IFG Anfrage zur Stadtbibliothek

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes in tabellarischer Form zu:

1) Die am häufigsten genutzten Bibliotheken, nach Ausleihen und Besucherzahlen sortiert.
2) Die 25 am häufigsten ausgeliehenen Bücher.
3) Die 10 am häufigsten vorhandenen Bücher pro Standort nach Bibliotheken sortiert.
4) Die 25 am häufigsten gestohlenen bzw. nicht zurückgegebenen Bücher.
5) Die 10 in Umfragen am häufigsten gewünschten Bücher.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage zur Stadtbibliothek [#192802]
Datum
16. Juli 2020 12:27
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes in tabellarischer Form zu: 1) Die am häufigsten genutzten Bibliotheken, nach Ausleihen und Besucherzahlen sortiert. 2) Die 25 am häufigsten ausgeliehenen Bücher. 3) Die 10 am häufigsten vorhandenen Bücher pro Standort nach Bibliotheken sortiert. 4) Die 25 am häufigsten gestohlenen bzw. nicht zurückgegebenen Bücher. 5) Die 10 in Umfragen am häufigsten gewünschten Bücher. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige hiermit gerne den Eingang Ihrer Anfrage / Ihres Antrags. Die gewünscht…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Wtrlt: IFG Anfrage zur Stadtbibliothek [#192802] (Stadt Aachen)
Datum
17. Juli 2020 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige hiermit gerne den Eingang Ihrer Anfrage / Ihres Antrags. Die gewünschten Daten müssen erst noch ermittelt werden, soweit dies in allen Fällen überhaupt möglich ist. Sie erhalten sobald als möglich das Ergebnis zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren fünf Fragen vom 16.7.2020: 1) Die am häufigsten genutzten Bibliotheken, na…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Wtrlt: IFG Anfrage zur Stadtbibliothek [#192802] (Stadt Aachen)
Datum
31. Juli 2020 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren fünf Fragen vom 16.7.2020: 1) Die am häufigsten genutzten Bibliotheken, nach Ausleihen und Besucherzahlen sortiert. 2) Die 25 am häufigsten ausgeliehenen Bücher. 3) Die 10 am häufigsten vorhandenen Bücher pro Standort nach Bibliotheken sortiert. 4) Die 25 am häufigsten gestohlenen bzw. nicht zurückgegebenen Bücher. 5) Die 10 in Umfragen am häufigsten gewünschten Bücher. Ad 1: s. Anlage "Frag den Staat - Anfrage Juli bzw 7- 2020" benannt Ad 2: s. Anlagen > Ausleihen Hitliste und > Ausleihen nach Zweigstellen ermittelt Ad 3: s. Anlagen > Bestand Hitliste und > Bestand nach Zweigstellen ermittelt Frage 3 : Für die Stadtbibliothek ist diese Frage nicht von Bedeutung, da der Bestand täglich durch neue Titel ergänzt wird und täglich Medien aus dem Bestand genommen werden (müssen). Die beiden Fragen 4 und 5 lassen sich nicht mittels statistischer Abfrageinstrumente (crystal report) beantworten. Daten werden auch nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen