IFG-Anfrage zur Anerkennung der Förderung des CB-Funks als Gemeinnützig
alle Unterlagen betreffend die Anerkennung der Förderung des CB-Funks nach der AEAO zu §52 - Gemeinnützige Zwecke, Nr. 9 wegen Identität mit dem Amateurfunk im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 23 AO.
Dieses gilt insbesondere für alle Erwägungen zur Aufnahme des CB-Funks in die vorgenannte Regelung der AEAO einschließlich vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen, Hinweise oder Austausche mit Parteien - soweit es die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Anfrage betrifft - sowie alle inhaltlichen Erkenntnisse oder Erwägungen zur Anwendung der Regelung. Ebenso sind von der Anfrage umfasst alle innerbehördlichen inhaltlichen Auseinandersetzungen mit der Anerkennung, namentlich in Vermerken, internen Stellungnahmen oder Gutachten.
Anfrage abgelehnt
-
Datum24. September 2018
-
26. Oktober 2018
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!