IFG-Anfragen und deren Beantwortung

1) Wie viele Anfragen nach dem IFG gingen beim BMI im November diesen Jahres ein?

2) Wie viele Anfragen wurden im November beantwortet?
Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Beschlüssen:
• Angenommen
• Abgelehnt
• Abgelehnt, weil die angefragten Informationen nicht vorhanden sind

3) Wie wurden diese Anfragen gestellt?
Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Arten:
• Briefpost
• E-Mail

Bei den Punkten 2 und 3 bitte ich außerdem um Übermittlung in maschinenlesbarer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Anf…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfragen und deren Beantwortung [#35308]
Datum
26. Dezember 2018 20:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Anfragen nach dem IFG gingen beim BMI im November diesen Jahres ein? 2) Wie viele Anfragen wurden im November beantwortet? Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Beschlüssen: • Angenommen • Abgelehnt • Abgelehnt, weil die angefragten Informationen nicht vorhanden sind 3) Wie wurden diese Anfragen gestellt? Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Arten: • Briefpost • E-Mail Bei den Punkten 2 und 3 bitte ich außerdem um Übermittlung in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1820 Sehr geehrtAntragsteller/in das BMI stellt zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres eine Jahress…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG-Anfragen und deren Beantwortung [#35308] - (#1820)
Datum
27. Dezember 2018 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#1820 Sehr geehrtAntragsteller/in das BMI stellt zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres eine Jahresstatistik der IFG Verfahren der Bundesbehörden zusammen. Monatsstatistiken werden nicht erstellt, da sie für die Aufgabenerledigung nicht erforderlich sind. Um Ihre Fragen beantworten zu können, müssten die entsprechenden Vorgänge durchgesehen und die erbetenen Daten zusammengestellt werden. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren informiert zu werden. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Um eine einfache Anfrage handelt es sich, wenn der Bearbeitungsaufwand nicht mehr als 30 Minuten beträgt. Es ist davon auszugehen, dass dieser gebührenfreie Rahmen hier überschritten wird, mit Gebühren in Höhe von ca. 35 € wird gerechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe die Anfrage Aufgrund der Kosten zurück. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfragen und deren Beantwortung [#35308] - (#1820) [#35308]
Datum
27. Dezember 2018 16:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich ziehe die Anfrage Aufgrund der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in