IFG-Anfrage zur Nutzung von Zoom als Videokonferenzanbieter an der RWTH Aachen

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
1. Wurden neben Zoom noch alternative Anbieter diskutiert, wenn ja, welche?
2. Wie wird sichergestellt, dass Zoom die Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet?
3. Wo kann die Lizenzvereinbarung der RWTH Aachen mit Zoom eingesehen werden?
4. Wie schützt die RWTH Aachen ihre Zoom-Nutzer vor einer Datenweitergabe durch Zoom?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zur Nutzung von Zoom als Videokonferenzanbieter an der RWTH Aachen [#183889]
Datum
2. April 2020 17:40
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 1. Wurden neben Zoom noch alternative Anbieter diskutiert, wenn ja, welche? 2. Wie wird sichergestellt, dass Zoom die Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet? 3. Wo kann die Lizenzvereinbarung der RWTH Aachen mit Zoom eingesehen werden? 4. Wie schützt die RWTH Aachen ihre Zoom-Nutzer vor einer Datenweitergabe durch Zoom?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183889 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Ihre IFG-Anfrage zur Nutzung von Zoom Mein Zeichen: 387/20 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anf…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zur Nutzung von Zoom
Datum
7. Mai 2020 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: 387/20 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich folgendes mit: 1. Wurden neben Zoom noch alternative Anbieter diskutiert, wenn ja, welche? Neben Zoom wurden die folgenden alternativen Anbieter hinsichtlich deren Anwendbarkeit diskutiert: Adobe/DFNConnect, Pexip, Jitsi Meet, BigBlueButton, Skype for Business in Teams, BlueJeans, Cisco Webex. Parallel zur Einführung von Zoom für den Bereich Lehre hat das IT Center für die Bereich Forschung und Verwaltung die Software MS Teams geprüft und temporär eingeführt. 2. Wie wird sichergestellt, dass Zoom die Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet? Der Einsatz von "zoom" ist DSGVO-konform. Die RWTH Aachen hat einen Auftragsverarbeitungsvertrag (das sogenannte Data Processing Addendum (DPA), welches auf der Zoom-Webseite öffentlich zugänglich ist) mit Zoom abgeschlossen, welches auch die von der EU-Kommission vorgegebenen Standard-Vertragsklauseln enthält und die Voraussetzung von Art. 28 DSGVO erfüllt. Des Weiteren ist das Unternehmen Zoom Privacy Shield-zertifiziert, womit aus rechtlicher Sicht für das erforderliche angemessene Datenschutzniveau im Drittland (USA) gesorgt ist. 3. Wo kann die Lizenzvereinbarung der RWTH Aachen mit Zoom eingesehen werden? Die Lizenzvereinbarung ist beigefügt (zwei Dateien). 4. Wie schützt die RWTH Aachen ihre Zoom-Nutzer vor einer Datenweitergabe durch Zoom? Wir verweisen in diesem Punkt auf unsere Datenschutzerklärungen für Lehrende & Studierende: https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/#rechtliche-hinweise Mit freundlichem Gruß