IFG-Anfragen und Ressourcenschonung

Sie haben die Anfrage von Herrn Semsrott (https://fragdenstaat.de/a/9091) per eingeschriebenem Brief beantwortet. Gem. der Verwaltungsgerichtsordnung konnte mit diesem Brief mangels ordentlicher Rechtsbehelfsbelehrung nur die Hilfsrechtsmittelfrist von einem Jahr in Gang gesetzt werden, nicht die gesetzliche Frist von einem Monat.

Warum wurde hier ein eingeschriebener Brief versandt? Welche Kosten hat dies verursacht?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Mai 2015
  • Frist
    30. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben die An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
IFG-Anfragen und Ressourcenschonung [#9988]
Datum
27. Mai 2015 13:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben die Anfrage von Herrn Semsrott (https://fragdenstaat.de/a/9091) per eingeschriebenem Brief beantwortet. Gem. der Verwaltungsgerichtsordnung konnte mit diesem Brief mangels ordentlicher Rechtsbehelfsbelehrung nur die Hilfsrechtsmittelfrist von einem Jahr in Gang gesetzt werden, nicht die gesetzliche Frist von einem Monat. Warum wurde hier ein eingeschriebener Brief versandt? Welche Kosten hat dies verursacht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
IFG Anfragen hier: Postadresse Betr: Leistungsvergaben an die GIZ [#9570] IFG-Anfragen und Ressourcenschonung [#99…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfragen hier: Postadresse
Datum
28. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
Betr: Leistungsvergaben an die GIZ [#9570] IFG-Anfragen und Ressourcenschonung [#9988] Bezug: Ihre Mail vom 27.05.2015 15:01:11 Sehr geehrte Frau Beyerle, Vielen Dank für Ihre Mail vom 27. Mai. Sie schreiben, dass Ihre Postadresse dort vermerkt ist. Tatsächlich wird der entsprechende Absatz wie folgt bei uns dargestellt: Postanschrift Tanja Beyerle xxx xxx Daher bitte ich erneut um Zusendung Ihrer Postadresse, um Ihnen Ihre beiden IFG Anfragen beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9988] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> wa…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9988]
Datum
28. Mai 2015 08:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> was soll ich sagen? Ich habe diese Adresse nicht gemacht. Wie gesagt, ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG. Offenbar ist Ihnen das IFG nicht hinreichend bekannt. Danach haben Sie meinem Wunsch entsprechend zu folgen und eine elektronische Beantwortung vorzunehmen. Bitte nutzen Sie meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9988] Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich mit meiner Antwort au…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9988]
Datum
7. November 2015 16:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich mit meiner Antwort auf meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/9988 rechnen? Mit freundlichen Grüßen T. Bayerle Anfragenr: 9988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Unsere Email <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "IFG-Anfragen und Ressourcenschonung" [#9988]
Datum
7. November 2015 16:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9988 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMVg auf meine Anfrage nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen T. Beyerle Anfragenr: 9988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-727/002 II#0055 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "IFG-Anfragen und Ressourcenschonung" [#9988]
Datum
20. November 2015 12:54
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-727/002 II#0055 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 7.11.2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium der Verteidigung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/998…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "IFG-Anfragen und Ressourcenschonung" [#9988]
Datum
12. Januar 2016 04:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/9988 Az IX-727/002 II#0055 und senden Sie mir die Stellungnahme der KfW zu. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>