IFG-Anfrage zur Anerkennung der Förderung des CB-Funks als Gemeinnützig

alle Unterlagen betreffend die Anerkennung der Förderung des CB-Funks nach der AEAO zu §52 - Gemeinnützige Zwecke, Nr. 9 wegen Identität mit dem Amateurfunk im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 23 AO.
Dieses gilt insbesondere für alle Erwägungen zur Aufnahme des CB-Funks in die vorgenannte Regelung der AEAO einschließlich vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen, Hinweise oder Austausche mit Parteien - soweit es die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Anfrage betrifft - sowie alle inhaltlichen Erkenntnisse oder Erwägungen zur Anwendung der Regelung. Ebenso sind von der Anfrage umfasst alle innerbehördlichen inhaltlichen Auseinandersetzungen mit der Anerkennung, namentlich in Vermerken, internen Stellungnahmen oder Gutachten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zur Anerkennung der Förderung des CB-Funks als Gemeinnützig [#33703]
Datum
24. September 2018 00:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen betreffend die Anerkennung der Förderung des CB-Funks nach der AEAO zu §52 - Gemeinnützige Zwecke, Nr. 9 wegen Identität mit dem Amateurfunk im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 23 AO. Dieses gilt insbesondere für alle Erwägungen zur Aufnahme des CB-Funks in die vorgenannte Regelung der AEAO einschließlich vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen, Hinweise oder Austausche mit Parteien - soweit es die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Anfrage betrifft - sowie alle inhaltlichen Erkenntnisse oder Erwägungen zur Anwendung der Regelung. Ebenso sind von der Anfrage umfasst alle innerbehördlichen inhaltlichen Auseinandersetzungen mit der Anerkennung, namentlich in Vermerken, internen Stellungnahmen oder Gutachten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zur Anerkennung der Förderung des …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Anerkennung der Förderung des CB-Funks als Gemeinnützig [#33703]
Datum
26. Oktober 2018 09:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage zur Anerkennung der Förderung des CB-Funks als Gemeinnützig“ vom 24.09.2018 (#33703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend, spätestens jedoch bis zum 02. November 2018, über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Anerkennung der Förderung des CB-Funks zu geminnützigen Zwecken
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Anerkennung der Förderung des CB-Funks zu geminnützigen Zwecken
Datum
20. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort