IFG-Anfragen und deren Beantwortung

1) Wie viele Anfragen nach dem IFG gingen beim BMJV im November diesen Jahres ein?

2) Wie viele Anfragen wurden im November beantwortet?
Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Beschlüssen:
• Angenommen
• Abgelehnt
• Abgelehnt, weil die angefragten Informationen nicht vorhanden sind

3) Wie wurden diese Anfragen gestellt?
Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Arten:#
• Briefpost
• E-Mail

Bei den Punkten 2 und 3 bitte ich außerdem um Übermittlung in maschinenlesbarer Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Anf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfragen und deren Beantwortung [#35307]
Datum
26. Dezember 2018 20:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Anfragen nach dem IFG gingen beim BMJV im November diesen Jahres ein? 2) Wie viele Anfragen wurden im November beantwortet? Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Beschlüssen: • Angenommen • Abgelehnt • Abgelehnt, weil die angefragten Informationen nicht vorhanden sind 3) Wie wurden diese Anfragen gestellt? Ich bitte um Aufschlüsselung nach folgenden Arten:# • Briefpost • E-Mail Bei den Punkten 2 und 3 bitte ich außerdem um Übermittlung in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1123/2018 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Anfragen und deren Beantwortung [#35307]
Datum
4. Januar 2019 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1123/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Dezember 2018 wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Im November 2018 gingen im BMJV elf Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein. Im gleichen Zeitraum wurden neun Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantwortet. Von diesen neun beantworteten Anträgen wurden vier Anträge "angenommen" im dem Sinne, dass der Informationszugang gewährt bzw. teilweise gewährt werden konnte. Ein Ablehnungsbescheid erging in drei Fällen und zwei Anträge wurden auf sonstige Weise erledigt. In einem Fall (Erledigung auf sonstige Weise) waren keine amtlichen Informationen im BMJV vorhanden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Anträge nach dem IFG werden überwiegend per E-Mail gestellt. Eine statistische Übersicht über den Weg der Antragstellung wird im BMJV nicht geführt. Die von Ihnen erbetenen Zahlen müssten daher durch manuelle Durchsicht der betroffenen Vorgänge ermittelt werden, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand verursacht. Ich bitte insoweit um Verständnis, dass eine gebührenfrei Auskunft insoweit nicht mehr möglich ist. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Der Gebührenrahmen für die voraussichtlich anzuwendende Nummer 1.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses liegt je nach zu berücksichtigendem Verwaltungsaufwand zwischen 30,00 und 250,00 EUR. Sollten Sie unverändert an den Zahlen über den Weg der Antragstellung interessiert sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung und um Angabe Ihrer zustellfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage, ziehe aber die restlichen Te…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfragen und deren Beantwortung [#35307]
Datum
4. Januar 2019 09:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage, ziehe aber die restlichen Teile der Anfrage wegen der voraussichtlichen Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in