IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020

Alle Rohdaten der Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 in maschinenlesbarer Form, die dem Anfang 2021 veröffentlichten Verkehrsunfallbericht des PP Karlsruhe zugrunde liegen.

Mindestens im Umfang zur Beantwortung folgender Fragen:

(1) Zusammenhang zwischen Modalart des Unfallverursachers, des Unfallgegners und der Schwere der Verletzungen.

* Im veröffentlichten Bericht werden dazu textuelle Aussagen getroffen, die sich nicht in den enthaltenen Statistiken wiederfinden. Der Zusammenhang zwischen Unfallverursacher und Verletzungsgrad ist in den veröffentlichten Zahlen an keiner Stelle vorhanden.

(2) Einzelaufschlüsselung des Verschuldens nach Modalarten und Art des Unfallgegners.

(2a) Aufschlüsselung des Verschuldens einzeln und vollständig nach Modalart des Unfallgegners, also "Fahrrad/Fußgänger", "Fahrrad/PKW", "Fahrrad/Motorrad", "PKW/Fussgänger", usw.

(2b) Diese Aufschlüsselung vollständig und einheitlich für alle Modalarten.

* Bisher ist die entsprechende Tabelle nur im Abschnitt "Fahrrad" aufgeführt und enthält dabei die Daten nur zusammengefasst ("Unfall gegen andere VT").

(3) Alle Unfalldaten, wie sie in dem Bericht bereits enthalten sind, zzgl. der Rohdaten entsprechend (1) & (2), auch für die Modalart PKW.

* Bisher sind die Modalarten "Fußgänger", "Fahrrad", "Pedelec", "Kleinkrafträder", "Motorräder" und "LKW" in dem Bericht enthalten. Die bedeutsamste aller Modalarten, der "PKW", fehlt in der Einzelauflistung bisher vollständig. Ein entsprechender Abschnitt ist schlicht nicht vorhanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Rohdaten der Verkeh…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 [#218350]
Datum
14. April 2021 16:28
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Rohdaten der Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 in maschinenlesbarer Form, die dem Anfang 2021 veröffentlichten Verkehrsunfallbericht des PP Karlsruhe zugrunde liegen. Mindestens im Umfang zur Beantwortung folgender Fragen: (1) Zusammenhang zwischen Modalart des Unfallverursachers, des Unfallgegners und der Schwere der Verletzungen. * Im veröffentlichten Bericht werden dazu textuelle Aussagen getroffen, die sich nicht in den enthaltenen Statistiken wiederfinden. Der Zusammenhang zwischen Unfallverursacher und Verletzungsgrad ist in den veröffentlichten Zahlen an keiner Stelle vorhanden. (2) Einzelaufschlüsselung des Verschuldens nach Modalarten und Art des Unfallgegners. (2a) Aufschlüsselung des Verschuldens einzeln und vollständig nach Modalart des Unfallgegners, also "Fahrrad/Fußgänger", "Fahrrad/PKW", "Fahrrad/Motorrad", "PKW/Fussgänger", usw. (2b) Diese Aufschlüsselung vollständig und einheitlich für alle Modalarten. * Bisher ist die entsprechende Tabelle nur im Abschnitt "Fahrrad" aufgeführt und enthält dabei die Daten nur zusammengefasst ("Unfall gegen andere VT"). (3) Alle Unfalldaten, wie sie in dem Bericht bereits enthalten sind, zzgl. der Rohdaten entsprechend (1) & (2), auch für die Modalart PKW. * Bisher sind die Modalarten "Fußgänger", "Fahrrad", "Pedelec", "Kleinkrafträder", "Motorräder" und "LKW" in dem Bericht enthalten. Die bedeutsamste aller Modalarten, der "PKW", fehlt in der Einzelauflistung bisher vollständig. Ein entsprechender Abschnitt ist schlicht nicht vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218350/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und wird durch unser Referat bearbeitet. Für die Beantwort…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 [#218350]
Datum
15. April 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und wird durch unser Referat bearbeitet. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage kommen wir innerhalb der gesetzlichen Frist auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Wir kommen auf Ihre Anfrage gem. LIFG vom 14.04.2021 zurück, die wir mit beigefügtem Schre…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 [#218350]
Datum
10. Mai 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Wir kommen auf Ihre Anfrage gem. LIFG vom 14.04.2021 zurück, die wir mit beigefügtem Schreiben beantworten. Der ebenfalls als Anlage beigefügten Excel-Datei können Sie die von Ihnen angefragten Daten entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der polizeilichen Unfallt…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 [#218350]
Datum
11. Mai 2021 09:10
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der polizeilichen Unfalltabelle 2017-2020. In dieser Tabelle erkenne ich jedoch keine Angaben über die Modalart der Unfallbeteiligten (mit Ausnahme "Unfallkategorie Fahrzeug vs. Fussgänger") und keine Angaben über die jeweiligen Unfallverursacher. Könnten Sie mir bitte noch nachvollziehbar erläutern, wo ich diese Angaben aus der Tabelle entnehmen kann? Falls wie von mir vermutet diese objektiv nicht enthalten sein sollten, reichen die zur Verfügung gestellten Daten NICHT aus, um die konkreten Fragen aus dieser IFG zu beantworten, und auch nicht, um die Angaben in der im Februar offiziell veröffentlichten polizeiliche Verkehrsunfallstatistik zu treffen. Diese Statistik kann mithin nicht ausschliesslich auf Basis dieser Tabelle erstellt worden sein. Für diesen Fall fordere ich Sie nach wie vor auf, (1) mir diejenigen brauchbaren, nachvollziehbare Rohdaten zur Verfügung zu stellen, auf deren Basis die Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2021 und insbesondere die darin enthaltenen (sehr lückenhaften) Angaben zum Unfallverschulden gemacht wurde. (2) zusätzlich zu erklären, nach welchen Kriterien in der Unfallstatistik 2021 die Tabellen zum Unfallverschulden nur unvollständig erstellt, teilweise kumuliert und ausgewählt wurden und aufgrund welcher Überlegungen der Abschnitt "PKW" aus der Statistik völlig herausgelassen wurde. (3) zusätzlich zu erklären, wieviele und welche unterschiedlichen Auswertungen der Unfallstatistiken und zu welchem Zwecke die Polizei Karlsruhe vornimmt. (4) zusätzlich zu erklären, welche dieser Daten und in welcher Form in die offizielle Unfallstatistik des Bundes einfliessen, in denen ja sehr genau nach Modalart und Verschulden unterschieden wird. Für die Ursprungsdaten halte ich die ursprüngliche Frist von 1 Monat seit ursprünglichen Antragsstellung nach wie vor für angemessen, für die Zusatzfragen bitte ich um eine Beantwortung binnen 1 Monats ab heute. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218350/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Wir kommen auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 14.04.2021 zurück. Die bereits am 10.05.2021 …
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020 [#218350]
Datum
26. Mai 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Wir kommen auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 14.04.2021 zurück. Die bereits am 10.05.2021 per E-Mail übersandte Excel-Datei wird durch die beigefügte Excel-Datei "VU-Daten" ergänzt, welche die erforderlichen Rohdaten hinsichtlich des Unfallgrunds beinhalten. Des weiteren werden Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen im Excel-Dokument, ein entsprechendes Ursachenverzeichnis sowie eine Übersicht zu den verschiedenen Verkehrsarten übersandt. Eine weitergehende Aufbereitung der Daten ist nicht vorgesehen. Gem. § 3 Nr. 3 LIFG handelt es sich bei amtlichen Informationen um "....amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen....", weshalb die von Ihnen unter den Punkten 3-4 geforderten Erklärung zur Vorgehensweise keine amtlichen Informationen im Sinne des LIFG darstellen. Im Übrigen verweise ich auf unseren Bescheid vom 10.05.2021. Mit freundlichen Grüßen