IFG Anfragen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
die Rechtsgrundlage, nach der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Anfragen nach dem IFG ablehnen kann, indem er darauf verweist, dass er Anfragen nur über seine Kontaktseite bearbeitet. Meiner Auffassung nach unterläuft dieses Verhalten das IFG. EIne Anfrage nach den anhängigen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag über die Serviceseite "Frag den Staat" wurde nicht beantwortet. Beweis: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag/
Information nicht vorhanden
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Datum27. Februar 2016
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1. April 2016
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Das Konstrukt ist bestimmt "Zufall" (sic).