter im Akademischen Senat keine Mitgliedschaft im Sinne der §§ 45 ff. BerlHG (vgl. insbes. § 48 Abs. 2 Satz 1 BerlHG) darstellt und daher kein Akteneinsichtsrecht nach § 2 GO-AS analog in die Unterlagen des Fakultäts- und Institutsrats vermittelt. Eine Akteneinsicht in diese Unterlagen ist demgemäß nur nach den Regelungen des IFG Berlin möglich. Für eine Weitergabe von an der HU vorhandenen Unterlagen zu 2.) hat die Botschaft Aserbaidschans ihre Zustimmung verweigert. Dies ist als eine Einwendung gemäß § 10 Abs. 3 Ziffer 2 IFG Berlin zu beachten. Diese hindert nur die Zusendung, jedoch nicht die Auskunft aus und Akteneinsicht in diese Unterlagen, die wir Ihnen auf Ihren entsprechenden Antrag hin ermöglichen würden. Bitte teilen Sie uns dies mit, da der Verwaltungsaufwand bei der Schätzung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen ist. Unterlagen im Sinne Ihrer Frage zu 3.) liegen der HU mangels einer solchen Korrespondenz nicht vor. Sie baten in Ihrer Anfrage um die vorherige Mitteilung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Dem kommen wir gern nach. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist hier nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der (oben dargestellte) Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Für die Anfrage zu 1.) halten wir demgemäß die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 3 – eine umfangreiche schriftliche Auskunft -  für einschlägig. Hinzu kämen die Gebühren für die Vornahme der Akteneinsicht oder die Erteilung von Aktenauskünften zu Ihrer Anfrage zu 2.), dies gemäß der Tarifstelle 1004 Buchst. b Ziff. 1 (5 – 100 EUR Gebührenspanne entsprechend dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand für eine einfache Akteneinsicht), bzw. die Gebühren für eine Aktenauskunft gemäß Buchst. a Ziff. 1 oder 2. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann schlussendlich erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ist hinsichtlich der Anfrage zu 1.) mit einem Arbeitsaufwand von ca. 1,5 Stunden zu rechnen. Demzufolge ist davon auszugehen, dass nach den aktuellen Personalkostensätzen Verwaltungsgebühren hierfür in Höhe von ca. 135 € für Sie anfallen werden. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Form und Umfang  Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Einschätzung, dass ich nicht vom Akteneinsichtsrecht nach §2 GO AS betroffen s…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
1. September 2021 16:03
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Einschätzung, dass ich nicht vom Akteneinsichtsrecht nach §2 GO AS betroffen sei, ist fehlerhaft. §2 Abs 2 GO AS legt eindeutig fest, dass auch nach §4 Abs 2 VerfHU mit Rede- und Antragsrecht ausgestattete Personen Gremienmitglieder im Sinne von §2 Abs 1 sind. In §4 Abs 2 VerfHU ist folgende Passage zu finden: "Mit Rede- und Antragsrecht können an den Sitzungen teilnehmen,[...] eine Vertreterin oder ein Vertreter des ReferentInnenrats,[...]." Als Referent, der derzeit die Vertretung des ReferentInnenrats im Akademischen Senats wahrnimmt, steht mir folglich das Akteneinsichtsrecht zu. Ihr Angebot zur Einsicht in die Unterlagen zu 2. nehme ich gerne an und erweitere meinen ursprünglichen Antrag dementsprechend. Da meine Anträge im Rahmen meiner Tätigkeit als Referent des ReferentInnenrats gestellt wurden und zur Durchführung meiner Amtsgeschäfte, in diesem Fall der Interessenvertretung der Studierendenschaft, dienen, ist ein Gebührenbefreiungstatbestand nach §2 (1) 2. VGebO gegeben. Aufgrund der oben dargestellten Tatsachen bitte ich Sie um die zeitnahe Beantwortung sämtlicher gestellter Anfragen und verbleibe bis dahin Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225458/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit als HU-Pressestelle bestätigen. Wir le…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
1. September 2021 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit als HU-Pressestelle bestätigen. Wir leiten sie zur Bearbeitung im Hause weiter. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrst…
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Von
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Betreff
AW: Re: IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
18. September 2021 10:32
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans“ vom 24.07.2021 (#225458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Seit ihrer letzten Antwort sind 17 Tage vergangen, die gesetzliche Frist haben sie mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte außerdem um umgehende Erledigung dieser Anfrage, die, wie mir mehrfach zugesichert wurde, bereits seit über einem Monat in Arbeit ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225458/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es noch einer Abstimmung mit der Fakultät, die ur…
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Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
21. September 2021 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es noch einer Abstimmung mit der Fakultät, die urlaubsbedingt noch nicht erfolgen konnte. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Rechtsansichten vermag ich nicht zu teilen. Von der Zahlung einer Verwaltungsgebühr s…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
IfG Anfrage zum Schriftverkehr bzgl des Lehrstuhls für die Geschichte Aserbaidschans [#225458]
Datum
23. September 2021 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Rechtsansichten vermag ich nicht zu teilen. Von der Zahlung einer Verwaltungsgebühr sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VGebO nur die Körperschaften [...] des öffentlichen Rechts - dies wäre hier die Studierendenschaft - befreit, sofern die beantragte Amtshandlung "der Durchführung der Amtsgeschäfte dient". Diese im Sinne des Haushaltsrechts eng und im Wortsinn auszulegenden Voraussetzungen sind hier weder von der Studierendenschaft noch von Ihnen dargelegt worden. Sie haben Ihre Anfrage vom 24.07.2021 ersichtlich als Privatperson gestellt. Eine entsprechende inhaltliche Vollmacht der Studierendenschaft haben Sie nicht vorgelegt. Zudem vermag § 2 Abs. 2 GO-AS als reines Binnenrecht eines Gremiums für die Binnenordnung anderer Gremien der HU keine Wirkung zu entfalten. Die vom BerlHG abweichende Regelung des § 2 Abs. 2 GO-AS kann geltungserhaltend nur so interpretiert werden, dass sich hier der AS selbst gebunden hat, auch den weiteren in dieser Norm genannten Personen ein Recht zur Einsicht in seine Akten zu geben. Dies ist unter dieser Maßgabe dann auch nicht zu bestanden, es sei denn, es sprächen datenschutzrechtliche Gründe dagegen. Jedes Gremium hat jedoch das Recht, sich (vorzugsweise jeweils anlässlich seiner Neukonstituierung) eine Binnenordnung, d.h. eine Geschäftsordnung, zu geben. Ein zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehender AS kann damit nicht mit der für sich erlassenen Binnenordnung für alle Zeiten die Ordnungen anderer Gremien bestimmen. Selbst wenn man des ungeachtet aus Gründen der Praktikabilität § 26 GO-AS als Handhabung im Haus akzeptierte, stünde es jedem Gremium aufgrund dessen Kompetenz, sich eine GO zu geben, jederzeit frei, aufgrund einer neuen Entscheidung zur eigenen Binnenordnung partiell oder ganz von der GO-AS abzuweichen. Nichtsdestotrotz ist die Philosophische Fakultät bereit, Ihnen als einem Mitglied des RefRats Einsicht in ihre die Stiftungsprofessur betreffenden Entscheidungen und Unterlagen zu geben. Ich bitte Sie, sich hierfür an Frau Dr. Breyer, die Bereichsleiterin für Akademische Angelegenheiten, zu wenden und einen Termin mit ihr zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen