IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

die Rechtsgrundlage, nach der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Anfragen nach dem IFG ablehnen kann, indem er darauf verweist, dass er Anfragen nur über seine Kontaktseite bearbeitet. Meiner Auffassung nach unterläuft dieses Verhalten das IFG. EIne Anfrage nach den anhängigen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag über die Serviceseite "Frag den Staat" wurde nicht beantwortet. Beweis: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag/

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  • Datum
    27. Februar 2016
  • Frist
    1. April 2016
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Henry Klein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Rechtsgrundl…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Henry Klein
Betreff
IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15851]
Datum
27. Februar 2016 10:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rechtsgrundlage, nach der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Anfragen nach dem IFG ablehnen kann, indem er darauf verweist, dass er Anfragen nur über seine Kontaktseite bearbeitet. Meiner Auffassung nach unterläuft dieses Verhalten das IFG. EIne Anfrage nach den anhängigen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag über die Serviceseite "Frag den Staat" wurde nicht beantwortet. Beweis: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Henry Klein <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Henry Klein
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Klein, Ihre E-Mail vom 27. Februar 2016 stellt keinen Antrag auf Informationszugang im Sinne d…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15851]
Datum
29. Februar 2016 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klein, Ihre E-Mail vom 27. Februar 2016 stellt keinen Antrag auf Informationszugang im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder entsprechender Vorschriften dar. Vielmehr fragen Sie danach, ob ein von Ihnen gestellter IFG-Antrag ordnungsgemäß behandelt wurde. Hierfür besteht die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden, vgl. § 12 Absatz 2 IFG. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Henry Klein
Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Anfrage an SIE handelt es sich um eine Anfrage nach dem IFG. Ich möchte…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Henry Klein
Betreff
AW: AW: IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15851]
Datum
29. Februar 2016 15:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Anfrage an SIE handelt es sich um eine Anfrage nach dem IFG. Ich möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der "Beitragsservice" berechtig ist, eine per (zulässiger) Email-Anfrage gestellte Anfrage NICHT zu beantworten. Ich möchte mich damit NICHT über den "Beitragsservice" beschweren, sondern von Ihnen eine Information über den ensprechenden Gesetzestext, ggf Verordnungen. Mit freundlichen Grüßen Henry Klein Anfragenr: 15851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Henry Klein
Henry Klein
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandra…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Henry Klein
Betreff
AW: AW: AW: IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15851]
Datum
1. April 2016 10:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" vom 27.02.2016 (#15851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Henry Klein Anfragenr: 15851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Henry Klein
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Klein, Sie begehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu amtlichen Information…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: AW: AW: IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15851]
Datum
7. April 2016 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klein, Sie begehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen des BMJV zu der Frage, "auf welcher Rechtsgrundlage der 'Beitragsservice' berechtigt ist, eine per (zulässiger) Email-Anfrage gestellte Anfrage NICHT zu beantworten". Hierzu teile ich Ihnen mit, dass im BMJV hierzu keine amtliche Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Henry Klein
Sehr geehrte Damen und Herren, so freundlich wie nur möglich: Vielen Dank, dass Sie mir den Papiertiger des IFG e…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Henry Klein
Betreff
AW: AW: AW: AW: IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15851]
Datum
7. April 2016 11:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, so freundlich wie nur möglich: Vielen Dank, dass Sie mir den Papiertiger des IFG erläutert haben. Mit freundlichen Grüßen Henry Klein Anfragenr: 15851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Henry Klein